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Die SPD, die olivgrüne Kriegspartei und die machtgierige FDP

will den letzten freien Willen der Bürger einschränken!

Was die meisten Bürger nicht wissen, lt. Grundgesetz Artikel 21. Die Volksdemokratie wurde bewußt von den Gründern des Grundgesetzes ausgeschlossen. Zu groß war die Angst, der Kommunismus schwappt von der DDR auf die BRD über, bzw. der alte Geist des Nationalsozialismus bekommt wieder Macht. So konnte der Volksentscheid für Länder und Bund verhindert werden. Als 1990 die Annektierung der DDR durch die BRD unter Führung von Helmut Kohl und der Treuhand, mit gerade rechtstaatlichen Mitteln durchgeführt wurde, war an eine vom Volk bestimmende Politikform nicht zu denken. Mit dem Ausbruch von Corvid 19 un der von der Politik und ihren Helfershelfern aus der Gesundheitsbranche wurde über eine bewußt überspitzte Angstverbreitung den Parteien bewußt, wie hilfreich Angstverbreitung in der Bevölkerung ist, die Parteiendiktatur zu verfestigen. Nun kommt gerade die Partei, die vor über 150 Jahren für den Bürgern Freiheit und Gerechtigkeit gekämpft hatten auf die Idee, dieses einzuschränken. Schon 1972 mit dem Radikalenerlaß unter Willi Brand wurde die Einschränkung der Freiheiten der Bürger grundgesetzwidrig durchgeführt. Unter der Regierung von Gerhard Schröder und den Olivgrünen wurde im Krieg in Jugoslawien mitgemacht, obwohl Deutschland eine „Verteidigungsarmee“ lt. GG hat. Es wurde als „Humane Hilfe“, wie heute im Russisch/Ukrainekrieg hingestellt.  Schröder schädigte den Mittelstand bewußt und verschaffte dem Großkapital erhebliche Vorteile. (Steuerfreiheit von Gewinnen bei der Zerschlagung von Konzernen (Mannesmann, Flick, Hoechst etc.). Aufhebung des Verbotes bei Verkauf von Hypotheken und Grundlasten durch die Banken. Hartz IV Gesetze, zu Lasten der Ärmsten der Gesellschaft, erstellt durch einen Vorbestraften. Die Liste ist noch viel länger. Jetzt will die SPD mit den Olivgrünen und der FDP für sie und der CDU Vorteile bringende Wahlreform, den freien Willen der Wähler noch mehr einschränken. Sie wollen die Erststimme, die Stimme bei der der Wähler seinen Kandidaten direkt wählen kann einschränken und angeblich dadurch das Parlament verkleinern. Ich hätte da einen besseren und den Wählern gerechtere Vorgehensweise. Es würde die Macht der Parteiführung, die bestimmend die Listenaufstellung beeinflußt, einschränken.

1. Vorschlag: Wie in Bayern schon über 35 Jahre üblich: Der Wähler hat 5 Stimmen und kann sie frei einsetzen.

2. Der noch bessere Vorschlag: Es gibt nur eine feste begrenzte Zahl Abgeornete.

Die wichtigste Stimme ist die Erststimme, die des Wahlkreiskandidaten, da er vom Volk direkt gewählt wird und der Rest wird über Listen auf die der Wähler frei auswählen kann oder die Partei bestimmt. Denn die Partei sollte immer erst 2. Wahl sein.

Klaus Kröger Melle


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