Diese Meldung ist ein echter Hammer: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die
Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen bis auf
Weiteres aufgehoben. Die Begründung: die verfügbaren, vom BSI lizenzierten Geräte seien nicht auf „geltende Anforderungen zur technischen Zusammenarbeit mit anderen Systemen hin zertifiziert worden“.
Sprich, sie sind nicht komplett interoperabel. Die Folge: Vorläufig können nun auch nicht-zertifizierte Messsysteme eingebaut werden. Erste Reaktionen aus der Branche reichen von Bedauern bis zu Zustimmung. Die Hauptsacheentscheidung vor dem Verwaltungsgericht Köln steht aber noch aus. Das BSI ist überrascht.
By the way:
Die Kupplungen von Zugwaggons verschiedener Bahnbetreiber sind auch nicht "komplett interoperabel" ......
Davon war ich auch überrascht.... Aber merke: "Properietät" von Produkten sichert den Geschäftserfolg einzelner "Großer" und der "incumbent" (Eingesessene) im Markt ...
Also überhaupt nicht überraschend....
Freundliche Grüße
H. Federmann
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