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Nicht gekürzt. Unzensiert. Kostenlos.

wir (64 bzw. 62 Jahre alt; ungeimpft) beteiligen uns nicht an öffentlichen Protest-Aktionen und -Demonstratio-
nen, sondern wählen diesen Weg, der uns vernünftiger erscheint.
Wir bitten Sie maßgeblich aus den nachfolgend dargestellten Gründen eindringlich, keine gesetzliche
allgemeine Impfpflicht (auch nicht „nur“ für „Ü-50“-er Senioren) einzuführen:
1. Das größte Problem einer gesetzlichen allgemeinen Impfpflicht liegt aus unserer Sicht und persönlichen
Überzeugung in der gesundheitlichen Unsicherheit der bisher verfügbaren Impfstoffe und der sich daraus erge-
benden Risiken nicht nur für jeden Einzelnen, sondern für unser gesamte Gesellschaft und unser Staatsgefüge:
Sie verfügen nur über eine Notzulassung; sie sind also nicht ausgereift langzeiterprobt.
Es existieren keinerlei Langzeitstudien oder sonstwie verlässlich gesicherte Daten hinsichtlich ihrer potentiellen
gesundheitlichen Auswirkungen (z.B. gesundheitliche Nebenwirkungen und Langzeitfolgen des jeweiligen Impf-
stoffes per se; Wechselwirkungen des Impfstoffes mit Corona-Impfstoffen anderer Hersteller oder mit gesund-
heitlichen Vorbelastungen der Geimpften und/oder Medikamenten verschiedenster Art ... usw.). Das gilt für den
Wirkstoff selbst, aber auch für seine Trägerstoffe, die geschätzt ca. 95 %(?) jeder Injektions-Dosis ausmachen.
Diese gesamte politische Impf-Strategie basiert nur auf ungesicherten Vermutungen. Auch die so genannten
„Experten“ wissen letztlich nichts verlässlich genau, weil es eine vergleichbare, wissenschaftlich dokumentierte
Pandemie-Situation, aus der man wirklich fundiert hätte lernen können, bisher noch gar nicht gegeben hat.
Auch sie können deshalb letztlich nur Vermutungen anstellen und schon die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich
einige Vermutungen, die sogar zu einschneidenden politischen Entscheidungen (z.B. Lockdowns) führten, hin-
terher als falsch herausgestellt haben.
Es ist allerdings durch die Realität erwiesen, dass Geimpfte weiterhin die Infektion aktiv weiterverbreiten bzw.
sich passiv trotzdem infizieren können und dass die Schutzwirkung sämtlicher Corona-Impfstoffe nach einer -
ungewiss kurzen! - Zeit so weit nachlässt, dass nicht nur eine Zweitimpfung erfolgen muss, sondern auch da-
nach noch in weiteren - ebenso ungewiss kurzen - zeitlichen Abständen „nachgeboostert“ werden muss, wobei
es inzwischen sogar auch beim Boostern schon wieder unterschiedliche „Qualitäten“ geben soll.
[Anm.: Aus diesem Grund stellt sich bereits die grundlegende Frage, ob es sich dabei überhaupt um eine Imp-
fung „im klassischen Sinne“ handelt, bei der der Impfstoff die Infektion (abgesehen von wenigen Impfdurch-
brüchen) in Langzeit-Wirkung gänzlich verhindert und also nicht nur die Schwere ihres Verlaufs abschwächt
und bei der man nach der Impfung insbesondere keinem aktiven und passiven Infektionsrisiko mehr ausgesetzt
ist. Nur bei diesen – hier nicht vorliegenden! - „klassischen“ Voraussetzungen beim Schutzzweck einer Imp-
fung könnte und dürfte allenfalls eine gesetzliche Covid-Impfpflicht in Erwägung gezogen werden.]
Selbst wenn eine Einzelimpfdosis (Wirkstoff und Trägerstoffe) nur ungefährlich geringe gesundheitliche Neben-
wirkungen verursachen sollte, kann trotzdem durch Nachimpfungen und ständiges weiteres Nachboostern (was
inzwischen ja chaotisch kreuz und quer durcheinander mit allen gerade verfügbaren Impfstoffen praktiziert
wird, um bloß nicht deren Verfallszeitpunkt zu verpassen, was also offenbar medizinisch ein wichtigerer Aspekt
ist als eine geordnete Impfstrategie!?) auch eine ursprünglich harmlose Schadensdosis im Körper allmählich so
weit „angereichert“ werden, dass sie, zeitlich versetzt, eine Art „Auslösungs-Schwelle“ auch für schwere ge-
sundheitliche Schadensauswirkungen übersteigt.
=> Ein u.E. gefährlicher Schwachpunkt bei der Impfung besteht auch darin, dass bei der Impfdosis bis-
her nicht unterschieden wird zwischen Erwachsenen mit z.B. 150 kg Köpergewicht und solchen mit z.B.
nur 50 kg, obwohl das Körpergewicht und die jeweilige körperliche Konstitution jedenfalls ein zutreffen-
deres Unterscheidungs- und auch Verträglichkeitskriterium darstellt als das bloße Alter.
=> Selbst wenn der Wirkstoff einer Impfung im Körper restlos abgebaut wird, muss dasselbe nicht auch für die
Trägerstoffe gelten, die sich im Körper durchaus anreichern können. Insbesondere Aluminium und Aluminium-
Verbindungen, die bei Impfstoffen als Wirkungsverstärker eingesetzt werden, stehen schon seit langer Zeit auch
wissenschaftlich fundiert in Verdacht, ab einer gewissen Anreicherungs-Konzentration schwere gesundheitliche
Schäden zu verursachen, z.B. auch Alzheimer. Dazu können noch weitere Stoffe kommen, die bisher noch gar
nicht im Fokus wissenschaftlicher Untersuchungen standen. Ob normales Kochsalz unschädlich ist oder aber
sogar tödlich wirkt, ist nur eine Sache der Dosis. Warum sollte das bei Bestandteilen der Impfdosis anders sein?
