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Wir begrüßen unsere neue Autorin:
Heike Euler


Die Erbschaftssteuer allein auf genealogische Prinzipien zu gründen, ist, überspitzt formuliert, als würde man die Sektsteuer nur auf "Rotkäppchen" erheben.
Sie ist wie Markus Söder, wenn auch aus anderen Gründen als er behauptet, ungerecht.
Dabei ist sie nicht ungerecht, weil sie bereits versteuertes Geld erneut besteuert, da ist schließlich der Steuerpflichtige gestorben, sondern

  • weil sie nicht wie jede andere Steuer, dem Gleichheitsgrundsatz folgt. Was in diesem Fall bedeutet, dass nicht alle, die das zu vererbende Vermögen betrifft, vom Erbrecht als Erben festgelegt werden, sondern nur genetische oder rechtliche Nachkommen. Alle, die das Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers mit erwirtschaftet haben, bleiben unberücksichtigt. Das erscheint mir als zutiefst ungerecht und wie ein geiler Endkapitalismustraum: Ausbeutung for ever.
  • weil sie nicht, wie jede andere Steuer, dem Wohle der Allgemeinheit dient. Also einer notwendigen "Volksgenealogie" folgt, die es ermöglicht, modische oder sonstige Fehlentwicklungen ganzer Generationen im Nachhinein wieder auszugleichen und damit, im bestehenden Rentensystem, dem "Generationenvertag", für mittel und langfristige Ausgleichs - Gerechtigkeit der Belastungen der "Generationen" zu sorgen.

Damit stelle ich fest:

Gerecht wird das Erschaftssteuersystem nicht durch ein "Pflichtjahr" für Greise oder ungebremste Kapitalismusträume, sondern wenn

  1. Mitarbeiter oder Belegschaften oder alle, die am Entstehen des Nachlasses beteiligt waren, mit einem Pflichtteil am Erbe beteiligt werden. Und/oder
  2. zum Zeitpunkt des Erbfalles nachgeprüft wird, ob die Generation des Erblassers im Bezug auf ausreichend Nachkommen, die das laufende Rentensystem finanzieren oder finanzieren werden, ihrer Pflicht nachgekommen sind. Ist das nicht der Fall, muss der entsprechende Fehlbetrag als Pflichtteil für die nächsten Generationen einbehalten werden. Hat die Generation des Erblassers aber zu viele Nachkommen erzeugt, kann die Erbschaftssteuer gesenkt werden. Erbschaftssteuersätze also, die zusätzlich der Alterspyramide folgen.


Michael Maresch 


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