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Rundfunkräte wachrütteln
Vorneweg: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist nicht staatlich.
Vielmehr ist der ÖRR unser Rundfunk. Man könnte sagen: Der ÖRR ist unser "Bürgerfunk". Es ist - zugegeben - schon irreführend, dass unser Bürgerfunk die Anmutung hat ein "Staatsfunk" zu sein, weil seine juristische Bezeichnung entsprechend klingt: Rundfunkanstalten sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit der Befugnis zur Selbstverwaltung. Das klingt monströs, ist aber gerade dafür ein Beweis, dass der ÖRR regierungsunabhängig ist - es gibt kein Rundfunkamt und es gibt auch kein Propagandaministerium, kein "Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda", wie bei den Nazis. Und wir müssen unbedingt dafür sorgen, dass das so bleibt.
Doch der Reihe nach.
Ein „Staatsfunk“, wie in der DDR, soll(te) unser ÖRR niemals sein - und niemals werden. Wenn wir auf die Entstehung des Rundfunks in
West-Deutschland ab 1945 - nach dem Ende des zerstörerischen II. Weltkrieges der Nazis - zurückblicken, dann wird sofort klar, dass der ÖRR, unser Bürgerfunk, unabhängig von wirtschaftlichen und (partei-) politischen Einflüssen sein soll, nie mehr „Volksempfänger“ und furchtbare Demagogie.
Und wie soll verhindert werden, dass unser Bürgerfunk, unser ÖRR, zum Staatsfunk, zum Propaganda-Organ einer Bundes- oder Landes-Regierung, verkommt? Durch mitbürgerliche, durch demokratische Kontrolle. Damit sind wir beim Thema: Es wurde - bei jeder Rundfunkanstalt - ein Kontrollgremium installiert, der Rundfunkrat. Die Mitglieder des jeweiligen Rundfunkrats müssen die Arbeit und die Vorgänge in den Landesrundfunkanstalten kontrollieren. Wieso Landesrundfunkanstalten? Das liegt einerseits daran, dass die BRD gemäß Grundgesetz (GG) „ein demokratischer Bundesstaat“ ist (Art. 20 Abs. 1 GG). Andererseits liegt es an einem Teil der Aufgaben unseres Bürgerfunks: Der ÖRR soll nämlich vielseitig sein und unter anderem auch die regionalen Unterschiede berücksichtigen. Da reicht „hinunter“ bis zur Teilregionen in den einzelnen Bundesländern. Daher also Landes-Rundfunkanstalten, zumal auch die „Kultur-Hoheit“ bei den einzelnen Ländern liegt.
Zurück zu den Rundfunkräten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Die Rundfunkräte werden paritätisch besetzt. Das bedeutet, dass die
verschiedensten Gruppen aus unserer Gesellschaft Mitglieder in die Rundfunkräte entsenden. Beispielweise besteht der Rundfunkrat des
Südwestrundfunks (SWR) aus 74 Mitgliedern, worunter sich zum Beispiel ein Vertreter des Landesschülerbeirats Baden-Württemberg befindet, ein Vertreter vom Bund der Selbständigen, ein Vertreter des Verbandes Deutscher Schriftsteller Rheinland-Pfalz, ein Vertreter der Hochschulen und Universitäten Baden-Württemberg, ein Vertreter der Evangelischen Kirchen Rheinland-Pfalz, ein Vertreter von ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz, ein Vertreter der Sportverbände Baden-Württemberg, ein Vertreter der Landfrauen- und Bauernverbände Baden-Württemberg – und, und, und. Die Rundfunkräte aller Sender des ÖRR sind bunt gemischt besetzt. Und: Der Anteil der parteipolitischen Mitglieder ist rechtlich begrenzt. Details können zum Beispiel hier nachgelesen werden:
https://www.swr.de/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat-100.html .
Neben den verschiedenen Anstalten der ARD (Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands) kennen wir das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio beziehungsweise den Deutschlandfunk. Das ZDF hat einen Fernsehrat und beim Deutschlandradio gibt es einen Hörfunkrat.
Beim Zweiten Deutschen Fernsehen ( ZDF ) hatte sich die damalige Regierung einen Rundfunksender gewünscht, der „dem Bund unterstellt“ sein sollte, wie Konrad Adenauer sich das dachte. Es kam – zum Glück – anders: Ab dem 1. April 1963 funkte das ZDF erstmals rund und zwar nach denselben Kriterien wie die Anstalten der ARD – und ebenfalls mit einem Kontrollorgan, dem genauso paritätisch besetzten Fernsehrat, das ZDF betreibt ja keinen Hörfunk.
Wie wir schon an der „alten Idee“ von Konrad Adenauer sehen können, hatten und haben Partei-Politiker immer wieder das Bestreben sich unseren Bürgerfunk, unsere ÖRR, unter den Nagel zu reißen, um uns politisch zu indoktrinieren, um unsere Wahl-Entscheidungen zu beeinflussen. Und dieses Vorgehen, diese Versuche unsere Wahlentscheidungen über Medien aller Art zu beeinflussen, nimmt zu – und das dürfen wir nicht zulassen.
Auf die privaten Meinungsmacher, auf die „schrägen“ Influenzer, auf böswillige Demagogen, auf Volksverhetzer und Marodöre und andere Pappnasen haben wir keinen Einfluss. Aber auf unsere Hörfunk-, Fernseh- und Rundfunkräte haben wir Einfluss. Die Mitglieder dieser Gremien bei den Anstalten des ÖRR haben dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bedingungen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden: Wahrheit, Neutralität und Ausgewogenheit (keine Einseitigkeit) der Nachrichten sowie
ein vielfältiges Programm, das auch die Interessen von Minderheiten berücksichtigt.
Um wieder ausgewogene, neutrale und vor allem wahrheitsgetreue Informationen, Berichte und Meldungen in den Nachrichtensendungen der Anstalten der ARD, vom ZDF und vom D-Radio zu bekommen, müssen wir die Ratsmitglieder wachrütteln. Es ist einfach: Einzelne, einfache Mitglieder, nicht gerade die Vorsitzenden, nicht die Funktionäre, nicht die politisch Engagierten, die „den Braten“ riechen, sondern „stinknormale“ Mitglieder der Rundfunk-, Fernseh- und Hörfunkräte, ohne Polemik und ohne jeden Vorwurf mit einer einzigen, schlichten, geschlossenen Frage anschreiben:
„Prüfen Sie den Inhalt der Nachrichten Ihres Senders auf Wahrheit, Neutralität und Ausgewogenheit?“. Schließlich vernehmen wir ja überall den Vorwurf, dass unsere ÖRR nicht neutral, nicht ausgewogen und nicht wahrheitsgetreu berichten. Also dürfen wir doch fragen ob sie die
Nachrichtensendungen richtig prüfen, ob sie die Nachrichten überhaupt prüfen. Wer ist denn nicht gespannt, was bei dieser Umfrage herauskommt?
Jörg Stimpfig
Stuttgart