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"Wie Krankenkassen arme Bürger quälen."
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Sehr geehrter Herr Maresch,
zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihrer Kritik haben Sie einen Punkt angesprochen, der in der Praxis tatsächlich zu einer unnötigen Belastung führen kann, insbesondere für Menschen, die ohnehin schon in einer schwierigen Lebenslage sind.
Sie haben völlig recht: Die Krankenkassen kennen die regelmäßigen Medikamentenverordnungen, während das Jobcenter bzw. das Sozialamt über die finanzielle Lage der Betroffenen Bescheid weiß. Dennoch müssen für die Zuzahlungsbefreiung bestimmte Nachweise erbracht werden.
Der Grund dafür ist nicht mangelndes Vertrauen, sondern der Umstand, dass es sich um unterschiedliche Zuständigkeiten handelt.
Die Krankenkasse sieht zwar, dass bestimmte Medikamente regelmäßig verschrieben werden, darf aber aus datenschutz- und medizinrechtlichen Gründen keine eigenständige Diagnose oder Bewertung treffen. Eine ärztliche Bescheinigung bleibt daher unerlässlich.
Ebenso erkennt das Sozialamt die Bedürftigkeit, kann aber keine Aussage über eine chronische Erkrankung treffen.
Das hat zur Folge, dass der Antrag mit mehreren Nachweisen zu erbringen ist. Das sehen auch wir als SPD durchaus kritisch, insbesondere wenn Menschen betroffen sind, die alters- oder gesundheitsbedingt belastet sind. Neue Ansätze sind nicht einfach umzusetzen, aber sie sind prüfenswert.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre Rückmeldung. Auch wenn ich Ihnen derzeit keine konkrete Änderung versprechen kann, nehme ich Ihre Anregung sehr ernst.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff