Aus dem Schlamm in den Sumpf.
(…oder aus dem Tentakel der Tschechoslowakischer Staatspolizei in dem Sumpf der korrupten Justiz)
Nach meiner Verschleppung 1944 aus Berlin nach Prag, wurde ich lange Jahre, schon als Kind „deutscher Abstammung“, in der Tschechoslowakei, nicht nur ausgegrenzt, sondern auch diskriminiert.
Nach dem Militärdienst habe ich angefangen, mich kulturpolitisch zu engagieren. Wegen meinen Aktivitäten gegen die kommunistische Totalität, die Einschränkung der Meinungsfreiheit und dem Widerstand gegen die Zensur - aber nicht zuletzt als Gründungsmitglied der neuen „politisch neutraler Jugendorganisation SKM“ - kam ich ins Visier der Tschechoslowakischen Staatspolizei. Seit dem Überfall der Tschechoslowakei durch die Streitkräfte des Warschauer Paktes am 21. August 1968 und die Okkupation durch die Streitkräfte der Sowjetunion, habe ich zahlreiche Widerstandsaktionen organisiert. Ende Januar 1970 wurde ich in Prag durch die tschechoslowakische Staatspolizei verhaftet. Mehreren Monaten wurde ich in der Untersuchungshaft der Staatspolizei bei nächtlichen Verhören, durch die Offiziere der Staatspolizei psychisch, aber auch physisch, misshandelt. Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft der Staatspolizei, wurde ich als Leiter des Bezirks Jugendklubs (SKM) fristlos entlassen und es wurden mir alle öffentlichen Auftritte und kulturpolitische Engagement verboten. (Schlecht für einen Schauspieler.) Meiner diagnostizierte „Klaustrophobie“ hat mich vor der Arbeit in der Kohlengrube, gerettet. Stattdessen musste ich, bis zu meiner Flucht im Juli 1976 nach Deutschland, unter der ständigen Kontrolle der STB, als Versorgungsfahrer arbeiten.
Erst im November 2018 habe ich aus den Archivdokumenten des Innenministeriums der ČSR erfahren, dass ich, seit 1970 im Visier der STB (Tschechoslowakischer Staatspolizei) war. Ich war, laut den Archivdokumenten als: „Feind des Sozialismus und somit eine Gefahr für die Staatssicherheit der Tschechoslowakei - in der Kategorie - Feindliche Personen II. Kategorie - Gefahr für die Öffentlichkeit“ unter dem Decknamen „Herec“ (Schauspieler Reg. Nr. 12727) registriert. Auch nach meiner Flucht nach Deutschland und schließlich als Deutscher Bürger wurde ich, bis November 1989 durch die tschechoslowakischer Spionageabteilung im München, beobachtet und meine Aktivitäten wurden nach Prag, weitergeleitet. Es wurden, laut den Archivdokumenten der STB auch Lichtbilder von unserer Wohnung und meinem Arbeitsplatz, durch die tschechischen Agenten, gemacht.
Erst nach mehreren Jahren unter der ständigen Überwachung wie auch gezielten Diskriminierungen, konnte ich, nur durch die Intervention der UN-Menschenrechtskommission im Genève, die Tschechoslowakei als staatenloser politischer Dissident, verlassen.
Aus der heutigen Sicht war es damals die Flucht in die Freiheit, Sicherheit aber auch Flucht in dem Land der Demokratie und der Gerechtigkeit. Wie es sich aber später gezeigt hat, war es nur eine Flucht aus dem „Schlamm in den Sumpf.“ Nicht mal die Demokratie schützt die Menschen im Deutschland vor ein paar korrupten Richtern.
