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Ergänzung 31.05.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Urteil wurde am 12.05.2023 wider Erwarten und trotz polizeilicher Ermittlungen gegen die ehrenamtliche Richterin Laura Pinning verkündet. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

Mehr erfahren Sie weiter unten:

https://twitter.com/gorend999/with_replies

https://www.buergerredaktion.de/mitstreiterportal/artikel-der-mitstreiter/alle-leserbriefe-der-mitstreiter/9715-dienstaufsichtsbeschwerde-vom-27-06-2022-gegen-die-präsidentin-des-arbeitsgerichts-berlin.html?hitcount=0

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend

Ergänzung 23.05.2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Polizei Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen Laura Pinnig aufgenommen unter dem Geschäftszeichen 285 Js 3656/23 (im Anhang).

Mehr erfahren weiter unten:

https://twitter.com/gorend999/with_replies

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich bereits in meiner E-Mail vom 09.05.2023 (unten) berichtete, hat der Senat unzulässigen Einfluss  auf meinen Prozess genommen und zwar durch die ehrenamtliche Richterin Laura Pinnig.

Deswegen habe ich Strafanzeige gegen Laura Pinnig gestellt. Siehe Anhang.

Die Strafanzeige, das Arbeitsgerichtsprotokoll vom 20.04.2022 und den Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemeinbildenden Schulen Mitte für den Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 lege ich bei.

Zum Arbeitsgerichtstermin, der bereits morgen (hoffentlich) stattfindet, lade ich Sie herzlich ein:

Ort: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin
Wochentag: Freitag
Datum: 12. Mai 2023
Uhrzeit: 09:45 Uhr
Raum: 341

Mehr erfahren Sie unter:

https://twitter.com/gorend999/with_replies

https://www.buergerredaktion.de/mitstreiterportal/artikel-der-mitstreiter/alle-leserbriefe-der-mitstreiter/9715-dienstaufsichtsbeschwerde-vom-27-06-2022-gegen-die-präsidentin-des-arbeitsgerichts-berlin.html?hitcount=0

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend



es tut mir leid für alle, die sich am Freitag, den 10.03.2023, auf den Weg ins Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemacht haben. Der Verkündungstermin wurde  wieder aufgehoben, ohne dass ich zuvor rechtzeitig  darüber in Kenntnis gesetzt wurde.

Somit bleibt eine Urteilsverkündung, die ursprünglich für den 20.01.2023(!) vorgesehen war, wieder aus. Siehe Anhang.

Der nächste Verkündungstermin ist für den 12.05.2023(!) vorgesehen:

Ort: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

Wochentag: Freitag

Datum: 12. Mai 2023

Uhrzeit: 09:45 Uhr

Raum: 341

Bitte helfen Sie mir! Langsam sollte das öffentliche Interesse offenkundig sein:

https://www.buergerredaktion.de/mitstreiterportal/artikel-der-mitstreiter/alle-leserbriefe-der-mitstreiter/9715-dienstaufsichtsbeschwerde-vom-27-06-2022-gegen-die-präsidentin-des-arbeitsgerichts-berlin.html?hitcount=0

https://twitter.com/gorend999/with_replies

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich zum Verkündungstermin in Sachen Günther Orend ./. Land Berlin ein:

Ort: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

Wochentag: Freitag

Datum: 10. März 2023

Uhrzeit: 12:00 Uhr

Raum: 341


Die Urteilsverkündung in meiner Kündigungsschutzklage zweiter Instanz gegen den Bildungssenat ist bereits seit dem 20.01.2023 überfällig: Der Bildungssenat hat in der ersten Instanz unzulässig Einfluss auf das Arbeitsgericht genommen. Nun versucht eben dieser Senat, vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Nie, Schönhauser Allee 61, 10437 Berlin, mir erneut mittels Antrag auf Neueröffnung der mündlichen Verhandlung, einen juristischen Strick aus der Veröffentlichung des Skandals zu drehen. Dies wird ihm nicht gelingen.

Es geht um folgende Veröffentlichung:

https://www.buergerredaktion.de/mitstreiterportal/artikel-der-mitstreiter/alle-leserbriefe-der-mitstreiter/9715-dienstaufsichtsbeschwerde-vom-27-06-2022-gegen-die-präsidentin-des-arbeitsgerichts-berlin.html?hitcount=0

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend

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Kennen Sie bereits meinen Twitter-Account?
https://twitter.com/gorend999/with_replies

 

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff: Zur Kenntnisnahme: Schreiben der Senatskanzlei vom 22.02.2023
Datum: Wed, 1 Mar 2023 09:54:04 +0100
Von: Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit leite Ich Ihnen ein Schreiben der Senatskanzlei vom 22.02.2023 weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend

Am 22.02.23 um 13:04 schrieb Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!:

Sehr geehrter Herr Orend,

 

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom heutigen Tage, die in der Bürgerberatung der Senatskanzlei eingegangen ist. Ich wurde beauftragt, Ihnen zu antworten.

 

Ihre Ausführungen wurden hier zur Kenntnis genommen. Die von Ihnen geäußerte Kritik betrifft ausschließlich den Verfahrensablauf und damit den Kernbereich der Unabhängigkeit. Nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist die Rechtsprechung ausschließlich den Richtern anvertraut, die bei ihrer Einschätzung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Der Richter ist im Gegensatz zum Beamten in seiner rechtsprechenden Tätigkeit keinen Weisungen oder auch nur Empfehlungen anderer staatlichen Stellen unterworfen. Dementsprechend ist eine Dienstaufsicht über Richter nur in sehr begrenztem Umfang zulässig. Diese kann jedoch niemals dazu führen, dass auf gerichtliche Verfahren in irgendeiner Weise Einfluss genommen wird. Gerichtliche Entscheidungen können lediglich mit den gesetzlich zugelassenen Rechtsbehelfen angefochten werden, über die ebenfalls unabhängige Gerichte entscheiden. Soweit ein Rechtsbehelf nicht oder nicht mehr gegeben ist, muss es aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens bei der durch die Entscheidung gegebenen Rechtslage sein Bewenden haben.

 

Infolgedessen ist es auch der Regierenden Bürgermeisterin verwehrt, gerichtliche Entscheidungen im Verwaltungswege zu überprüfen, zu ändern oder sonst in irgendeiner Weise den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens zu würdigen oder darauf Einfluss zu nehmen.

Hierfür bitte ich Sie um Verständnis.

 

Abschließend kann ich Ihnen lediglich empfehlen, sich eventuell eines Rechtsbeistandes zu bedienen, der Sie über die Rechtslage in Ihrem Fall aufklären und Ihnen gegebenenfalls bei der Durchsetzung von Rechtsschutz behilflich sein wird.

 

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Nachricht übermitteln zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Andreas Psiorz

Leiter der Bürgerberatung

 

Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin

Senatskanzlei

Bürgerberatung – III A/B

Jüdenstraße 1, 10178 Berlin

 

Mail to: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.berlin.de/senatskanzlei

  

___________________________________________________________________________________________________________________Die

 

 

Von: Günther Orend <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Gesendet: Mittwoch, 22. Februar 2023 09:45
Betreff: Zur Kenntnisnahme: Der Senat hat interveniert, sodass die Urteilsverkündung, angesetzt zum 20.01.2023, immer noch nicht stattfinden konnte

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe nun die Erklärung dafür, dass die Urteilsverkündung, angesetzt zum 20.01.2023, immer noch nicht stattfinden konnte.

Der Senat, vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Nie, hat interveniert. Wenn Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte in einer E-Mail an mich.

 

Sollte die mündliche Verhandlung wieder eröffnet werden, wie vom Senat erwünscht, sind Sie alle herzlichst eingeladen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend

 



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Betreff:

Zur Kenntnisnahme: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verzögert die Urteilsverkündung im Fall Orend/Land Berlin seit nunmehr bald vier Wochen

Datum:

Thu, 16 Feb 2023 09:51:27 +0100

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Landesarbeitgericht Berlin-Brandenburg verzögert die Urteilsverkündung im Fall Orend/Land Berlin seit nunmehr bald vier Wochen. Siehe Anhang.

Über die Gründe kann nur spekuliert werden...