Zwar kann der Körper auch Aluminium und alle in der Natur üblichen Stoffe ausscheiden, doch ist dies im Kör-
per naturgemäß begrenzt auf eben diese natürliche Menge, in der es in herkömmlichen Lebensmitteln oder auch
zusätzlich in einer EINMALIGEN Impfdosis vorhanden ist.
=> Die Schadensdosis einer Einzelimpfung mag der Körper durchaus noch erfolgreich verkraften können. Bei
der jetzigen Corona-Impf-Hysterie, die absehbar in einen wahren „Booster-Marathon“ (und mglw. zusätzlichen
Neuimpfungen und Neu-Boosterungen mit neuen Impfstoffen bei neuen Virus-Varianten, die durch die bisheri-
gen Impfstoffe gar nicht erfasst und unschädlich gemacht werden!) ausarten wird, müssten aber – vergleichs-
weise extrem zeitnah hintereinander! - sogar zahlreiche Impfungen durchgeführt und vom Körper verkraftet
werden.
=> In dieser Situation ist es zumindest nicht ausgeschlossen, dass der darauf nicht „trainierte“ Körper
mit dem Schadstoff-Abbau „nicht mehr mitkommt“, überlastet wird und letztendlich an einer Schad-
stoff-Überdosis erkrankt. Diese Schadens-Schwelle kann bei Erwachsenen und Kindern, Gesunden und Vor-
belasteten sehr unterschiedlich hoch oder auch niedrig sein und auch zeitlich versetzt erreicht werden.
* Das alles MUSS nicht so sein, aber das konkrete Risiko besteht evident! Es gibt in dieser außerordentli-
chen Pandemie-Situation keinerlei (und schon gar keine verlässlichen) Erfahrungen aus der Vergangen-
heit!
Der „Impfstoff- und Trägerstoff-Coctail“ im menschlichen Körper wird durch ständiges Impfen, Nach-
impfen und Boostern zwangsläufig(!) immer umfangreicher, unübersichtlicher, unberechenbarer und
auch schadensriskanter. Dies hat nichts mit „Querdenken“ o.ä. zu tun, sondern nur mit „rationalem Mit-
denken nach dem gesunden Menschenverstand“.
Wir erinnern an das Medikament „Contergan“: Es war medizinwissenschaftlich geprüft, amtlich zuge-
lassen und vermeintlich auch „sicher“. Seine schweren gesundheitlichen Schadensauswirkungen sind
noch heute allgemein bekannt!
Im denkbar schlimmsten Fall (muss nicht, aber) kann so etwas auch bei diesen bisher noch nicht einmal ver-
lässlich für den Dauer- und Mischeinsatz (Erstimpfung, Zweitimpfung, dauerndes Nachboostern mit verschiede-
nen Impfstoffen verschiedener Hersteller plus in jährlicher Kombination mit einem potentiell neuen Impfstoff
gegen die Omikron- und/oder weitere drohende Varianten;....) geprüften, sondern sogar auch einzeln nur notzu-
gelassenen Corona-Impfstoffen eintreten.
Von den Contergan-Schadensfolgen waren nur vergleichsweise „wenige“ Menschen betroffen. Sie waren also
noch irgendwie „gesamtgesellschaftlich verschmerzbar“.
Stellen Sie sich aber bitte nur einmal die verheerenden Schadensfolgen für unser ganzes Volk und auch
für unser Staatswesen vor, wenn damals das „Medikament“ Contergan im Rahmen einer allgemeinen
gesetzlichen Medikamentenpflicht an die gesamte Bevölkerung verabreicht worden wäre, wie dies jetzt
bei bzw. gegen Corona für die nicht ausgereiften und nicht ausreichend langzeiterprobten Impfstoffe
gesetzlich vorgeschrieben werden soll...!
Die Durchsetzung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht würde im Falle eines derartigen medizinischen
„Super-Gau“ unser ganzes Volk zumindest schwer schädigen und es womöglich sogar handlungsunfähig
machen und dadurch auch als Staatswesen geradezu „auslöschen“.
[Anm.: Daran würde auch eine Impfpflichtbeschränkung für „50+“-Jährige nichts ändern, weil sie ver-
fassungsrechtlich aus Gleichheitsgründen des Art. 3 GG nicht durchsetzbar wäre: Allein das Alter eines
Menschen stellt kein verfassungsrechtskonformes Auswahlkriterium für die Zugehörigkeit zu einer be-
stimmten Risikogruppe dar. Allein das Alter eines Menschen macht ihn evident nicht zu einem „Risiko“-
Patienten, der „gegen seinen Willen – Art. 2 GG!? - mit unvorhersehbaren potentiellen gesundheitlichen
Nebenwirkungen ungewissen Ausmaßes mit unerprobten, nur notzugelassenen Impfstoffen gesundheitlich
zwangs-geschützt(?)“ werden müsste. Maßgeblich dafür könnten vielmehr allenfalls - altersunabhängig! -
gesundheitliche Vorbelastungen sein, z.B. ganz wesentlich in Folge einer langjährigen Lebensweise (Fett-
leibigkeit wegen ungesunder oder übermäßiger Ernährung? Raucher? Trinker? Drogenmissbrauch?... usw.
- also im Grunde genauso, wie - vergleichsweise - ein gesunder und fitter 78-Jähriger, der eine 60 Jahre
lange unfallfreie Erfahrung als Autofahrer besitzt, in jedem Fall sicherer als jeder Fahranfänger Auto fährt
und deshalb auch keinen gesetzlich verordneten „Führerschein-Booster“ benötigt!).
Besonders im fortgeschrittenen Alter ist ein intaktes natürliches körpereigenes Immunsystem (über-)le-
benswichtig. Durch die Impfstoffe wird aber das natürliche körpereigene Immunsystem gleichsam „er-
setzt“ und scheinbar „überflüssig“ gemacht mit der Folge, dass es insgesamt in seiner eigenen Stärke und
Wirksamkeit „heruntergefahren“ oder jedenfalls vermindert wird.
