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Wer sagt die Wahrheit – und wer „lügt wie gedruckt“? Welche Meldung ist richtig, welche Nachricht ist falsch? Wie wichtig ist es Informationen korrekt zu bewerten? Um möglichen Täuschungen zu entgehen und Irrtümern nicht aufzusitzen, bleibt uns nichts übriig als Behauptungen auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Zwei Gruppen sind von berufswegen besonders gefordert die Wahrheit zu ermitteln: Richterinnen und Richter sowie Redakteurinnen und Redakteure.

Die Informationen um COVID-19 und die Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Erkrankung sowie Eindämmung der Ansteckungsgefahr haben in ganz besonders deutlicher Weise zu Tage gebracht, wie schwierig es werden kann Tatsachen zu finden, die einem Beweis zugänglich sind. Können wir der Wahrheit überhaupt auf die Spur kommen? Wie können wir die Qualität einer Information bestimmen, worauf müssen wir achten?

Richterinnen und Richter sind wohl der tauglichste Maßstab für die Ermittlung der Wahrheit, da sie in aller Regel unabhängig sind und wir in einigen Ländern von ihrer Integrität ausgehen können. Bei Redakteurinnen und Redakteuren ist zu bedenken, dass diese nicht unabhängig sind und der Weisung durch das Medienunternehmen unterliegen. Und grundsätzlich gehören Medien zu den Tendenzbetrieben – wie etwa auch Gewerkschaften, Parteien sowie Kirchen – und haben das Recht von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechende Treue zur jeweiligen Tendenz zu verlangen. Wird diese Treue gebrochen, ist eine Kündigung des Vertragsverhältnis möglich (https://medien-wiki.de/tendenzschutz).

Somit liegt auf der Hand, dass die Informations-Auswahl sowie die -Darstellungen in privaten, religiösen, gewerkschaftlichen und politischen Medien stets eine Tendenz haben. Die Richtung, der Inhalt, der jeweiligen Tendenz ergibt sich in der Regel aus der sogenannten Tendenzschutzklausel, die uns als Mediennutzern, insbesondere bei privaten Medienunternehmen, nicht bekannt ist. Von möglichst objektiver Bewertung von Informationen, um welche sich Richterinnen und Richter nach bestem Wissen und Gewissen, im Dienste der Wahrheit bemühen, kann keine Rede sein. Wir müssen uns klar darüber sein, das wir keine neutralen Informationen von derartigen Medien bekommen. Dies ist fatal, wie wir aktuell besonders in Sachen COVID-19 und Maßnahmen zur Bekämpfung diesbezüglicher Gefahren drastisch erleben.

Bei den Rundfunkanstalten öffentlichen Rechts sollte es für uns Mediennutzerinnen und -Nutzer bezüglich der Informations-Qualität erheblich besser stehen: Nach Ende des II. Weltkriegs haben die Siegermächte dafür gesorgt, dass eine Staatspropaganda wie unter Hitler nicht mehr möglich ist. Es kam zu Landesgesetzen, Mehr-Länder-Staatsverträgen und dem ZDF-Staatsvertrag, mit denen ab 1948 die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD und das ZDF etabliert wurden (https://bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/311191/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-von-der-gruendung-der-ard-bis-heute/). In der DDR gab es demgegenüber wieder Propaganda statt Meinungsfreiheit. Mangels entsprechenden Erfahrungen haben Äußerungen von manchen Menschen mit DDR-Sozialisierung die Anmutung, dass sie über die Rundfunkentstehung nach dem II. Weltkrieg nicht informiert sind. Allerdings sind die Tatsachen über die Rundfunkfreiheit und -Unabhängigkeit dem Beweis – auch über das Internet – jederzeit zugänglich.

Für die Anstalten der ARD und das ZDF gelten Meinungs- und Pressefreiheit. Deren Programmauftrag beschreibt den Rundfunk ausdrücklich als Sache der Allgemeinheit und als öffentliches Medium sowie als Faktor der freien Meinungsbildung. Besonders wichtig ist die Unabhängigkeit von staatlichen Eingriffen sowie die innere und äußere Pressefreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat vielfach zum Programmauftrag und den Strukturen sowie zur Meinungs- und Pressefreiheit Entscheidungen getroffen. Staatliche Eingriffe sind verboten, äußere und innere Pressefreiheit muss gewährleistet bleiben, zur Vereinheitlichung der bisherigen Landesgesetze ist ein Bundesgesetz geplant – auf dessen Inhalt sollten wir alle dringend achten (https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000555).

Da die Anstalten der ARD sowie das ZDF keine privaten Tendenzbetriebe sind, genießen sie tatsächlich Meinungs- und Pressefreiheit. Kontrolliert wird jede öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt vom jeweiligen Rundfunkrat, die Einhaltung der rechtlichen Normierungen wird überwacht. Das Gremium ist mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Schichten der Gesellschaft besetzt. Beschwerden beim Rundfunkrat über Programminhalte oder Verstöße gegen Vorschriften, etwa gegen die Ausgewogenheitspflicht, sind jederzeit formlos möglich.

Private Medienunternehmer verfolgen jeweils eigene Interessen, egal ob Printmedien oder elektronische Medien. In den meisten Fällen haben Privatmedien die Absicht Gewinne zu erzielen, neben ihrer Tendenz, die sie sowieso verfolgen. Der Satz: „Wes’ Brot ich ess’, des’ Lied ich sing“ ist demnach selbstverständliche Folge. In letzter Konsequenz bedeutet das, dass es darauf ankommt möglichst hohe Gewinne zu erzielen und so gut es nur geht die eigene Tendenz zu verbreiten. Normalerweise steht das Ziel der Gewinnmaximierung im Vordergrund: „Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler“ – das bedeutet, es kommt nur darauf an, dass Nutzerinnen und Nutzer die Beiträge anklicken, anhören, anschauen oder lesen – die Qualität des Medieninhalts ist sehr oft zweitrangig.

