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zum Artikel in der heutigen HA (1.6.2022), S. 3: "Hecke muss trotz brütender Vögel geschnitten werden"

Da bin ich ja schwer beeindruckt, dass das Ordnungsamt hart bleibt, denn bei anderen "Gelegenheiten" wird nicht dermaßen unnachgiebig durchgegriffen bzw. wohl gar nicht erst gemahnt. So gibt es in Herten sehr viele Stellen, an denen das Heckengrün fast die Hälfte (!) eines Gehwegs beansprucht, wie ich kürzlich an der Theodor-Heuss-Straße sehen konnte, und nicht nur dort: z. B. auch vor der Eisenbahnbrücke Feldstraße in Richtung Knöchel, oder auch an der Konrad-Adenauer-Str. vor der Gartenstraße. An diesen Stellen werden der Fuß- und der Radverkehr stark beeinträchtigt, vor allem bei Regen, wenn alles so schön nass ist und runterhängt. Und mit Erstaunen lese ich die Aussage des Ordnungsamtsleiters, dass "das Parken auf dem Gehweg ... Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung (seien). Beides werde kontrolliert und verfolgt." Derselbe Mensch, damals noch nicht Leiter des Ordnungsamtes, schrieb mir vor etwas mehr als drei Jahren zum Thema "Parken auf dem Gehweg an der Feldstraße zwischen Dr. Klausener-Weg und Otto-Hue-Weg", dass dieses Parken in Richtung "Blechecke" direkt an der Grundstückgrenze geduldet werde, denn die Restbreite von 1,7m bis 2,7m "reicht aus, um sämtliche Fuß- und Radverkehre sicher auf dem Geh- bzw. Radweg zu führen." Das Problem ist, dass der Gehweg an vielen Stellen durch Autos der Anwohner komplett belegt ist und somit nur der recht schmale Radweg selbst für Radfahrer, Fußgänger, Kinderwagen, E-Mobile übrig bleibt. Auch der Landrat äußert sich in einem Schreiben vom 26.04.2022: "Nach gängiger Rechtsprechung seien Restgehwegbreiten von 1,30 m ausreichend, um Rad- und Fußverkehre noch gemeinsam führen zu können." Dazu ein Experte für Verkehrsrecht des ADFC: "Im Fall Feldstraße parken die Autos auf dem Gehweg an der Grundstücksgrenze und blockieren ihn je nach Fahrzeugbreite nahezu vollständig. Das zwingt zu Fuß Gehende, auf den angrenzenden Radweg auszuweichen. Darauf geht die Stadtverwaltung in ihrem Antwortschreiben nicht ein. Es geht nicht an, die Gesamtbreite von Rad- und Gehweg zugrunde zu legen und dann zu behaupten, die Restfläche reiche aus. Denn diese Restfläche ist durch die rote Pflasterung als Radweg gekennzeichnet, die Fußgänger*innen nicht benutzen dürfen. Die Stadtverwaltung duldet und provoziert gleich zwei Verkehrsverstöße." - Ach ja, und das nur nebenbei: Herten hat die Auszeichnung "Fahrradfreundliche Stadt" erhalten - ich frage mich allerdings wofür!

Gerd Lange


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