=> Selbst wenn diese Vorgehensweise tatsächlich ganz speziell gegen Corona wirkt, dann wirkt sie aber
nicht genauso auch gegen alle übrigen Erkrankungen, die „normalerweise“ durch das natürliche körper-
liche Immunsystem unter Kontrolle gehalten werden. Diese sonstigen Krankheitserreger, z.B. Grippe-
und sonstige Viren, aber auch alle möglichen Schad-Bakterien, können bei einem derart „heruntergefah-
renen“ körpereigenen Immunsystem bei „nur ganz speziell “ gegen Corona Geimpften umso stärker und
effektiver„zuschlagen“ und umso größere gesundheitliche Schäden anrichten.
Eine Impfpflicht würde also insbesondere die bisher „rüstigen“ Senioren mit einem intakten körpereige-
nen Immunsystem mit einem umso schwereren Verlauf bei allen anderen Erkrankungen gefährden.
Auf diese Weise können auch im Grunde harmlose Erkrankungen nach einer Impfung speziell nur gegen
Corona lebensbedrohlich verlaufen.
Dies gilt dem Grundsatz nach aber natürlich genauso auch für alle „U-50“-Jährigen! Ende der Anm.]
Möglicherweise könnten also gerade die Ungeimpften letztlich das Überleben und den Fortbestand unseres
Staates und unserer Gesellschaft sichern und würde dies aber durch eine gesetzliche Impfpflicht vereitelt.
Bei dieser Dystopie eines medizinischen „Super-Gau“ handelt es sich selbstverständlich nicht um eine gesund-
heitliche „Zwangs-Folge“ im Falle einer allgemeinen Corona-Impfpflicht, aber das RISIKO dafür ist bei ver-
nünftiger Überlegung aus obigen Gründen durchaus vorhanden und auch nicht fundiert abzuleugnen.
Sie als Volksvertreter im Parlament können und dürfen in dieser Ihrer Verantwortung und Ver-
antwortlichkeit nicht auch nur dieses existenzielle Schadens-RISIKO für unser ganzes Volk ein-
gehen; die damit verbundene Bürde der Verantwortung auch für das Wohl der kommenden Ge-
nerationen ist (wie für das Bundesverfassungsgericht bei ggf. zwangsläufig zu erwartenden Verfas-
sungsbeschwerden) auch für Sie als Volksvertreter zu hoch, zumal zudem auch gar keine Schutz-
Notwendigkeit mittels einer solchen gesetzlichen allgemeinen Impfpflicht besteht:
2. Wen sollten Ungeimpfte in einem Ausmaß gesundheitlich gefährden, dass sogar eine allgemei-
ne Corona- Impfpflicht nötig sein sollte oder könnte?
Nichtgeimpfte gefährden gesundheitlich jedenfalls keine Geimpften (gerade dagegen sind diese ja geimpft
und jeder, der sich impfen lassen will, soll sich frei und selbstbestimmt impfen lassen können!) in einem un-
zumutbaren Ausmaß, sondern sie gefährden nur sich selbst und andere Ungeimpfte, die aber genauso die-
ses Eigenrisiko in eigenverantwortlicher persönlicher Risikoabwägung mittragen und in freier Selbstbe-
stimmung auch akzeptieren (andernfalls würden sie sich ja ebenfalls mit eigenem Wollen impfen lassen!)
Anders als in anderen Staaten ist in Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG bei uns hier in Deutschland kein
kollektives, sondern ein individuelles(!) Selbstbestimmungsrecht auch bei der körperlichen Unversehrt-
heit als vorrangiges Schutz-Rechtsgut und als Grundrecht verankert.
→ Solange von diesem Art. 2 GG sogar auch selbstbestimmter Suizid und (eingeschränkt aber grundsätz-
lich) Abtreibung „geschützt“ wird, gilt und besteht dieser verfassungsrechtliche Schutzanspruch umso
mehr auch für jeden Einzelnen bei der Selbstbestimmung seines eigenen Impfstatus'.
[Anm.: Bei kürzlichen Umfragen haben sich 69 %, also ca. zwei Drittel der Befragten, für eine allgemeine
Impfpflicht ausgesprochen. Dieser Prozentsatz der Befürworter entspricht logischer Weise ziemlich genau dem
Prozentsatz der Geimpften, weil alle bisher Ungeimpften, also ca. ein Drittel, ja zwangsläufig dagegen sind.
Impfpflicht-Befürworter sind also genau diejenigen Personen, die aus der allgemeinen Impfpflicht über-
haupt keinen unerlässlichen eigenen gesundheitlichen Nutzen ziehen bzw. aus dem Unterlassen einer allge-
meinen Impfpflicht keinen unzumutbaren eigenen gesundheitlichen Schaden erleiden können. Die Forde-
rung einer allgemeinen Impfpflicht gerade durch die sicheren Geimpften ist demnach völlig irrational.
Es geht den Geimpften also sogar ganz offensichtlich bei ihrer Impfpflicht-Forderung gar nicht um ihre eigene
Gesundheit und schon gar nicht um die („Zwangs-?“)Gesundheit der Ungeimpften. Es geht ihnen dabei viel-
mehr nur um die Durchsetzung persönlicher Eigeninteressen, namentlich um die Durchsetzung ihres eigenen
„ungehemmten Konsum-Anspruchs“, den sie nur durch die Ungeimpften als „behindert“ empfinden, obwohl
auch sie selbst als Geimpfte genauso aktiv und passiv infektiös sind . Dies kann auch der Dt. Bundestag nur so
feststellen.
Und auch dem Staat geht es nicht um die Gesundheit der Ungeimpften, sondern um die Verhüllung der offen-
kundigen Tatsache, dass er die vormaligen Versprechen von „Vorrechten für Geimpfte ggü. Ungeimpften“ für
den Fall der freiwilligen Impfung wegen mehrerer schwerer Fehleinschätzungen bei der Pandemie-Bekämpfung
inzwischen nicht mehr einhalten kann: So müssen jetzt auch Geimpfte zumindest zeitweise wieder dieselben
Kontaktbeschränkungen etc. beachten wie Ungeimpfte, was natürlich großen Ärger und auch Wut bei den Ge-
impften verursacht. Dieses Gefühl der freiwillig Geimpften, vom Staat belogen worden zu sein, versucht der
jetzt dadurch zu besänftigen, dass er auch die Ungeimpften zur Impfung zwingen will, um beide „Impfstatus-
gruppen“ wieder gleichbehandeln zu können, ohne dass sich eine davon vom Staat benachteiligt fühlen kann.