 

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend



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Betreff:

Zur Kenntnisnahme: E-Mail an Elon Musk nachdem eine Presseeinladung zum Arbeitsgerichtsprozess am 09.12.2022 mit einer einwöchigen Twitter-Sperre bedacht wurde

Datum:

Thu, 9 Feb 2023 10:29:21 +0100

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Für folgenden Tweet:

https://twitter.com/gorend999/status/1600420386453131264

 

erhielt ich eine einwöchige Sperre von Twitter. Meine E-Mail an Elon Musk im Anhang hat Wirkung gezeigt und ich werde nicht mehr auf Wunsch von oben gesperrt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Günther Orend

 

 

 

 

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Zur Kenntnisnahme: unbeantwortete Petition an die Berliner Bildungssenatorin Busse vom 20.12.2021

Datum:

Fri, 3 Feb 2023 09:27:03 +0100

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die unbeantwortete Petition an die Berliner Bildungssenatorin Busse, weiter unten, leite ich Ihnen hiermit zur Kenntnisnahme weiter. Somit hatte die Bildungssenatorin Busse seit  Beginn Ihrer Amtszeit Kenntnis von meiner Kündigung.

 

 

Von: Günther Orend [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Gesendet: Montag, 20. Dezember 2021 21:59
An: 
Betreff: Petition
Wichtigkeit: Hoch

 

Sehr geehrte Frau Bildungssenatorin Busse,

hiermit reiche ich eine Petition zur Rücknahme meiner Kündigung als Lehrer ein.

Ich wurde am 11.9.2021 fristlos gekündigt, weil ich in einer E-Mail ans Schulkollegium, die Rechtelosigkeit der Lehrer in Berlin beklagt habe und einen Einsatz an der Primarstufe, für die ich keine Qualifikation besitze, abgelehnt habe.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese E-Mail zu lesen und beantworten Sie mir die Frage, ob sie eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend

 


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Betreff:

Zu Ihrer Kenntnisnahme II

Datum:

Sun, 15 Jan 2023 10:27:51 +0100

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

An:

 

Werte Frau Justizsenatorin Kreck,

die Antwort der Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.06.2022(!) auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 20.06.2022, weiter unten, leite ich Ihnen hiermit zur Kenntnisnahme weiter.

Natürlich hege ich nicht die absurde Annahme, dass in diesem Land ordentlich Recht gesprochen wird. Nein, dieses Schreiben soll nur als Beweis dafür dienen, dass Sie später nicht sagen können, Sie hätten von nichts gewusst.


Mit vorzüglichster Hochachtung

Günther Orend

 



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Betreff:

Dienstaufsichtsbeschwerde

Datum:

Mon, 20 Jun 2022 15:46:34 +0200

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

An:

Kopie (CC):

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin Klumpp,

 

hiermit reiche ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter Arne Boyer am Arbeitsgericht Berlin ein. Nach meinem Dafürhalten genügte mein Prozess gegen das Land Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keinem rechtsstaatlichen Standard.Begründung:
Die Schöffin Laura Pinnig gab zu Protokoll, dass sie „bis zum 01.08.2021 im Personalrat für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte tätig war“. Unter dieser Prämisse und der Annahhme, Ihre Tätigkeit habe aufgehört, sah ich als Kläger „keine Besorgnis der Befangenheit“ (Vgl. Protokoll zum Gerichtstermin am 20.04.2022)

Wie ich später bei einer Internetrecherche herausgefunden habe, befand sich die Schöffin Laura Pinnig zum Zeitpunkt des Urteils am 20.04.2022 lediglich in einem Sabbatical-Jahr, das heißt sie wird Ihre Tätigkeit im Personalrat für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte noch in diesem Jahr wieder aufnehmen: „Im Sommer 2021 haben uns unsere ehemaligen Vorsitzenden Viola Mocker und Laura Pinnig nach vielen verdienstvollen Jahren in den Ruhestand bzw. ins Sabbatical verlassen.“ (Vgl. Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemein bildenden Schulen Mitte, Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021)

 

Diese Information wurde mir vorenthalten. Mit diesem Wissen hätte ich niemals „keine Besorgnis der Befangenheit“ gesehen und die Schöffin abgelehnt. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass mein Prozess keinem rechtsstaatlichen Standard genügte.

 

Ich wage den Gang in die II. Instanz und möchte, dass diese Unregelmäßigkeit in der I. Instanz Berücksichtigung findet.

