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Betreff:
Zu Ihrer Kenntnisnahme: Antwort des Abgeordnetenhauses Berlin auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 27.06.2022 gegen die Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin vom __.08.2022
Von:
Günther Orend
Datum:
25.01.2023, 10:37
An:
Verborgene_Empfaenger: ;


Die Antwort des Abgeordnetenhauses Berlin auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 27.06.2022 gegen die Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin vom __.08.2022, weiter unten, leite ich Ihnen hiermit zur Kenntnisnahme weiter.

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin, Frau Bärbel Klumpp
Datum: Mon, 27 Jun 2022 21:58:12 +0200
Von: Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Sehr geehrter Herr Präsident des Landesarbeitsgerichts Berlin Fenski,

hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin, Frau Bärbel Klumpp, ein.

Die Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin, Frau Bärbel Klumpp, sieht keine Befangenheit, wenn die Schöffin, Laura Pinnig, Ihres Zeichens Personalrätin für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte  im Sabbatical-Jahr, "Recht" spricht in einem Kündigungsschutzklageprozess gegen den Bildungssenat. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den verantwortlichen Richter, Arno Boyer, an Frau Klumpp vom 20.06.2022 finden Sie unter dieser E-Mail, Ihre Antwort vom 21.06.2022(!) im Anhang. Diese Bearbeitungszeit von unter 24 Stunden an sich ist suspekt.

Die Anwort der Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin, Frau Bärbel Klumpp, auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde war unprofessionell und parteiisch. Herrn Boyers Pflicht als Richter ist es, ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Das schließt mit ein, befangene Schöffen auszuschließen. Wenn er dieses nicht tut, aus Absicht oder Fahrlässigkeit, kommt er seinen Pflichten nicht nach! Herr Boyer hätte sich beim Senat informieren können über den Status von Frau Pinnig, zumal sie ihn informiert hat, dass sie bis zum 01.08.2021 im Personalrat für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte tätig war. Dass er nicht einmal diese kleine Mühe auf sich nahm, disqualifiziert Herrn Boyer als Richter mit Berufsehre.


Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde
Datum: Mon, 20 Jun 2022 15:46:34 +0200
Von: Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Sehr geehrte Frau Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin Klumpp,
 
hiermit reiche ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter Arne Boyer am Arbeitsgericht Berlin ein. Nach meinem Dafürhalten genügte mein Prozess gegen das Land Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keinem rechtsstaatlichen Standard.Begründung:
Die Schöffin Laura Pinnig gab zu Protokoll, dass sie „bis zum 01.08.2021 im Personalrat für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte tätig war“. Unter dieser Prämisse und der Annahhme, Ihre Tätigkeit habe aufgehört, sah ich als Kläger „keine Besorgnis der Befangenheit“ (Vgl. Protokoll zum Gerichtstermin am 20.04.2022)
Wie ich später bei einer Internetrecherche herausgefunden habe, befand sich die Schöffin Laura Pinnig zum Zeitpunkt des Urteils am 20.04.2022 lediglich in einem Sabbatical-Jahr, das heißt sie wird Ihre Tätigkeit im Personalrat für die Allgemeinbildenden Schulen der Region Mitte noch in diesem Jahr wieder aufnehmen: „Im Sommer 2021 haben uns unsere ehemaligen Vorsitzenden Viola Mocker und Laura Pinnig nach vielen verdienstvollen Jahren in den Ruhestand bzw. ins Sabbatical verlassen.“ (Vgl. Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemein bildenden Schulen Mitte, Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021)
 
Diese Information wurde mir vorenthalten. Mit diesem Wissen hätte ich niemals „keine Besorgnis der Befangenheit“ gesehen und die Schöffin abgelehnt. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass mein Prozess keinem rechtsstaatlichen Standard genügte.
 
Ich wage den Gang in die II. Instanz und möchte, dass diese Unregelmäßigkeit in der I. Instanz Berücksichtigung findet.
 
Mit freundlichen Grüßen
Günther Orend
 
Anlagen
Protokoll zum Gerichtstermin am 20.04.2022
Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemein bildenden Schulen Mitte, Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Skandal: Fristlose Kündigung durch Berliner Bildungssenat wegen Entlarvung von Praktiken / Berliner Arbeitsgericht duldet nachweislich befangene ehrenamtliche Richterin
Datum: Tue, 10 Jan 2023 10:08:03 +0100
Von: Günther Orend Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,

 

hiermit lade ich Sie zu meiner öffentlichen Verhandlung in der II. Instanz vor dem Arbeitsgericht Berlin ein:

In Sachen: Günther Orend ./. Land Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Zeit: Freitag, den 20.01.2023, 10:00 Uhr

Ort: Saal 341 im Landesarbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

 

Vorgeschichte:

Im September 2021 wurde ich als angestellter Lehrer am Campus Hannah Höch durch den Berliner Senat fristlos gekündigt, weil ich eine E-Mail ans Kollegium schrieb, als Studienrat nicht an der Grundstufe arbeiten zu wollen. Zu diesem Zeitpunkt war es an der Gemeinschaftsschule Konsens, dass Lehrkräfte nicht gegen Ihren Willen ausbildungsfremd eingesetzt werden dürfen. Ich wurde fristlos gekündigt, weil ich die Selbstbestimmung der Lehrkräfte vor dem  gesamten Kollegium als Makulatur entlarvte. 