* Diese staatliche Vorgehensweise einer Impfpflicht zur Verhüllung seiner eigenen schweren Fehler mit leicht-
fertigen Versprechen von großen Vorteilen für Geimpfte ist zwar durchaus nachvollziehbar, hat aber nichts mit
verfassungsgemäßem Staatshandeln zu tun. Dies muss sich auch der Dt. Bundestag genauso eingestehen wie
auch die Tatsache, dass es dem Staat - vermutlich sogar entscheidend - auch darum geht, die ins Stocken
geratene Wirtschaft wieder anzukurbeln: Durch eine allgemeine Impfpflicht soll die gesamte Gesellschaft
wieder uneingeschränkt und ungehindert konsumieren können, was der Wirtschaft wieder zu Profit und
Gewinnen verhilft. Genau aus diesem Grund, also einzig und allein nur aus Gründen des wirtschaftlichen
Eigennutzes, fordern auch Industrie, Handel und Gewerbe vehement eine Impfpflicht und nutzen diesbezüg-
lich ihren Lobby-Einfluss auf die Politik, insbesondere auf den dafür zuständigen Bundesgesetzgeber.
=> Im Grundgesetz ist aber kein „Grundrecht auf uneingeschränkten privaten Konsum und/oder wirt-
schaftlichen Profit“ verankert! Dort verankert ist aber durchaus das individuelle Selbstbestimmungs-
Grundrecht jedes Einzelnen auch bei medizinischen Eingriffen in seinen Körper und in seine Gesundheit
in Art. 2 GG, das als Schutzgut bei weitem sämtliche wirtschaftlichen Profit-Interessen überwiegt.
Die Wirtschaft hat nicht das Recht, zum Eigennutz das Selbstbestimmungs-Grundrecht auszuhebeln und
die gesetzliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zu bestimmen; es darf keine Impfpflicht geben!]
3. Neben dem fehlenden persönlichen Schutzbedürfnis (im Sinne einer Schutz-Notwendigkeit) besteht
auch kein zwingendes sachliches Schutzbedürfnis (mehr):
Die Pandemie ist einhelligen Experten-Aussagen zufolge nach über zwei Jahren (vgl. die SARS-Covid-1-Pan-
demie 2002/2003!) inzwischen bereits im Abklingen; die „Alters-Mutationen“ des Virus werden immer schwä-
cher und auch ungefährlicher; dies ist an der aktuellen Omikron-Variante deutlich erkennbar.
In dieser Situation noch eine gesetzliche allgemeine Impfpflicht – trotz deren eigener gesundheitlicher Risiken -
einführen zu wollen, ähnelt einem unnötigen und überzogenen „Kanonenschießen auf Tauben in ungesichertem
Gelände“ im Sinne einer fehlenden Verhältnismäßigkeit dieses beabsichtigten staatlichen Eingriffs-Mittels.
=> Es reichen jetzt und künftig zur ausreichenden gesundheitlichen Sicherstellung auch Medikamente für die
Einzelfall-Behandlung aus – siehe dazu auch hier weiter unten.
=> Weiterhin hat die Vergangenheit bei den ersten Corona-Wellen gezeigt, dass die Inzidenzwerte allein
auch durch Kontaktbeschränkungen und Schutzregeln (vor allem Maskenpflicht!) ausreichend abgesenkt
werden konnten; eine allgemeine Impfpflicht darüber hinaus ist dafür also nicht erforderlich. Sie ist un-
verhältnismäßig, zumal sie auch gar nicht ihren eigentlichen Schutz-Zweck erfüllen kann, also zur eigent-
lichen Zweckerfüllung ungeeignet ist: Auch Geimpfte bleiben aktiv und passiv ansteckungsfähig, so dass
auch im Falle einer Impfpflicht auch Geimpfte weiterhin nicht von trotzdem noch erforderlichen Kon-
taktbeschränkungen ausgenommen werden dürften.
4. Ein Grundrechtseingriff in das persönliche/individuelle Selbstbestimmungs-Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz
1 GG ist dem Gesetzgeber nur dann verfassungskonform zuzugestehen, wenn ihm (im hier strittigen Fall einer
gesetzlichen allgemeinen Impfpflicht) zur adäquaten Zielerreichung kein anderes objektiv mindestens genauso
geeignetes Mittel mit einem gleichen oder geringeren Grundrechtseingriff zur Verfügung stehen würde.
Diese Voraussetzung ist hier jedoch nicht erfüllt: Einer gesetzlichen allgemeinen Impfpflicht fehlt sogar in
mehrfacher Hinsicht die „zur objektiv gleichwertigen und verhältnismäßigen Zielerreichung erforderliche Ge-
eignetheit/Eignung“, also die im Verfassungsrecht so genannte „Alternativlosigkeit“:
a) Eine Impfung mit den bisher verfügbaren Impfstoffen schützt - wie wissenschaftlich belegt ist - weder passiv
vor einer eigenen Infektion noch aktiv vor einer Weitergabe der Infektion an Dritte. Nur eine „potentielle Milde-
rung der Verlaufs-Schwere“ rechtfertigt diesen schwerwiegenden Grundrechtseingriff nicht, zumal er mit ge-
sundheitlichen Risiken verbunden ist – siehe oben – und auch weniger einschneidende Schutz-Möglichkeiten
bestehen, z.B.:
b) Es gibt bereits Covid-Medikamente (und weitere sind in der Entwicklung!) gegen einen schweren Krank-
heitsverlauf zur EINZELFALL-Behandlung, die viel flexibler und gezielter einsetzbar und auch bei potentiellen
Schadens-Nebenwirkungen gesamtgesellschaftlich immer noch wesentlich weniger folgenschwer sind als po-
tentielle „Super-Gau“-Schadens-“Neben“-wirkungen von vorbeugenden allgemeinen Impfungen der gesamten
Bevölkerung. Die medikamentöse Einzelfall-Behandlung stellt den verfassungsrechtlich zur ausreichenden Ziel-
erreichung nur zulässigen „geringstmöglichen Eingriff“ des Gesetzgebers im Sinne des verfassungsrechtlich zu
gewährleistenden Verhältnismäßigkeits-Grundsatzes dar.
c) Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wird – absehbar! - sogar zu einer erheblichen und mglw. nicht
mehr kontrollierebaren Verschlimmerung der Gesamtsituation und zu einem noch größeren Chaos führen:
Menschen haben bekanntlich dasselbe Panik-Verhalten wie Ratten: Wenn sie sich in die Enge getrieben fühlen
und keinen Ausweg mehr sehen, dann greifen sie auch übermächtige Gegner an. Dies gilt also auch für Men-
schen, z.B., wenn sie sich als unfreiwillige „Labor-Ratten“ für einige auf finanziellen Profit abzielende Impf-
stoff-Hersteller und deren potentiellen Komplizen fühlen, um zu testen, wieviele - für die Hersteller lukrative -
Impfungen und Nachboosterungen pro Jahr ein Mensch mit seinem natürlichen Immunsystem noch gesundheit-
lich schadlos „aushalten und verkraften“ kann .. . (Warum sollte der „Masken-Affäre“ nicht eine „Impfstoff-
Deal-Affäre“ nachfolgen können? - Die Politik hat insofern schon alles ihr Mögliche getan, um sich das Miss-
trauen der Bevölkerung zuzuziehen – z.B. auch die bewusste und beabsichtigte Verwendung falscher Infektions-
zahlen, um den Druck auf die Bevölkerung in Richtung einer freiwilligen Impfpflicht-Akzeptanz zu erhöhen!
Es gibt auch nach wie vor keine ausreichende publike Transparenz über die „Verbandelung“ von Politikern mit
Wirtschaftsunternehmen und -konzernen wie z.B. den Impfstoff-Herstellern)!
Medizinische Versuche an bzw. mit lebenden Menschen haben auch historisch einen denkbar schlechten Ruf,
der bis heute – begründet! - extrem abschreckend wirkt! Wer eine Impfung mehr als eine Corona-Infektion
fürchtet (dabei ist vollkommen unerheblich, ob diese Furcht rational begründet oder unbegründet ist!), wird in
einem typischen menschlichen Panik-Verhalten bei einer gesetzlichen allgemeinen Corona-Impfpflicht „die
Flucht nach vorne“ ergreifen:
d) Es ist absehbar, dass die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht sofort eine ungeheure neue Coro-
na-Infektionswelle auslösen wird: Wer sich schon bisher aus für ihn zwingenden gesundheitlichen Äng-
sten nicht freiwillig hat impfen lassen, wer also eine Impfung mehr fürchtet als Corona, wird logischer
Weise „dafür sorgen“ (Stichwort: „Corona-Party“), dass er noch vor einer Impfung infiziert wird, was
ihm zumindest einige Monate „Impf-Schonzeit“ verschafft, in der sich die Gesamt-Lage für ihn im gün-
stigsten Fall wieder so entspannen kann, dass die Impfpflicht ausgesetzt werden muss. Und wenn dies
dann nicht der Fall ist, lässt er sich eben gezielt und gewollt erneut infizieren...!
=> Es ist eine politische Illusion, zu glauben, dass irgend eine Polizei oder irgend ein Politiker dies dann
verhindern wird können.
=> Und dann bricht das Gesundheitssystem tatsächlich zusammen!
e) Es ist weiterhin absehbar, dass die Zahl der Ungeimpften (und der ihnen rechtlich Gleichgestellten) in der
Zukunft sogar wieder zunehmen wird: Viele Geimpfte sagen sich bei ständig geforderten weiteren Haupt-,
Nach- und Booster-Impfungen inzwischen: „Jetzt reicht's!“ und lassen sich nicht weiter „boostern“, sondern
vertrauen auf eine bereits bestehende Grundimmunisierung [– zumal sich inzwischen auch noch herausgesellt
hat, dass mehrfach Geimpfte für die neue Omikron-Variante sogar besonders anfällig sind, dass also zusätz-
liche Impfungen – und damit auch eine gesetzliche allgemeine Impfpflicht! - die Covid-Infektionsgefahr und
-Anfälligkeit sogar erhöht, was wiederum eine Impfpflicht umso mehr verfassungswidrig macht! Eine Imp-
fung soll vor der Infektion verlässlich schützen; sie soll und darf keine zusätzliche Infektionsgefährdung
erzeugen!] Damit gelten sie künftig aber rechtlich auch wieder als „ungeimpft“ (... und hätten sich deshalb
aber auch schon alle bisherigen, potentiell riskanten Impfungen sparen können, was auch nur noch nach-
träglichen Zorn und Wut gegen den Staat und die verantwortlichen Politiker verursachen kann!).
* Reiche könnten sich von der Impfpflicht „freikaufen“, indem sie einfach die staatlich auferlegten Buß-
gelder bezahlen, auch wenn diese in beträchtlicher Höhe geplant sein dürften; umso weniger haben Nor-
malverdiener oder gar Geringverdiener oder Mittellose dieselbe Möglichkeit, was zwangsläufig zu weite-
ren gesellschaftlichen Verwerfungen und Rissen (Zweiklassengesellschaft) führen und deshalb aber auch
unverhältnismäßig das Gleichheits-Grundrecht gem. Art. 3 Abs. 1 GG verletzen würde!
Die Einführung einer gesetzlichen allgemeinen Impfpflicht wäre also voraussehbar extrem „kontrapro-
duktiv“: Sie würde weitaus mehr Schaden anrichten, als sie insgesamt würde Nutzen bringen können.
