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Ihr Artikel vom15.12.2020 Pforzheimer Zeitung Seite 24

Sehr  geehrtes  Redaktionsteam, Sehr geehrter Herr Ralf Steinert.

Ihre Ausführungen in diesem Beitrag möchte ich im Allgemeinen nicht kritisieren, aber   Ihre Zeilen über  Harry Wörz und die Umstände dieses schwerwiegend, tragischen Falls weisen leider nur auf  die zurückliegende Chronik hin, nicht aber auf heute noch bestehende berechtigten Forderungen die Harry Wörz zusammen mit seinen Freunden erhebt. Die Grundsteinlegung  für die verwerfliche Vorgehensweise war am 29.04.1997 .  Herr Wörz hat 14 Jahre auf seinen endgültigen Freispruch durch den Bundesgerichtshof (15.12.2010) kämpferisch warten müssen. Der BGH hat im Urteil angeordnet, dass im alle Auslagen im Zusammenhang  mit seiner Verhaftung und seit dem Fehlurteil  des LG Karlsruhe  vom 16.01.1998 entstanden sind zu ersetzen sind.  Fünf weitere Jahre mit endwürdigendem Feilschens gingen dahin, bis er  450.000 Euro erhalten hat, das Finanzamt hat ihm aber postwendend wieder 42 Prozent von dieser Summe zurückgefordert. Mit Rücksicht auf seine schwer angeschlagene Gesundheit,  verbunden mit weiteren Kosten  hat er schließlich das Feilschen beendet und die Summe schweren Herzens  angenommen. Er  kann zweifelsfrei nachweisen, dass ihm zur Deckung seiner diesbezüglichen Auslagen  ein sechsstelliger Betrag fehlt. Die  Behörde der Landesregierung  hat damals sofort nach der Tat Fehler gemacht, hat sichtbare Unterlassungen verursacht, zu späte Zugriffe,  sofort  nach der Tat, haben unwiederbringliche Lücken verursacht, nach dem Motto „es kann nicht sein was nicht sein darf. Dies hat  zu dem Verfahrensmarathon geführt, der Täter konnte bis heute nicht überführt werden. Es ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht erlaubt Ermittler einzusetzen die sichtbar befangen sind, jahrelang befreundet im gleichen Revier zusammenarbeiten und Ausbilder eines der beiden verdächtigen Beamten waren. Beamte einer Nachbardirektion hätte man einsetzen müssen.

Am 07.05.1997 neun Tage nach dem Verbrechen steht im Schreiben an das LKA: Die objektive Beweislage ist dünn. Die Haftprüfung steht bevor, man hat dann aber mit Zweifelhaften Mitteln die einseitigen Ermittlungen weiterverfolgt. In mehreren Prozessen gab es von Richtern die Aussage: Eine Anklage gegen Herrn Wörz hätte es nicht geben dürfen. Für die Regierung Kretschmann ist der Fall Wörz ein Justizirrtum, nicht ursächlich von Landesbeamten inizitiert und daher ist eine Entschuldigung  und eine Einmischung in die Regressansprüche nicht angebracht. Wir fordern von der Regierung ein Umdenken, die  Anerkennung der ausstehenden Kosten mit Regelung seiner Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, samt einer Entschuldigung. Beweise: Es geht auch anderswo. : „“ Dem Verletzten beim Wasserwerfer- Einsatz bei Stuttgart 21 am 30. September 2010  wurde innerhalb von wenigen Tagen von MP Kretschmann ein Summe von 300.000 Euro mit einer Entschuldigung zugesprochen. Weiteres Beispiel: Gustl Mollath aus Nürnberg 2006 -2014 hat vom Freistaat 670.000 Euro erhalten mit einer Entschuldigung.  „Wikipedia“  harrywoerz.de

Adolf Reutter Mühlacker


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