 

Mit freundlichen Grüßen
Günther Orend

 

Anlagen
Protokoll zum Gerichtstermin am 20.04.2022
Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemein bildenden Schulen Mitte, Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021


--
Günther Orend
Provinzstr. 110
13409 Berlin

 

 



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Zu Ihrer Kenntnisnahme: Antwort des Präsidenten des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Fenski auf meine Beschwerde vom 09.06.2022

Datum:

Fri, 27 Jan 2023 10:06:27 +0100

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die Antwort des Präsidenten des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Fenski vom 13.06.2022 auf meine Beschwerde vom 09.06.2022, weiter unten, leite ich Ihnen hiermit zur Kenntnisnahme weiter.

 

 

 



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Beschwerde

Datum:

Thu, 9 Jun 2022 20:06:09 +0200

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

An:

Kopie (CC):

 

Sehr geehrter Herr Präsident des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Fenski,

 

hiermit reiche ich Beschwerde gegen den Richter Arne Boyer am Arbeitsgericht Berlin ein. Nach meinem Dafürhalten genügte mein Prozess gegen das Land Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keinem rechtsstaatlichen Standard.

 

Begründung:
Die Schöffin Laura Pinnig gab zu Protokoll, dass sie „bis zum 01.08.2021 im Personalrat für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte tätig war“. Unter dieser Prämisse und der Annahhme, Ihre Tätigkeit habe aufgehört, sah ich als Kläger „keine Besorgnis der Befangenheit“ (Vgl. Protokoll zum Gerichtstermin am 20.04.2022)

Wie ich später bei einer Internetrecherche herausgefunden habe, befand sich die Schöffin Laura Pinnig zum Zeitpunkt des Urteils am 20.04.2022 lediglich in einem Sabbatical-Jahr, das heißt sie wird Ihre Tätigkeit im Personalrat für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte noch in diesem Jahr wieder aufnehmen: „Im Sommer 2021 haben uns unsere ehemaligen Vorsitzenden Viola Mocker und Laura Pinnig nach vielen verdienstvollen Jahren in den Ruhestand bzw. ins Sabbatical verlassen.“ (Vgl. Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemein bildenden Schulen Mitte, Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021)

Diese Information wurde mir vorenthalten. Mit diesem Wissen hätte ich niemals „keine Besorgnis der Befangenheit“ gesehen und die Schöffin abgelehnt. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass mein Prozess keinem rechtsstaatlichen Standard genügte.

Ich wage den Gang in die II. Instanz und möchte, dass diese Unregelmäßigkeit in der I. Instanz Berücksichtigung findet.

 

Mit freundlichen Grüßen
Günther Orend

 

 

 

Anlagen
Protokoll zum Gerichtstermin am 20.04.2022
Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemein bildenden Schulen Mitte, Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021


 

--
Günther Orend
Provinzstr. 110
13409 Berlin

 

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin, Frau Bärbel Klumpp

Datum:

Mon, 27 Jun 2022 21:58:12 +0200

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

An:

Kopie (CC):




Sehr geehrter Herr Präsident des Landesarbeitsgerichts Berlin Fenski,

hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin, Frau Bärbel Klumpp, ein.

Die Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin, Frau Bärbel Klumpp, sieht keine Befangenheit, wenn die Schöffin, Laura Pinnig, Ihres Zeichens Personalrätin für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte  im Sabbatical-Jahr, "Recht" spricht in einem Kündigungsschutzklageprozess gegen den Bildungssenat. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den verantwortlichen Richter, Arno Boyer, an Frau Klumpp vom 20.06.2022 finden Sie unter dieser E-Mail, Ihre Antwort vom 21.06.2022(!) im Anhang. Diese Bearbeitungszeit von unter 24 Stunden an sich ist suspekt.

Die Anwort der Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin, Frau Bärbel Klumpp, auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde war unprofessionell und parteiisch. Herrn Boyers Pflicht als Richter ist es, ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Das schließt mit ein, befangene Schöffen auszuschließen. Wenn er dieses nicht tut, aus Absicht oder Fahrlässigkeit, kommt er seinen Pflichten nicht nach! Herr Boyer hätte sich beim Senat informieren können über den Status von Frau Pinnig, zumal sie ihn informiert hat, dass sie bis zum 01.08.2021 im Personalrat für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte tätig war. Dass er nicht einmal diese kleine Mühe auf sich nahm, disqualifiziert Herrn Boyer als Richter mit Berufsehre.


Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend

 

 

 

 



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Dienstaufsichtsbeschwerde

Datum:

Mon, 20 Jun 2022 15:46:34 +0200

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

An:

Kopie (CC):

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin Klumpp,

 

hiermit reiche ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter Arne Boyer am Arbeitsgericht Berlin ein. Nach meinem Dafürhalten genügte mein Prozess gegen das Land Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keinem rechtsstaatlichen Standard.Begründung:
Die Schöffin Laura Pinnig gab zu Protokoll, dass sie „bis zum 01.08.2021 im Personalrat für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte tätig war“. Unter dieser Prämisse und der Annahhme, Ihre Tätigkeit habe aufgehört, sah ich als Kläger „keine Besorgnis der Befangenheit“ (Vgl. Protokoll zum Gerichtstermin am 20.04.2022)

Wie ich später bei einer Internetrecherche herausgefunden habe, befand sich die Schöffin Laura Pinnig zum Zeitpunkt des Urteils am 20.04.2022 lediglich in einem Sabbatical-Jahr, das heißt sie wird Ihre Tätigkeit im Personalrat für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte noch in diesem Jahr wieder aufnehmen: „Im Sommer 2021 haben uns unsere ehemaligen Vorsitzenden Viola Mocker und Laura Pinnig nach vielen verdienstvollen Jahren in den Ruhestand bzw. ins Sabbatical verlassen.“ (Vgl. Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemein bildenden Schulen Mitte, Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021)

 

Diese Information wurde mir vorenthalten. Mit diesem Wissen hätte ich niemals „keine Besorgnis der Befangenheit“ gesehen und die Schöffin abgelehnt. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass mein Prozess keinem rechtsstaatlichen Standard genügte.

 

Ich wage den Gang in die II. Instanz und möchte, dass diese Unregelmäßigkeit in der I. Instanz Berücksichtigung findet.

 

Mit freundlichen Grüßen
Günther Orend

 

Anlagen
Protokoll zum Gerichtstermin am 20.04.2022
Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemein bildenden Schulen Mitte, Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021



 



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:

Skandal: Fristlose Kündigung durch Berliner Bildungssenat wegen Entlarvung von Praktiken / Berliner Arbeitsgericht duldet nachweislich befangene ehrenamtliche Richterin

Datum:

Tue, 10 Jan 2023 10:08:03 +0100

Von:

Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,

 

hiermit lade ich Sie zu meiner öffentlichen Verhandlung in der II. Instanz vor dem Arbeitsgericht Berlin ein:

In Sachen: Günther Orend ./. Land Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Zeit: Freitag, den 20.01.2023, 10:00 Uhr

Ort: Saal 341 im Landesarbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

 

 

 

Vorgeschichte:

Im September 2021 wurde ich als angestellter Lehrer am Campus Hannah Höch durch den Berliner Senat fristlos gekündigt, weil ich eine E-Mail ans Kollegium schrieb, als Studienrat nicht an der Grundstufe arbeiten zu wollen. Zu diesem Zeitpunkt war es an der Gemeinschaftsschule Konsens, dass Lehrkräfte nicht gegen Ihren Willen ausbildungsfremd eingesetzt werden dürfen. Ich wurde fristlos gekündigt, weil ich die Selbstbestimmung der Lehrkräfte vor dem  gesamten Kollegium als Makulatur entlarvte. 

Am 20. April 2022 fand das Verfahren wegen einer Kündigungsschutzklage statt und der zuständige Richter, Arne Boyer, informierte mich und meinen Anwalt, dass die ehrenamtliche Richterin, Laura Pinnig, bis zum August 2021 als Personalrat der Beklagten in Berlin-Mitte gewirkt habe, aber die Tätigkeit eingestellt hatte. Auf Anraten meines Anwalts akzeptierte ich sie. Ich verlor die Klage. Anschließend fand ich bei einer Internetrecherche heraus, dass sich Laura Pinnig lediglich im Sabbatjahr befand und somit im Schuljahr 22/23 bereits wieder als Personalrätin tätig sein soll. Ich legte wiederholt Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Gegen Herrn Boyer zunächst bei der Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin und dann beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Berlin und Brandenburg gegen die Adhoc-Entscheidung in unter 24 Stunden, Herrn Boyer frei zu sprechen. Meine letzte Dienstaufsichtsbeschwerde wurde sogar von der Pressesprecherin des Landesarbeitsgerichts beantwortet.

