Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Damen und Herren,
über den Artikel Barrieren schränken Teilhabe ein, der am 10.08.2025 von Hartmut Smikac bei kobinet veröffentlicht wurde und über https://kobinet-nachrichten.org/2025/08/10/barrieren-schraenken-teilhabe-ein/
Barrieren schränken Teilhabe ein | kobinet-nachrichten Dr. Carsten Rensinghoff Foto: privat BERLIN (kobinet) Niemand darf einer Behinderung wegen benachteiligt werden - im Grunde genommen ist das völlig klar. Praktisch sieht es mit der Wahrnehmung aller Möglichkeiten jedoch deutlich schwerer aus, weil dem häufig Barrieren im Wege stehen. Dazu braucht man sich lediglich die Vorschläge regionaler und lokaler Medien dazu, was man am Wochenende ... kobinet-nachrichten.org |
abrufbar ist, erfuhr ich von Ihren Bemühungen, eine Tourismuskonzeption zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir Sie auf meine Erfahrungen als Mensch mit Behinderung (Beweis: Scan meines Schwerbehindertenausweises) während meines Urlaubs in Norden und Norddeich hinzuweisen, über die am 05.08.2025 in der Nordwestzeitung berichtet wurde. Den Beitrag habe ich dieser E-Mail angehängt.
Am 27.07.2025 bin ich mit meiner Ehefrau und unserem Hund in Norddeich angereist. Ich lebe, aufgrund einer erheblichen Einschränkung im körperlichen und motorischen Bereich (Zustand nach schwerer Schädel-Hirnverletzung mit 12 Jahren), mit einem Grad der Behinderung von 100, weshalb ich bei der Buchung am 30.12.2024 ein Zimmer im Erdgeschoss erbeten habe, wie dies auch 2024 geschehen ist. Als ich an der Rezeption den Zimmerschlüssel in Empfang nehmen wollte, sagte Herr Eilers (der Hotelbesitzer), dass sämtliche Zimmer im Erdgeschoss belegt und für eine gewisse Zeit nur Zimmer im 2. Obergeschoss zu haben seien. Nach Ablauf dieses Zeitraums könnten wir dann in das Erdgeschoss umziehen. Das bedeutet für mich behinderungsbedingt enormen Stress, zumal unser Aufenthalt in Norddeich ohnehin am 05.08.2025 endet. Ich fühle mich, aufgrund meiner Behinderung, benachteiligt. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) darf aber niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nachdem wir mit unserem Hund am Hundestrand waren, haben wir auf dem Weg zur Ersatzferienwohnung ein befreundetes Ehepaar aus Witten getroffen, die 2024 in o.g. Hotel Pension, aufgrund der Gehbeeinträchtigung einer mitgefahren seienden Bekannten, ein barrierefreies Zimmer gebucht haben. Hier haben sich dann dieselben Probleme zugetragen, wie das gegenwärtig bei uns der Fall ist. Die Sache ist also nicht nur ein Einzelfall.
Ich moniere die Unzuverlässigkeit der Hotel Pension Norddeich und kann dieses Haus nicht weiterempfehlen. Von Beginn an ist zumindest mein Urlaubserlebnis getrübt.
Mit der Bitte um eine Stellungnahme bedanke ich mich für Ihre Bemühungen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Carsten Rensinghoff