zum DK-Bericht vom 30.07.2022:
„Eine Woche nach den Bürgerentscheiden: OB Scharpf zieht im Interview Bilanz und schaut nach vorne“
In Ingolstadt entstand mit der Abwahl der Kammerspiele eine kulturelle Katastrophe. Millionen von Euros aus der Ingolstädter Stadtkasse wurden ausgegeben, um dann leider keine Besserung der beengten Situation des Theaters zu haben. Es wurde nur mit der „Verschleppung“ des Projekts wertvolle Zeit und Geld verschenkt.
Im DK-Interview vom 30.07.2022 sagte Herr OB Scharpf „Die Kammerspiele sind tot, Wir brauchen etwas Neues! … Wenn wir uns etwas neues überlegen, sollten möglichst kein Baum gefällt und keine Fläche versiegelt werden, es sollte nicht im Grünring sein, es sollten keine Parkplätze entfallen, es sollte keine benachbarte Wohnbebauung vorhanden sein, aber trotzdem gut erschlossen und dabei sollte die Liegenschaft möglichst im städtischen Eigentum sein und das Herrichten möglichst wenig kosten. Das ist die Aufgabe.“
Außerdem wäre es noch sehr Vorteilhaft für den Theaterbetrieb wenn die zusätzliche Spielstätte in der Nähe des Ingolstädter Stadttheaters wäre.
All dies könnte verwirklicht werden. Da es ja bei der Problemstellung im Kern um die Schaffung einer zusätzlichen THEATERSPIELSTÄTTE geht könnte dies mit einer Ausgliederung des Festsaals erreicht werden. Der Festsaal hat ja in seiner Nutzung mit dem Theater wenig zu tun und wäre auch an einer anderen Stelle in Ingolstadt denkbar (Kongresshotel, Turnhalle uvm.). An Stelle des Festsaals könnten die zusätzliche Spielstätte, weitere Werkstätten, Probenräume usw. entstehen.
Das ab dem Jahr 1962 neu gebaute und 1966 eröffnete Gebäude und wurde damals, entgegen der ursprünglichen geplanten Nutzung nicht nur als Gastspieltheater, sondern mit einem sehr erfolgreichen eigenen Ingolstädter Ensemble bespielt.
Es waren daher immer schon zu wenig Flächen für z.B. Theaterwerkstätten, Probenräume und Lager vorhanden.
Das inzwischen Dankmalgeschützte Gebäude muss nun aber dringend saniert werden. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege schreibt u.a. „Denkmalschutz bedeutet nicht, dass ein (Bau-) Denkmal nicht mehr verändert werden darf“. So könnte die Sanierung mit dem Umbau des Festsaals in eine Zusätzliche Spielstätte mit Werkstätten, Probenräume usw. beginnen um anschließend für die Sanierung des Großen Haus eine Ersatzspielstätte zu haben.
Wie Herr Scharpf sagte: „Wir brauchen etwas Neues!“ daher muss in alle Richtungen gedacht werden, somit auch in zunächst unmöglich erscheinende.
Erwin Schlachtbauer