Wir können nicht (mehr) vom „Anstand“ der privaten Medien ausgehen. Es mag Ausnahmen geben, wie etwa die Neue Züricher Zeitung (NZZ). Da es jedoch in manchen früheren Qualitäts-Medien zum Beispiel zu Fremdfinanzierungen gekommen ist, entrinnt man schwer den Bedenken, ob und welchen Einfluss die entsprechenden Geldgeber wohl genommen haben oder nehmen werden. Gerade jetzt in der COVID-19 Problematik sowie den dazugehörenden Bekämpfungsstrategien ist Vorsicht geboten.

Die diversen Lager der verschiedenen Expertinnen und Experten verbreiten unterschiedliche Informationen. Je nach deren Tendenz, je nach deren Finanzierung und je nach eventueller Ideologie äußern sie sich unterschiedlich. Es ist schon ein Vorteil für uns, wenn wir wenigstens erfahren auf welche Erkenntnisse, auf welche Daten sich die jeweiligen Aussagen stützen. Sind die Behauptungen jeweils dem Beweis zugänglich? Wie zuverlässig ist die Daten-Quelle? Welche Qualität haben etwa die Studien auf die sich eine Behauptung beruft? Genügt die Quelle wissenschaftlichen Kriterien, allgemeinen Forschungs-Standards? An dieser Stelle sehen wir, dass wir gründlich sein und selbst recherchieren sollten, bevor wir uns unsere eigene Meinung bilden.

In den sogenannten „sozialen Medien“, egal in welchem Sozialmedium, haben nahezu alle Nutzerinnen und Nutzer eine Meinung, doch die aller-aller-wenigsten Schwätzer- und Schreiber(innen) haben nachweislich Ahnung oder geben sich zumindest Mühe ihre Auffassung nachvollziehbar zu begründen und Quellen für ihre Behauptungen zu benennen. Oft werden Meinungen und Tatsachen miteinander vermischt – dies erschwert die Beurteilung. Besser ist die Trennung von Fakten und Kommentaren.

Gerade weil die aktuelle Informationslage insbesondere bei COVID-19, den Ursachen und den Wirkungen der Bekämpfungsmaßnahmen so komplex und undurchsichtig ist, fällt es meines Erachtens schwer sich eine gut begründete Meinung zu bilden (https://zeit.de/1992/41/wir-informieren-uns-zu-tode?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F). Es scheint zudem Mediennutzerinnen und -nutzer zu geben, welche eine verzerrte Wahrnehmung in Richtung einer feindseligen oder böswilligen Haltung gegenüber einzelnen Personen oder Gruppierungen haben – so jedenfalls mein Eindruck. Dabei kommt es zum Beispiel von ängstlichem oder aggressivem Misstrauen bis zur Überzeugung von Verschwörungen anderer. Die offen sichtbaren Attacken, denen etliche Personen im Internet ausgesetzt sind, muten gelegentlich paranoid an.

Anhaltspunkte dafür wie Medien in der Regel arbeiten bieten die sogenannten Nachrichtenfaktoren sowie der entsprechende Nachrichtenwert. Die Nachrichtenwert-Forschung hat eine lange Tradition (https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtenwert). Meines Erachtens können die Nachrichtenfaktoren mit entsprechender Anpassung auch auf persönliche Auswahlkriterien und die Verbreitung von Informationen angewendet werden. Ein noch immer unterschätztes Problem sind die Wirkungen von Filtern, von Algorithmen (https://ndr.de/ratgeber/medienkompetenz/Wie-wirken-Algorithmen-Unterrichtsmaterial-fuer-die-Schule,algorithmus100.html). Durch diese Auswahlfilter bekommen Mediennutzerinnen und -nutzer stets „mehr vom Selbem“ (vgl. Paul Watzlawick), die Vielfalt der Informationen wird mehr und mehr eingeschränkt, es kommt zu einem Tunnelblick, zum Scheuklappen-Phänomen. Mit irreführenden Informationen sowie gefälschten Meldungen wird Geld gemacht (https://tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/facebook-whistleblower-vorwuerfe-103.html). Zudem wird mit der Algorithmus-Technik bereits höchst bedenklicher Einfluss auf Wählerinnen und Wähler genommen. Dieser gefährdet die Demokratie. So etwa in Indien, wo Premierminister Narendra Modi und seine Regierungspartei, die Bharatiya Janata Party (BJP), eine eigene Internetplattform gegründet hat, um von Facebook und anderen Medien unabhängig zu werden. Das Medium von Modi und der BJP hat bereits Millionen User und setzt Algorithmen ein. Zuvor hat Premier Modi bei Facebook gelernt, wie man mit Fake-News Wahlen beeinflusst (https://derstandard.de/story/2000101150052/indien-haelt-die-groessten-wahlen-der-geschichte-ab). Gegen Modi ist Trump ein Stümper. Aber auch an anderen Stellen wird mittels Algorithmen-Anwendung Einfluss auf Wahlen genommen (vgl. Ulrike Klinger: „Wahlkämpfe und Algorithmen“). Es würde mich nicht wundern, wenn genau diese Algorithmus-Techniken zu mehr und mehr paranoid anmutenden Einstellungen und entsprechendem Verhalten führen.

Jörg Stimpfig


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