Wolfgang Denzin

Heimatlandkreis: Dahme-Spreewald
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Diskrepanz zum Rentenrecht Ⓚ
Sehr geehrte Damen und Herren, des Abgeordneten Hauses.
Wir Bundesbürger haben Sie gewählt mit dem Auftrag in Sinne der Bürger zu handeln und zu walten, dieses schein mir seit einigen Jahren verloren zu sein.
Versprechungen und Lügen!
Ich bin immer wieder erstaunt, wie sie als Politiker und ihre Sachverständigen, die Sozialversicherungsbeiträge nicht in den Griff bekommen.
Dabei ist das Ganze doch sehr einfach.
Einerseits müssten ALLE (Beamte, Abgeordnete, usw., Selbstständige und Arbeitnehmer) die Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlen.
Andererseits sollte man nur noch eine Krankenkasse (sogenannte Grundsicherung) haben, die für
...- Hinweis der Redaktion: Dies ist ein ungekürzter, unzensierter Originalleserbrief. Die Bürgerredaktion ist neutral. Verantwortlich für den Inhalt (auch der Kommentare) ist ausschließlich der Autor. Gedruckter Text ist farbig. Bewerten am Ende des Beitrags. INFO zum Autor, auch alle seine weiteren Artikel: klicken Sie bitte oben bei den Schlagwörtern den Namen des Autors. Ende des Hinweises.
Abschaffung des zu hohen Krankenkassenbeitrags
...Sehr geehrte alten und neuen Abgeordnete des Deutschen Bundestag.
Der allgemeine Krankenkassenbeitrag ist lt. Gesetz vorgeschrieben und beträgt z.Zt. 14,6%. Dieser ist aber MIT ANSPRUCH auf Krankengeld.
Da ich Rentner bin und somit KEINEN ANSPRUCH auf Krankengeld habe, ähnlich, wie auch ein Arbeitnehmer in der passiven Altersteilzeitphase und ein Selbständiger ist, muss ich einen Krankenkassenbeitrag von 14% haben.
- 243 SGB V Ermäßigter Beitragssatz
„Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Dies gilt nicht für die Beitragsbemessung nach § 240 Absatz 4a.
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