Am 20. April 2022 fand das Verfahren wegen einer Kündigungsschutzklage statt und der zuständige Richter, Arne Boyer, informierte mich und meinen Anwalt, dass die ehrenamtliche Richterin, Laura Pinnig, bis zum August 2021 als Personalrat der Beklagten in Berlin-Mitte gewirkt habe, aber die Tätigkeit eingestellt hatte. Auf Anraten meines Anwalts akzeptierte ich sie. Ich verlor die Klage. Anschließend fand ich bei einer Internetrecherche heraus, dass sich Laura Pinnig lediglich im Sabbatjahr befand und somit im Schuljahr 22/23 bereits wieder als Personalrätin tätig sein soll. Ich legte wiederholt Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Gegen Herrn Boyer zunächst bei der Präsidentin des Arbeitsgerichts Berlin und dann beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Berlin und Brandenburg gegen die Adhoc-Entscheidung in unter 24 Stunden, Herrn Boyer frei zu sprechen. Meine letzte Dienstaufsichtsbeschwerde wurde sogar von der Pressesprecherin des Landesarbeitsgerichts beantwortet.

 

Ich hoffe, ich habe Ihr Interesse geweckt, denn es geht nicht an, dass (ehrenamtliche) Richter mit voller Rückendeckung des Gerichts ungestraft täuschen dürfen. Wenn Sie sich meine Stellungnahme durchlesen, wird Ihnen auffallen, dass der Stein des Anstoßes war, dass ich eine Kollegin in Schutz genommen habe, die sich gegen die Corona-Maßnahmen gewehrt hat. Der Berliner Senat ist zurzeit in viele weitere Skandale verwickelt und der Wähler hat das Recht, vor der Abgeordnetenhauswahl auch diesen Skandal zu erfahren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Günther Orend

 

 

Anlagen:

Protokoll der Gerichtsverhandlung vom 20.04.2022

Tätigkeitsbericht des Personalrats der allgemein bildenden Schulen Berlin-Mitte 2021/2022

Fristlose Kündigung

Stellungnahme

E-Mail ans Kollegium vom 27.08.2021

 

 

 

 

Von: Günther Orend [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 21:06
Betreff: Presseeinladung
Wichtigkeit: Hoch

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lade ich Sie herzlich zu meiner öffentlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin ein:

In Sachen: Günther Orend ./. Land Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Zeit: Mittwoch, den 20.04.2022, 11:00 Uhr

Ort: Saal 509 im Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

 

Hintergrund ist meine fristlose Kündigung durch den Senat Berlin, wegen der öffentlichen Weigerung unqualifizierten Unterricht in der Grundstufe zu erteilen. Wenn Sie erfahren möchten, mit welchen dubiosen Methoden das Land Berlin Schulräte zum Grundschuldienst zwangsverpflichtet, kommen Sie bitte vorbei.

 

 

Zum Schluss nenne ich hier noch ein paar Stilblüten der Schulleiterin des Campus Hannah Höch, Viola Ristow, für Sie:

  1. Aber es ist gesetzlich so geregelt, dass ein Grundschullehramt studiert worden sein muss.

Nee, das ist leider nicht so. Gerade in ihr 4/5/6 nicht. Also da kannst du dich an der Gemeinschaftsschule nicht auf das Gesetz

beziehen. Das wird nicht funktionieren. Ich werde das jetzt hier nicht mit dir als Rechtsstreit oder sowas behandeln.

 

  1. Nein, ich möchte es auch nicht ausprobieren, ehrlich gesagt, denn…

Aber Günther, das ist nichts, was wir diskutieren! Okay?

Warum nicht?

Das kannst du jetzt nicht so sagen, dass du es nicht möchtest, weil du auf einer Gemeinschaftsschule bist.“

 

III. „Aber die Altersstufe passt nicht zu mir, dass versuche ich die ganze Zeit klar zu machen.

Habe ich auch verstanden. Ja, das habe ich auch sehr gut verstanden. Ich bemerke auch deinen Widerspruch.“

 

  1. Das ist Erfahrung, Lebenserfahrung. Ja klar. Ich weiß doch, wie so was läuft. Es tut mir leid: Wenn ich jetzt nicht nein sage, werde ich

da reingezogen. Und ich sag jetzt nein. Punkt. Und das war's.

Oho, das musst du dir gut überlegen, ob du das so sagst.“

 

  1. Jetzt ist der Moment für mich, nein zu sagen. Später kann ich nicht mehr nein sagen. Deshalb sage ich jetzt nein. Und ich möchte,

dass das respektiert wird. Ehrlich gesagt.

„Ehrlich gesagt“, aber du hast kein Recht auf deiner Seite an der Gemeinschaftsschule. Also du kannst es nicht einfach…

 

  1. Nein, nicht das Spiel ist beendet, die Diskussion. Ich will keine weiteren Angebote haben, weil ich das abgelehnt habe, und es ist für

mich unredlich, darauf zu bestehen. Ehrlich gesagt.

Du, was du unredlich findest oder nicht, also das kannst du gar nicht entscheiden, sondern ich entscheide den Einsatz nach dem

Bedarf an der Schule. Und das kann deine Meinung sein. Die kannst du jetzt auch so sagen und ich habe sie auch wahrgenommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Günther Orend



Antwort des Abgeordnetenhauses auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Arne Boyer 08.2022.jpg
 

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