Mein Frau ist sehr stark sehbehindert und hat deswegen einen Behindertenparkausweis, der sie dazu berechtigt auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz zu parken.
Vor ein paar Wochen wurde sie von meiner Tochter zu einem Termin nach Wiesbaden gefahren, da durch ihre Augenkrankheit nicht nur die Augen geschädigt sind, sondern auch eine Orientierungslosigkeit bei ihr vorliegt.
Die beiden parkten auf einem entsprechend ausgewiesenen Behinderten -Parkplatz in der Wiesbadener Innenstadt. Dort angekommen stellte sie fest, dass sie leider den Parkausweis vergessen hatte. Darauf hin rief mich meine Tochter an und ich gab ihr den Rat als Ersatz den Behinderten-ausweis so auszulegen, dass der Merkbuchstabe BL deutlich zu erkennen ist. Meine Tochter folgte meinem Rat und legte den Behindertenausweis für jeden (auch einen Kontrolleur) gut sichtbar auf das Armaturenbrett aus.
Leider war ein nicht sehr aufmerksamer Mitarbeiter an dem Tag im Dienst!
Es folgte ein meiner Meinung nach unberechtigtes Verwarngeld von € 55,-(entspricht über 5 % der Rente meiner Frau) !!!
In vielen Städten wird es so gehandhabt, dass die berechtigte Person die Möglichkeit hat diesen Ausweis nachzureichen und dafür eine kleine Bearbeitungsgebühr von € 5,- berechnet wird. So wie es bei einer Monatskarte im ÖPNV gehandhabt wird!
Ich schrieb eine Mail mit dem Sachverhalt an die zuständige Verwarngeldstelle, natürlich ohne Erfolg.
Danach wendete ich mich mit einem weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister Mende. Es kam eine Mail, dass mein Anliegen bearbeitet wird. Die Hoffnung auf eine entgegenkommende und kulante Antwort.
Vom Leiter der Verwarngeldstelle kam ein abschlägiger Bescheid.
Um weiteren Schaden abzuwenden beugten wir uns der Behördenwillkür und bezahlten die € 55,- Verwarngeld.
Das unsensible Verhalten der Verwarngeldstelle und des Oberbürger-meisters Mende trägt sicherlich sehr zur Politikzufriedenheit in der Stadt Wiesbaden bei.
Stephan Nagel