Verehrte, liebe Empfängerinnen und Empfänger, verzeihen Sie wenn ich heute einmal zur Politik wechsle. Aber es geht um Dramatisches – (Mehr als um Jogi Löw!!!)
Am 4. März 2021 wurde im Bundestag auf Antrag der Partei „Die Linke“ debattiert über das „Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, auf reproduktive Gerechtigkeit“ (Drucksache 19/26980 vom 24.02.2021). Es geht um die ersatzlose Streichung der §§ 218 und 219 StGB. Je eine Abgeordnete der SPD und der Grünen haben den Antrag befürwortet.
In den Medien war davon praktisch nichts zu lesen. Die Bedeutung dieses Antrags zeigt sich besonders in dem folgenden Satz des Antrags: „Eine solche angenommene Austragungspflicht macht gebärfähige Körper, in der überwiegenden Mehrzahl Frauenkörper, zum Objekt dieser Austragungspflicht“.
Ich erinnere daran, dass Fachleute wissen: Nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle sind die Gene und Anlagen von Vater und Mutter bereits im Kind vorgebildet. Der Embryo hat ein Recht, auch ein Recht auf Leben.
Das ist nicht Wahlkampf, sondern Information.
P. Eberhard Gemmingen SJ