Die staatliche Corona-Politik besitzt bis heute weder ein in sich geschlossenes homogenes System noch eine
geordnete Strategie. Der Staat ist bereits bisher heillos und hoffnungslos überfordert, die Pandemie-Bekämp-
fung in politisch geordnete Bahnen und logistisch unter Kontrolle zu bringen (Stichworte z.B.: Gänzlich fehlen-
de oder ungesicherte Datenlage wegen zahlreicher verschiedener und teilweise sogar den Gesundheitsbehörden
unbekannter Impfstatus; fehlende und/oder nicht lieferbare Impfstoffe; fehlende behördliche Personal-Kapazi-
täten zur Maßnah-men-Durchführung, -Überwachung und ggf. -Durchsetzung; gefälschte Impfdokumente ... ).
Dafür ein konkretes Beispiel: Unser Sohn wollte sich am 14.01.2022 bei einer Arztpraxis einen Termin für
seine Covid-Erstimpfung geben lassen. Er erhielt die Auskunft, dass dafür in der Praxis nicht genügend
Impfstoff vorhanden sei und er nur für Nachimpfungen ausreiche und verwendet werde. Erst im Februar
werde man vermutlich erfahren, wie es mit der Impfstoffversorgung der Arztpraxen weitergehe!
=> Wie soll der Staat bei diesem schon jetzt bestehenden Chaos, bei dem sowieso schon alles „drunter
und drüber geht“, auch noch die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht gegenüber ca. 30(!) Prozent
der Bevölkerung bewältigen können? Dies ist schlichtweg unmöglich und undurchführbar und endet als
weiteres politisches Desaster.
5. Der Staat kann nicht durch eine allgemeine Impfpflicht die Bevölkerung dafür büßen lassen, dass ganz
maßgeblich er selbst das Misstrauen und die ablehnende Haltung der Bevölkerung gegenüber der Covid-
Impfung verursacht und verschuldet hat. Dafür hier nur einige Gründe:
* Es hat sich schon viel zu viel als unzutreffend herausgestellt, was die Politik der Bevölkerung leichtfer-
tig versprochen hat, beispielsweise, dass EINE Impfung vor Corona schützt (und dies auf Dauer!) und
dass man sich durch diese Impfung „die Freiheits-Grundrechte zurückkaufen“ kann (und dies auch auf
Dauer!). Genesene sollten ursprünglich 6 Monate lang geschützt sein.
Nichts davon trifft zu! Wer soll da noch gutgläubig auf den Staat und seine Seriosität vertrauen können?
* Die Höhe der Inzidenzwerte, die nach wie vor für einschneidende politische Entscheidungen eine ganz
maßgebliche Grundlage bilden, ist beliebig manipulierbar, weil sie – entgegen der mathematischen Wahr-
scheinlichkeitsberechnungsweise – nach einer völlig falschen Berechnungs-Formel berechnet wird:
Anstatt vollkommen falsch auf „Infizierte pro 100.000 EINWOHNER“ abzustellen, müsste richtiger Weise
z.B. auf „Infizierte pro 100.000 durchgeführte EINZELTESTS“ abgestellt werden.
„Pro 100.000 Einwohner“ ist der Inzidenzwert nämlich allein durch die Veränderung der Anzahl(!) der
durchgeführten Tests beliebig „steuerbar“. Dafür ein Berechnungs-Beispiel (zur besseren Verdeutlichung
als überspitztes Extrem ausgedrückt): Angenommen, von 100.000 Einwohnern ist JEDER infiziert. Wenn
hier in einem 1. Fall 100.000 Tests durchgeführt werden und diese demnach zwangsläufig alle positiv
sind, dann ergibt dies eine utopisch hohe Inzidenz von 100.000. Wenn dagegen in einem 2. Fall in dersel-
ben Gruppe nur 100 Tests durchgeführt werden, dann ergibt dies nur eine Inzidenz in Höhe von 100.
Selbst wenn dieses Extrembeispiel relativiert, also der Wirklichkeit angepasst wird, dann verringert sich
der Fehler betraglich nur anteilig, bleibt aber als solcher bestehen mit der Folge, dass bei dieser jetzigen
falschen Berechnungsmethode zwangsläufig IMMER falsche Ergebnisse herauskommen bzw. die Ergeb-
nisse (Inzidenzwert-Höhe) über die Veränderung der Anzahl der durchgeführten Tests ganz gezielt steuer-
bar ist.
=> Wenn Sie an unserer vorstehend aufgezeigten Falschberechnung der Inzidenzwert-Höhe trotzdem
zweifeln, dann fragen Sie bitte einen in der Wahrscheinlichkeitsberechnung kompetenten Mathematiker!
=> Allein die bis heute bestehende Weigerung der politisch Verantwortlichen, den Inzidenzwert richtig
und unverfälschbar zu berechnen, kann nur Misstrauen in der Bevölkerung schaffen – z.B. dahingehend,
dass der Inzidenzwert gezielt nach oben getrieben wird, um damit über die Medien Panik in der Bevöl-
kerung zu schüren und so in ihr die Bereitschaft zur „freiwilligen“ Impfung und zur Einführung einer
allgemeinen Covid-Impfpflicht zu „fördern“ .
[Anm.: Für Reisewarnungen oder z.B. auch für die Einstufung eines Landes als Hochrisikogebiet ist nicht
die Inzidenzwert-Höhe in Deutschland, sondern logischer Weise diejenige in dem betroffenen Land maßgeb-
lich. Frage: Wie könnte international sichergestellt sein, dass auch in jedem anderen Land auf dieser Erde
die Inzidenzwert-Höhe genauso – falsch – berechnet wird wie bei uns hier in Deutschland?]
* Der vormalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat öffentlich versprochen, dass der Staat finanzielle
Lockdown-Schäden ersetzen werde. Die behördliche Umsetzung dieses Versprechens ist dann aber viel-
fach in der „typisch deutschen“ Bürokratie „steckengeblieben“ und bis heute nicht beendet.
