Wolfgang Denzin

Heimatlandkreis: Dahme-Spreewald
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Abschaffung des zu hohen Krankenkassenbeitrags
Sehr geehrte alten und neuen Abgeordnete des Deutschen Bundestag.
Der allgemeine Krankenkassenbeitrag ist lt. Gesetz vorgeschrieben und beträgt z.Zt. 14,6%. Dieser ist aber MIT ANSPRUCH auf Krankengeld.
Da ich Rentner bin und somit KEINEN ANSPRUCH auf Krankengeld habe, ähnlich, wie auch ein Arbeitnehmer in der passiven Altersteilzeitphase und ein Selbständiger ist, muss ich einen Krankenkassenbeitrag von 14% haben.
- 243 SGB V Ermäßigter Beitragssatz
„Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Dies gilt nicht für die Beitragsbemessung nach § 240 Absatz 4a.
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