 

Ich hoffe, ich habe Ihr Interesse geweckt, denn es geht nicht an, dass (ehrenamtliche) Richter mit voller Rückendeckung des Gerichts ungestraft täuschen dürfen. Wenn Sie sich meine Stellungnahme durchlesen, wird Ihnen auffallen, dass der Stein des Anstoßes war, dass ich eine Kollegin in Schutz genommen habe, die sich gegen die Corona-Maßnahmen gewehrt hat. Der Berliner Senat ist zurzeit in viele weitere Skandale verwickelt und der Wähler hat das Recht, vor der Abgeordnetenhauswahl auch diesen Skandal zu erfahren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend

 

 

 

Anlagen:

Protokoll der Gerichtsverhandlung vom 20.04.2022

Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemein bildenden Schulen Berlin-Mitte 2021/2022

Fristlose Kündigung

Stellungnahme

E-Mail ans Kollegium vom 27.08.2021

 

 

 

 

Von: Günther Orend [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 21:06
Betreff: Presseeinladung
Wichtigkeit: Hoch

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lade ich Sie herzlich zu meiner öffentlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin ein:

In Sachen: Günther Orend ./. Land Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Zeit: Mittwoch, den 20.04.2022, 11:00 Uhr

Ort: Saal 509 im Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

 

Hintergrund ist meine fristlose Kündigung durch den Senat Berlin, wegen der öffentlichen Weigerung unqualifizierten Unterricht in der Grundstufe zu erteilen. Wenn Sie erfahren möchten, mit welchen dubiosen Methoden das Land Berlin Schulräte zum Grundschuldienst zwangsverpflichtet, kommen Sie bitte vorbei.

 

 

Zum Schluss nenne ich hier noch ein paar Stilblüten der Schulleiterin des Campus Hannah Höch, Viola Ristow, für Sie:

  1. Aber es ist gesetzlich so geregelt, dass ein Grundschullehramt studiert worden sein muss.

Nee, das ist leider nicht so. Gerade in ihr 4/5/6 nicht. Also da kannst du dich an der Gemeinschaftsschule nicht auf das Gesetz

beziehen. Das wird nicht funktionieren. Ich werde das jetzt hier nicht mit dir als Rechtsstreit oder sowas behandeln.

 

  1. Nein, ich möchte es auch nicht ausprobieren, ehrlich gesagt, denn…

Aber Günther, das ist nichts, was wir diskutieren! Okay?

Warum nicht?

Das kannst du jetzt nicht so sagen, dass du es nicht möchtest, weil du auf einer Gemeinschaftsschule bist.“

 

III. „Aber die Altersstufe passt nicht zu mir, dass versuche ich die ganze Zeit klar zu machen.

Habe ich auch verstanden. Ja, das habe ich auch sehr gut verstanden. Ich bemerke auch deinen Widerspruch.“

 

  1. Das ist Erfahrung, Lebenserfahrung. Ja klar. Ich weiß doch, wie so was läuft. Es tut mir leid: Wenn ich jetzt nicht nein sage, werde ich

da reingezogen. Und ich sag jetzt nein. Punkt. Und das war's.

Oho, das musst du dir gut überlegen, ob du das so sagst.“

 

  1. Jetzt ist der Moment für mich, nein zu sagen. Später kann ich nicht mehr nein sagen. Deshalb sage ich jetzt nein. Und ich möchte,

dass das respektiert wird. Ehrlich gesagt.

„Ehrlich gesagt“, aber du hast kein Recht auf deiner Seite an der Gemeinschaftsschule. Also du kannst es nicht einfach…

 

  1. Nein, nicht das Spiel ist beendet, die Diskussion. Ich will keine weiteren Angebote haben, weil ich das abgelehnt habe, und es ist für

mich unredlich, darauf zu bestehen. Ehrlich gesagt.

Du, was du unredlich findest oder nicht, also das kannst du gar nicht entscheiden, sondern ich entscheide den Einsatz nach dem

Bedarf an der Schule. Und das kann deine Meinung sein. Die kannst du jetzt auch so sagen und ich habe sie auch wahrgenommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Günther Orend

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