Offener Brief zum 25.Jahrestag dieser Tage des Verbrechensfalls an Andrea Zacher-Wörz am 29.04.1997. Es geht um die Verweigerung der nachgewiesenen Entschädigung für Harry Wörz durch die Regierung Baden-Württemberg einhergehend mit einer Entschuldigung. Das Staatsministerium lehnt eine Zuständigkeit zu diesem Fall ab und verweigert eine Entschuldigung (07.04.2021 Az.:I-0542) gez .Ruppert
Wir, der Freundeskreis und Harry Wörz können in einem Rechtsstaat nicht schweigen, dass mit Duldung der Dienstaufsicht folgenschwere Verletzungen in der Ermittlungsarbeit auch Spurensicherung im Mordversuchsfall Andrea Wörz vom29.04.1997 nicht disziplinarisch geahndet wurden. Die Polizeioberaufsicht hätte einer benachbarten neutralen Polizeidirektion den Fall übertragen müssen. Damals haben die befangenen Vorgesetzten der Ermittler ihre Dienstpflicht außer Acht gelassen indem sie die rechtwidrige, ungesetzliche Arbeit der Ermittler nicht wahrgenommen haben. Im Freispruch-Urteil des LG Mannheim vom 22.10.2009 ist vermerkt: Es hätte gegen Harry Wörz keine Anklage geben dürfen. (Polizeibericht vom 07.05.2007, die objektive Beweislage ist dünn. Die Haftprüfung steht bevor. Aus der desolaten Polizeiarbeit heraus musste Harry Wörz 4,1/2 Jahre völlig unschuldig im Gefängnis Heimsheim erdulden. Sofort als Harry Wörz wieder von der Haft zurück war hat der Ortspfarrer Peter Knop seine Kirchenglocken läuten lassen. Zwei eher verdächtige Polizeikollegen der Geschädigten blieben im Ermittlungsverfahren weitestgehend verschont, weil die verdächtigen Beamten, jahrelang befreundet, auch zum Teil Vorgesetzte der Verdächtigen vom gleichen Revier der Ermittler waren. Einer der Ermittlungsleiter war Ausbilder eines der Verdächtigen. Die Neutralitätspflicht ist deutlich verletzt. Die Regierung erkennt nicht an, dass die Polizeiermittler ursächlich den Verlauf des Falls zu verantworten haben. Das Fehlurteil gegen Wörz vom 16.01.1998 beruhte auf verfälschten Angaben in der Anklageschrift. Siehe Erstes Freispruchurteil vom 06.04.2001. Ein Verdienstorden müsste aberkannt werden.
Die ausgewiesenen Prozessfolgeausgaben wurden zu einem erheblichen Teil nicht anerkannt, von der zugestandenen Summe von 450.000 Euro wurden 300.000 Euro als angebliche Einkommensteuer sofort wieder eingefordert. Es geht auch anders !!! dem (den) Verletzten beim Wasserwerfer- Einsatz bei Stuttgart 21 am 30. September 2010 wurde innerhalb von wenigen Tagen von MP Kretschmann eine Summe von 300.000 Euro mit einer Entschuldigung zugesprochen. Weiteres Beispiel: Gustl Mollath aus Nürnberg 2006 -2014 hat für Fehlleistungen von Beamten vom Freistaat Bayern 670.000 Euro erhalten mit einer Entschuldigung. „Wikipedia“ http://harrywoerz.de Gustl Mollath.de
Hochachtungsvoll Adolf Reutter