Die Demokratie, der Rechtsstaat, sieht keine "woke" Rechtsauslegung vor.
Sich auf der Straße festkleben erfüllt zwei Straftatbestände:
§ 183a StGB - Erregung öffentlichen Ärgernisses und einen eklatanten Bruch des
§ 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Wer geplant und vorsätzlich Straftatbestände erfüllt ist kriminell, auch wenn die Begehung der Tat einem guten Zweck dienen sollte. Denn das liegt ganz bewusst nicht im Ermessen des Straffälligen oder dessen Sympathisanten, sondern ist einzig der Auslegung des entsprechenden Strafgesetzes vorbehalten. Der einzige Weg, den die Demokratie zur Verfügung stellt um bisher strafbare Handlungen nicht mehr zu bestrafen, ist eine Gesetzesänderung über die Einflussnahme "Wahl".
Wer geplant und vorsätzlich Menschen sammelt, die genau definierte Straftaten begehen sollen, bildet eine kriminelle Vereinigung.
Wer geplant und vorsätzlich Straftäter zur Begehung der Straftat ermutigt, indem er diese finanziert, ist Mittäter, mindestens aber Beihelfer der Straftat.
Staatsanwaltschaften, die von Straftaten Kenntnis erhalten, müssen ermitteln, um sich nicht selbst der Strafvereitelung oder gar der Begünstigung strafbar zu machen.
An diese Grundregeln, meine ich, hat sich jeder, ohne jede Ausnahme, zu halten.
Wird da einer kleinen Gruppe ein Sonderrecht gewährt, wackelt, die eh schon mit allen möglichen Verboten (Rauch, Impf, Russland etc) und der Bereitstellung von übermäßigen Rechtsräumen für verschwindende Minderheiten (Regenbogen, Gender, etc) angeschlagene, Demokratie, in ihren Grundfesten.
Michael Maresch
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