* Wer auf der Grundlage besagter dubios errechneter (oder der Behauptung bewusst falscher, überhöhter)
„Inzidenzwerte“ durch den Lockdown im Sommer 2020 seine betriebliche oder private Existenz verloren
hat und jetzt sieht, dass bei den jetzigen, vielfach so hohen Inzidenzwerten kein Lockdown mehr erfolgt,
der verliert noch rückwirkend zwangsläufig jegliches Verständnis für die damaligen staatlichen Maßnah-
men und jedes Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der politisch Verantwortlichen sowie in die Fachkompe-
tenz der „Experten“, die geradezu einem „Impf-Wahn“ verfallen zu sein scheinen, der inzwischen jegli-
che vernünftige Überlegung „auszublenden“ scheint.
* Kaum ist derselbe vormalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz jetzt selbst Bundeskanzler, entscheidet
aber auch schon der BGH, dass betriebliche Mieten während Corona-Lockdowns zulasten der Vermieter
rechtmäßig gemindert werden durften (und demnach auch künftig dürfen!) – so, als hätte der Vermieter
den Lockdown verschuldet und verfügt. Der Staat wälzt jetzt also die Lockdown-Kosten über die staatli-
chen Gerichte von sich weg! Frage: Soll dies zu seinen Gunsten vertrauensfördernd wirken können?
=> Bezeichnend in diesem Sinne ist auch die bisherige Weigerung des Staates, für Corona-Impfschäden
eine gesetzliche Beweislast-Umkehr zulasten des Staates zu schaffen. Da man bekanntlich vor Gericht
über alles mit ungewissem Ausgang endlos lange und endlos teuer streiten kann und da Covid-Impfscha-
densauswirkungen vom Geschädigten (oder dessen Hinterbliebenen...) so gut wie in keinem Fall unan-
fechtbar sicher beweisbar sind, ist bereits jetzt absehbar, dass später kein staatliches Gericht zulasten des
Staates entscheiden wird. Auch hier stielt sich also der Staat bereits jetzt aus der Verantwortung und
Haftung. Frage: Wie soll das zu seinen Gunsten in der Bevölkerung vertrauensfördernd sein können?
* Was ursprünglich eigentlich als positive Werbung für das Impfen gedacht war, ist inzwischen schon
längst unrettbar „aus dem Ruder gelaufen“: Aus Werbung wurde Aggressivität, gegenseitige Aufstache-
lung und offene ochlokratische Hetze gegen die Ungeimpften. Die staatlichem Medien betreiben auf die-
ser Grundlage inzwischen nur noch pure politische Impf-Propaganda: Wer für die Impfung ist, wird in
den Medien „automatisch“ zum „Experten“ hochstilisiert. Wer gegen die Impfung/Impfpflicht ist, wird
vom aufgehetzten Mob öffentlich als „Querdenker“, „Rechtsradikaler“, „Nazi“ , „Volksschädling“ ...
verhetzt, ohne ihm die Möglichkeit zu geben, seine Gründe genauso öffentlich sachlich darzulegen.
Bei der Medien-Berichterstattung besteht nicht wenigstens wie in der Bevölkerung ein Verhältnis von
70:30, sondern annähernd ein Verhältnis 100:0 zugunsten der Impf(pflicht)befürworter. Was früher eine
„demokratische Medien-Meinungsvielfalt“ verkörperte, ist inzwischen eine Medien-Meinungs-Diktatur.
Wer nicht bedingungslos für eine Impfung eintritt oder gar sich nicht impfen lässt, wird von den Medien
öffentlich als „schlechtes Beispiel“ stigmatisiert (vgl. Joshua Kimmich), niedergebrüllt und teilweise sogar
z.B. als Uni-Professor auch beruflich oder als Privatperson gar familiär vernichtet.
[Ein konkretes Beispiel: Die Mutter, die zusammen mit ihrem Kind vor einer Polizeiabsperrung für das Wohl
ihres Kindes öffentlich gegen eine Kinder-Impfpflicht demonstriert, wird mitsamt dem Kind mit Pfefferspray
übersprüht, wird in den deutschen Medien als „Querdenkerin“ diffamiert, bekommt auch noch eine Strafanzei-
ge und das Jugendamt prüft, ob ihr das Sorgerecht für ihr Kind aberkannt werden kann. Man stelle sich aber
einmal denselben Vorgang in Belarus oder in Polen vor:
=> Wenn dieselbe Mutter dort mit ihrem Kind vor einer Polizeiabsperrung gegen eine vergleichbare staatliche
Zwangsmaßnahme protestiert hätte, dann wäre sie in den deutschen Medien als Helding gefeiert und abgebildet
worden, die Hand in Hand mit ihrem Kind für die Zukunft ihres Kindes demonstriert hat...! oder:
Auflagenverstöße bei Anti-Corona-Demonstrationen werden staatlich konsequent und medienwirksam verfolgt,
solche bei Gegendemonstrationen aber als „von Querdenkern provozierte demokratische Gegenwehr“ höchst
seltsamer Weise nicht oder verlaufen letztlich üblicher Weise wegen „Geringfügigkeit“ im Sand ...!]
=> Es gilt aber nicht nur in der Physik der Grundsatz: Druck erzeugt Gegendruck! Nicht alle knicken
ein; ein Teil legt sich vielmehr nur einen noch stärkeren „Panzer“ zu und agiert nach dem Motto: „Jetzt
lasse ich mich erst recht nicht mehr freiwillig impfen!“, selbst wenn er zuvor noch unentschlossen war...