Am 02.02.2017 bin ich auf vereistem und nicht gestreutem Fußweg ausgerutscht und durch den Sturz habe ich mich mittelschwer verletzt. Natürlich habe ich nicht gewusst, dass eine Klage vor der Zivilkammer des Landgerichts Regensburg für mich, als der Kläger und Zuwanderer, eine Vernichtung meiner Existenz, bedeuten kann. Nicht mal „die hoch gefeierten Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland“, sind eine Garantie für eine Gerechtigkeit. Ich war nie Krimineller oder Verbrecher, denn ich habe immer die Gesetze wie auch die Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland, akzeptiert. Vielleicht hat mein fremder (Böhmischer) Dialekt die Juristen gestört und somit haben sie die (ganze) Schuld nur bei mir gesucht und nicht bei den Beklagten. Mein größter Fehler war, dass ich an die Grundgesetze, die Gerechtigkeit aber auch die Menschenrechte im Deutschland geglaubt habe. Natürlich wusste ich nicht, dass meine Zivilklage gegen die Regensburger Immobilien RIEGER GmbH und ihren Hausmeisterdienstleister Klein, für mich und somit auch meine Familie, vernichtend sein könnten. Wegen den groben Pflichtverletzungen des Winterdienstes auf ihrem öffentlichen Grundstück, dem Zugang in die Garage Anlagen, wurden nicht die Beklagten bestraft, sondern ich.
Aber „Eine Hand wäscht die andere“. Die Richter des 4. Zivilkammer der LG Regensburg, Dr. A. und Richterin G. haben sich entschlossen, bei Behandlung meiner Klage nicht nur die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland, wie die Sicherungsverordnung der Stadt Regensburg, § 823 BGB, aber nicht zuletzt das Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes Az. VI ZR 126/07 vom 22.01.2008, zu ignorieren. Trotz den „nachgewiesenen“ den groben Verletzungen der Sicherungsordnungen der Stadt Regensburg durch die Beklagten zu 1.) die Immobilien RIEGER GmbH Regensburg und sein Hausmeisterdienstleister Klein, als Beklagte zu 2.) haben die „beiden Richter am LG Regensburg“ nicht die Verletzungen der Verkehrssicherung DEN BEIDEN Beklagten anerkannt, sondern die Richter haben in ihren „Beschlüssen“ diese groben Verletzungen „ihrer Pflichten“ NUR als „denkbar“ bezeichnet. Die Richter (in Regensburg) entschieden „natürlich“ nicht nach den Gesetzen, sondern nach ihrer Erkenntnis, WER der Kläger und WER der Beklagter ist, oder sind. Nach dem „Kuhhandel“ nur so kann man die Absprache zwischen den beiden Anwälten den Beklagten (Immobilien RIEGER GmbH und seinen Hausmeister Service Klein) und der Richterin G. bezeichnen, hat die Richterin G. meine Diskriminierungen durch dem Richter Dr. A. nicht nur fortgesetzt, sondern verschärft. Von einer Gerichtsverhandlung an die nächste, hat die Richterin G., nach den Wünschen den Beklagten-Anwälten, meine „Mitverschuldung“ nach den Prozenten der Kostenfestsetzung auf 90% festgesetzt. (den Gesamtgerichtskosten). Die wahren Beklagten, die Immobilien RIEGER GmbH Regensburg und sein Hausmeisterdienst Klein, dürften sich zum Schluss die restlichen 10% den Gesamtkosten zu teilen. Aber auch diesmal hatte es sich der Stärkerer (Beziehungsstärker) bei der Richterin G. durchgesetzt. Laut dem „KOSTENFESTSETZUNGSBESCHLUS“ der Richterin G. vom 30.04.2025 sollte der Hausmeisterdienstleister Klein 9% und der Grundstückinhaber Immobilien RIEGER GmbH nur 1% den Gesamtkosten zu tragen. Obwohl ich dieser „diskriminierenden und menschenverachtenden Vereinbarung“ nie persönlich zugestimmt habe, haben die Anwälte mit der Richterin G. diesen Beschluss zwischen sich, ausgehandelt. Nur einem Menschen mit einem gesunden Verstand ist sofort klar, warum sollte ein unschuldiger Kläger sich schon „freiwillig“ bereit erklärt, die Gerichtlichen Gesamtkosten und die Anwaltskosten den beiden Beklagten, zu übernehmen? (Es handelt sich um "lächerlichen?" Kosten von ca. 25.000 Euro !!). Die beiden Richter am Landgericht Regensburg haben den Artikel 97 Absatz (1) GG, für ihre „inszenierten Beschuldigungen, Behauptungen und Manipulation von Beweisen,“ bewusst missbraucht und somit versuchten sie mich, nicht nur in die Knie zwingen, sondern mich und auch meine Familie finanziell und existenziell zu vernichten. (Ein Art den Diskriminierungen durch den demokratischen, unabhängigen, Rechtssystems.)
