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_An die Herrn Ministerpräsident Kretschmann, Herrn Ruppert Redakteure Ausstehende Forderungen: an die Landesregierung Baden-Württemberg für belegte Ausgaben entstanden bei Harry Wörz von 1997 – 2016 nach dem Verbrechensfall an Andrea Zacher Wörz vom 29.04.1997 aus Birkenfeld-Gräfenhausen bei Pforzheim. Harry Wörz und der Freundeskreis fordert von der Regierung: 1.eine Entschuldigung. für Grob bewusste Verfehlungen von Polizeibeamten 2. Ausgleich der Ausgaben die nachgewiesen verweigert wurden 3. Die Regelung seiner ungenügend ersetzten Rentenansprüche 4. Verdächtig waren zwei Polizeihauptkommissare, Vater der Geschädigten und der verheiratete Liebhaber der Geschädigten, auch der in Scheidung lebende Ehegatte Harry Wörz. Begründung Betrugsfälle in Sachen Spurensicherung und Ermittlungsarbeit In einem Rechtsstaat gilt das Gebot der Unbefangenheit, hier wurden befreundete Kollegen aus jahrelanger Zeit in der gleichen Dienststelle mit der Ermittlungsarbeit betraut, U.K. war Ausbilder von T.H. Die betrügerischen Ermittlungen waren einseitig und wurden mit der Absicht begonnen, nur Harry Wörz kann der Täter sein . Er hatte keinen Schlüssel zum Hauseingang, dass er mitten in der Nacht eingelassen wurde kann niemand annehmen. Die verdächtigen Polizeibeamten hatten Zugang, der Vater der Schwerverletzten hat diese Nacht im Haus übernachtet. Die sofortige Spurensicherung wurde einseitig durchgeführt, das Haus des verdächtigen T.H. wurde erst 64 Minuten nach der Tat observiert. Bei Harry Wörz wurde nur 14 Minuten nach der gemeldeten Tat observiert. Die Kontrolle der Fahrzeugrestwärme in der Mitnacht wurde verboten. Der Tatort wurde vor der Spurensicherung viele stundenlang nicht versiegelt, somit wurden Manipulationen möglich gemacht. Das Ehepaar T.H. u. D.H. gab sich gegenseitig ein Alibi, W.Z. gab sich sein Alibi selbst. Entlastungsakten sind ver-schwunden, weitere Akten wurden vertauscht. Die Landesregierung bestreitet in Ihrer Antwort vom 13.März 2020 Drucksache 16/7506 : Es gibt keine Beschuldigung gegen die Ermittler zu der Bezugs-berechtigung von H.Wörz für eine Lebensversicherung von seiner in Scheidung lebenden Ehefrau. Tatsächlich existiert jedoch der Schriftwechsel der Debeka-Versicherung vom 05.05.1997, ist somit Beweis, dass auch hier falsche Angaben in den Betrugsfall eingeflossen sind. Die hohe Entschädigungssumme 450.000 Euro wurde erst fünf Jahre nach dem Freispruch des BGH 15.12.2010 mit Abzug von 190.000 Euro Einkommensteuer geleistet, dabei hat die Regierung den hohen Abzug in den Medien verschwiegen. Während des Prozessmarathons haben sich hohe Schul-den angehäufte die er bei Weitem nicht hat voll zurückzahlen können. Von Staatswegen wurde eine Anzahl von Anwaltsrechnungen mit hohen Beträgen nicht anerkannt, die er von seinem derzeitigen Einkommen nicht zurückzahlen kann, er hat sie bei seiner Bank und bei mehreren Freunden geliehen. Im Endgültigen Urteil des BGH vom 15.12.2010 ist festgehalten, dass Herrn Wörz seine Unkosten (Auslagen) voll zu ersetzen sind. Anhang: Nicht die Justiz ist in erster Linie Schuld an der Miesere sondern die (Polizei/Staatsanwalt). In mehreren Gerichtsprotokollen steht, eine Anklageschrift gegen Herrn Wörz hätte es niemals geben dürfen. Dem Verletz-ten beim Wasserwerfer- Einsatz bei Stuttgart 21 am 30. September 2010 ist innerhalb von wenigen Tagen von Ministerpräsident Kretschmann ein Summe von 300.000 Euro mit einer Entschuldigung zugesprochen worden. Weiteres Beispiel: Gustl Mollath aus Nürnberg 2006 -2014 hat vom Freistaat Bayern 670.000 Euro erhalten mit einer Entschuldigung. „Wikipedia“ harrywoerz.de Die Nichtaufarbeitung des Falls hat auch eine Parteipolitische Variante: Aus dem Ermittlungsteam ist mindestens einer kommunalpolitischer Mandatsträger. Herr Ruppert Sie haben in der wichtigen Frage nach der Entschuldigung für die Dienstvergehen (-die nicht ange-gangen wurden) der Landesbeamten nicht geantwortet, auch nicht zu dem nicht rechtmäßigen Einbehalt aus der Entschädigung von 450.000 Euro (davon Abzug 190.000 Euro) Gruß Adolf Reutter u.Harry Wörz Polizei-Justizopfer Harry Wörz Ein zerstörtes Leben Christine Keck, 17.01.2017 - 15:26 Uhr Harry Wörz hat 450 000 Euro Entschädigung vom Land Baden-Württemberg erstritten. Der Weg dahin war zermür-bend, 190 000 Euro gingen schon ans Finanzamt. Foto: dpa

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