6. Sie als Bundestags-Abgeordnete sind Vertreter des gesamten Volkes, also nicht nur der 70 % Geimpften, son-
dern auch der 30 % der Ungeimpften. Diese 30 % der Bevölkerung, die bisher trotz allem staatlichen Druck bis
hin zu politischen Impferpressungsversuchen
[Beispiel: Die Auferlegung der Testkostenpflicht im vergangenen Oktober hier in Bayern, was aber sofort als
Bumerang zu einem weiteren massiven Anstieg der Inzidenz - anzunehmend auch mit weiteren Toten - führte,
weil sich niemand diese teuren Tests auf Dauer und für jeden Anlass leisten und sich deshalb kaum noch jemand
testen lassen konnte, so dass durch diesen weiteren politischen „Blackout“ etwa 1 Monat lang auch noch dieser
Sicherheitsmechanismus des Testens vom Staat selbst lahmgelegt wurde...! Der Bayer. Ministerpräsident und
heftiger Impfpflicht-Forderer Söder hat später in den Medien eingeräumt, dass diese politische Strategie, die
Ungeimpften so zur „freiwilligen“ Impfung zu „veranlassen“, gescheitert sei. Wievielen Menschen hat seine
„Strategie“ wohl unnötig das Leben gekostet? Wer zieht den Bayerischen Ministerpräsidenten Söder dafür zur
Rechenschaft und Verantwortung, außer - vielleicht - sein persönliches Gewissen?]
standgehalten haben, stellen einen „harten Kern“ dar, den der Staat - „Dank“ vor allem der permanenten Me-
dien-Hetze - inzwischen nicht mehr erreicht, sondern nur noch immer mehr und weiter von sich weg treibt.
Staatlicher Impfdruck und umso mehr staatliche Impferpressung und gesetzliche Impfpflichten verursachen nur
umso stärkeren Gegendruck und noch viel mehr Spannungen, Risse und Spaltungen, als sie insbesondere seit
Herbst 2015 querbeet durch unsere Gesellschaft eh schon deutlichst sichtbar und spürbar verlaufen.
Wenn immerhin ca. 30 % der Bevölkerung (darunter zweifellos auch viele Pflegeberufler, die sich lieber kündigen als erpressen lassen, auch wenn dadurch das Gesundheitssystem durch den Staat selbst noch mehr belastet
wird!) als medienverhetzte „Volksschädlinge“ gegen ihren Willen und/oder unter Missachtung ihrer für sie subjektiv zwingenden gesundheitlichen Ängste einer gesetzlichen allgemeinen Impfpflicht unterworfen werden sol-
len, dann birgt dies ausreichend gesellschaftlichen Zündstoff vielleicht sogar für einen Bürgerkrieg zumindest
in den deutschen Großstädten. Die inzwischen eingetretene Radikalisierung bei öffentlichen Anti-Coronapolitik-
Demonstrationen sollte auch Ihnen als politisch Verantwortlichen diese gefährliche gesellschaftliche Entwick-
lung deutlich genug vor Augen führen!
=> Auch dieses weitere große gesamtgesellschaftliche Risiko muss der Dt. Bundestag und muss jeder ein-
zelne Bundestagsabgeordnete bei seiner Entscheidung bzw. bei seinem Votum für oder gegen eine gesetz-
liche allgemeine Covid-Impfpflicht unbedingt beachten, wenn er seiner politischen Verantwortung und
Verantwortlichkeit als Vertretung des GESAMTEN Volkes gerecht werden will.
7. Wir erinnern vor allem alle Grünen-PolitikerInnen daran, dass sie noch bis vor gar nicht allzu langer
Zeit nach der Ideologie ihrer Parteigründer noch „erklärte Impfgegner“ waren: Als beispielsweise die
Masern-Impfpflicht im Raum stand, liefen vor allem die Grünen dagegen (genauso wie für die Reform des
Abtreibungsrechts) öffentlich Sturm mit Parolen wie : „Mein Körper gehört nicht dem Staat, sondern mir
selbst! - Keine staatliche Bevormundung!“ u.ä..
Eine ehemalige Arbeitskollegin versuchte damals, uns für eine „Haustür-Kampagne“ gegen eine gesetzli-
che Masern-Impfpflicht zu gewinnen.
=> Ist dieses jetzige radikale Umdenken hin zu einer „Impf-Diktatur“ gerade auch bei den Grünen also
so zu verstehen, dass ihr Körper jetzt offenbar doch einem „bevormundenden Staat“ (allerdings mit ihrer
eigenen politischen Mitregentschaft...!) gehören soll und nicht mehr ihnen selbst..!?
=> Viele ideologisch orientierte Grüne (vor allem auch „älteren Semesters“) werden diesen abrupten, voll-
ständigen Meinungs-Umschwung ins glatte Gegenteil nicht akzeptieren, sondern vielmehr als einen Ver-
rat an der Grünen-Ideologie empfinden.
=> Die Grünen werden während ihrer Mitregierungszeit mit all ihren damit verbundenen politischen
Zwangs-Kompromissen auch schon ohne einen weiteren „Covid-Impfpflicht-Spaltkeil“ als Partei ohnehin
in ihrer eher ideologisch orientierten Wählerschaft absehbarer Weise große Verluste erleiden!
8. Die wesentlichen und nach unserer Überzeugung auf Dauer gegen eine Corona-Infektion allein nur
bestmöglich wirksamen Schutzmaßnahmen sind keine gesetzlichen allgemeinen Impfpflichten, sondern
=> für ALLE (= Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene): Maske, Abstand, Hygiene und bestmögliche gesell-
schaftliche Einschränkung insbesondere in freiwilliger Eigenverantwortung oder – falls erforderlich – auch
durch staatliche Anordnung,
=> die schnellstmögliche Entwicklung und Einführung von kostenfreien, neuen und qualitativ besseren
Schnelltests, die für eine maximale Bewegungsfreiheit maximal schnell ein maximal sicheres Ergebnis (ggf.
mit Quarantäne-Folge) liefern,
=> die schnellstmögliche Entwicklung von Medikamenten, die den SARS-Virus-Hauptstamm eliminieren
und damit auch alle davon abgehenden künftigen Ast-Varianten.
Zusammenfassend noch einmal unsere dringende Bitte: Führen Sie im Interesse und zum Wohle unseres
gesamten Volkes, unseres gesellschaftlichen Zusammenhaltes und unseres gesamten Staatswesens keine
gesetzliche allgemeine Covid-Impfpflicht ein!
Vielen Dank, dass Sie diesen „Brandbrief“ trotz seiner Länge bis zum Ende durchgelesen haben.
Mit freundlichem Gruß

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