Ebersberger Zeitung (Münchner Merkur) vom 17.11.2020  

Robert Langer: „Priestermangel! Weniger Gottesdienste“ 16.11.

Wenn Papst Franziskus keine Vorstellung mehr hat, was es heißt, als Priester mehrere Gemeinden zu betreuen, ist es keine Entschuldigung für die Bischöfe. In ihrer Selbstsicherheit kommen sie nicht auf die Idee, das Kirchenrecht zu lesen und es in die Tat umzusetzen. Der Canon 1335 bietet eindeutig die Möglichkeit, in seelsorglichen Notfällen auch laisierte und suspendierte Priester als Aushilfen zu verpflichten. Dieser Canon ist weitgehend unbekannt, obwohl Kirchenrecht! Jede priesterlose Gemeinde hat das Recht, einen verheirateten Priester zu bitten, mit ihnen Eucharistie zu feiern. Dieses Recht darf den Gläubigen nicht verschwiegen werden.

„Nicht die Menschen ziehen sich von der Kirche zurück, sondern die Kirche zieht sich von den Menschen zurück.“ Bischof Stecher

Ilse Sixt - Oberpframmern


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