Guten Tag, allgemeine Hygieneregeln, Mund- und Nasenschutz in sensiblen Bereichen, diese Massnahmen machen Sinn, auch Testen in sensiblen Bereichen.
Aber die flächendeckenden 2G und 3G Verordnungen sollen abgeschafft werden. Die Impfung kann nicht was sie können sollte. Daher auch Abschaffung der Impfpflicht:
- Die Impfpflicht ist unverhältnismäßig, weil der Schutz der Allgemeinheit mit den derzeitigen Impfstoffen nicht erreicht werden kann.
- Die Impfpflicht ist ungeeignet, da die Impfstoffe in ihrer zeitlichen Wirksamkeit stark eingeschränkt sind.
- Die Impfplicht verfehlt ihr Ziel, weil auch Geimpfte das Virus übertragen, sich anstecken und sogar erkranken können.
- Die Impfpflicht verengt die Debatte zur Pandemiebekämpfung auf die Impfungen, während andere Möglichkeiten nicht ausreichend berücksichtigt werden.
- Die Folgen einer Impfpflicht sind nicht absehbar, da mögliche Langzeitnebenwirkungen der Impfungen nicht ausreichend erforscht sind.
- Die Impfpflicht ist nicht erforderlich, da die Belegung der Intensivbetten seit Wochen deutlich unter dem Durchschnitt der letzten zwei Jahre liegt.
- Die Impfpflicht ist gerade bei Kindern und Jugendlichen nicht notwendig, da sie ein sehr geringes Risiko haben, an COVID-19 zu erkranken.
- Die Impfpflicht steht dem Menschenbild des selbstbestimmten Staatsbürgers entgegen, der mündige Entscheidungen für sich und die Gesellschaft trifft.
- Die Impfpflicht verstößt gegen die Menschenwürde, weil sie weder geeignet noch verhältnismäßig noch notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Marnet