„Nach Überprüfung des Verfahrens unter Berücksichtigung unserer Angaben“ – wurde festgestellt, dass wir als Pflegedienst vollkommen zu Recht zu einem Strafgeld verurteilt worden sind.
Ja, Sie haben Recht: man darf dort nur parken, wenn man eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legt, ja, man darf dort nicht parken, weil es ein Fußgängerbereich der durch Zeichen 239 gesperrt war, ist…..
ABER: Dort gibt es keinerlei reguläre Parkplätze, alle unsere Mitarbeiter haben ein taffes Programm um am Vormittag alle Kunden zu den von Ihnen gewünschten Zeiten zu bedienen. Jede Verspätung bringt den Zeitplan ins Wanken. Die betreffende Kundin hat einen rührenden Brief an die Stadt geschrieben und um Verständnis gebeten, weil sie doch auf unsere Hilfe angewiesen ist. Leider ohne Erfolg!
Deswegen gibt es ja ein Sonderparkrecht für ambulante Pflegedienste. Schon wieder:
Ja, aber: Die fehlende Parkscheibe!
Da hilft keine Bitte um Verständnis, auch keine um Kulanz, auch nicht in Zeiten von Corona, in denen den Mitarbeitern vom Gesundheitswesen abends vom Balkon geklatscht wird, weil sie so tolle Arbeit leisten und unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit für andere Menschen da sind.
Selbstverständlich muss da die ganze Härte des Gesetzes zuschlagen, wenn solche Vergehen vorliegen. Danke, Herr Beck für Ihre unermüdliche Arbeit zum Wohle der Stadt!
Karin Rimpf