Wegen meinen Verletzungen haben die „beider“ Richter am LG Regensburg „grundsätzlich“ keine medizinischen Unterlagen und Gutachten von „Regensburger Fachärzten und Uni. Professoren akzeptiert, stattdessen haben sie das überteuerte Gutachten ihrer Gutachter, verlangt und somit mich als Kläger finanziell ruinieren. Die Richterin G. hat weiteren medizinischen Gutachten (8Jahren nach dem Unfall) mit einer Vorauszahlung vom 5000 Euro, von mir verlangt.
Außer anderen hat die Richterin G. „ein neurologich-psychiatrisches Gutachten“ verlangt. Ich habe dieses psychiatrische Gutachten sofort abgelehnt, obwohl ich mir bewusst war, dass ich damit diesen (manipulierten) Zivilprozess vor dem LG Regensburg, verloren habe. Ich wollte NICHT, wie Gustl Mollath für viele Jahre in der geschlossenen psychiatrischen Anstalt, verschwinden. (Der Fall des Gustl Mollath war und ist einer der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundes Republik Deutschland.) Der „skandalöse“ Fall Gustl Mollath, war aber nicht das einzige skandalöse Gerichtsurteil aus dem Regensburger Gericht. Der ausgezeichnete Journalist Dr. Christian Eckl, hat nach seinen Recherchen einen ausgezeichneten Bericht mit dem Titel: „Gericht statt Goldener Hirsch“ in der Mittelbayerische Zeitung veröffentlicht. Ein seriöser Bericht über Stammtisch – Absprachen, zwischen manchen Richtern und auch Anwälten. Bei einem „Halben Bier, oder einem Glas Wein“, wird manchmal über Urteil oder Schicksal von Menschen entschieden…
Alle meine Beschwerden wegen „Befangenheit des Richters Dr. A. und manipulieren von Beweisen“, haben natürlich die Kollegen (Richter) am OLG Nürnberg (kostenpflichtig) abgelehnt. Ich habe die Gerechtigkeit bei dem Bundesverfassungsgericht gesucht, aber die Richter am Bundesverwaltungsgericht im Karlsruhe haben mir aber mitgeteilt:“ gemäß § 93 b. in Verbindung mit § 93a. BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 am 23.12.2022 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung aufgenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar“. „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ (Seit dem Freitag, den 11.Juli 2025 nach dem gescheiterten Richterwahl im Deutschen Bundestag wurde mir klar, dass auch die Richter im Deutschland, unter dem „politischen Einfluss“, stehen.) Bei meinem skandalösen Zivilprozess vor dem LG Regensburg, haben die Richter nicht nur die Grundrechte der Bundesrepublik ignoriert, sondern gleichzeitig auch mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, verletzt und verachtet. Nach diesen eindeutigen Diskriminierungen durch die Richter und ihre Beschlüsse, war ich gezwungen, meine Beschwerde wegen Diskriminierungen und Verletzungen von mehreren Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention meine offizielle BESCHWERDE gegen die Bundesrepublik Deutschland bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Straßburg, einzureichen.
Ich habe die kommunistische Diktatur und ihren „autokratischer Staatsgewalt“ in der ČSSR überlebt und somit hoffe ich, dass ich auch diese Diskriminierungen durch den Machtmissbrauch der deutschen (Regensburger) Justiz, auch diesmal überlebe.
Oskar Georg Siebert
Filmemacher und Buchautor.