In der Pandemie funktionieren föderales Moderieren und Ministerpräsidentenkonferenzen sowieso nicht. Politische Diskussion und Gesetzgebung finden einzig in Bundestag und Bundesrat statt. Pandemiepolitik ist und bleibt in der Verantwortung der Bundeskanzlerin und der von ihr gebildeten Bundesregierung. Artikel 65 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gibt der Bundeskanzlerin die Richtlinienkompetenz auch zur Durchsetzung ihres Amtseides, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden..
Fehlgeschlagene Pandemiepolitik und immer neue Korruptionsfälle von Mandatsträgern führen zu einer ernsten Doppelkrise. Diese Doppelkrise trifft schon morgen auf die Doppelmutante aus dem indischen Bundesstaat Maharashtra, auf die aus Brasilien kommende Manaus-Variante P.1 und auf die ebenso neue Mutante aus der Bretagne mit bisher 79 Toten. Die britische Mutation ist schon da und befeuert die 3. Welle. .
Die Bundeskanzlerin hat nach Art 56 Grundgesetz die Pflicht Schaden vom Deutschen Volk .abzuwenden. Sie hat jetzt die Pflicht und die Verantwortung zu einer aktiven und verantwortungsbewußten Eindämmung der Pandemie notfalls mit Ausgangssperren und konsequentem LockDown. Konrad Adenauer (CDU) und Helmut Schmidt (SPD) hätten längst gehandelt - keine Frage. Jeder Tag zählt. Nicht nur unsere Gesundheit und Leben sind in allerhöchster Gefahr. Unsere Demokratie ebenso.
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