Münchner Abendzeitung vom 11.11.2020, laut genios.de, Titel "gewisser Anreiz"
Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Jens Spahn,
erst einmal meinen herzlichen Glückwunsch zum Duchbruch in der Corona-Schutzimpfungsforschung durch Biontech und Pfizer. Ein ca. 90%-iger Corona-Impfschutz gegen das Coronavirus ist weitaus mehr als jede einfache und auch noch so gute Corona-Schutzmaske jemals garantieren kann.
Gerade deshalb verstehe ich es überhaupt nicht, wie Sie einerseits auf einer Maskenpflicht mit Bußgeldern bei Nichteinhaltung bestehen, aber andererseits demnächst nur eine freiwillige statt einer verpflichtende Corona-Schutzimpfung durchführen lassen wollen. Beschwört dies nicht geradezu weitere Corona-Pandemien mit mutierten Coronaviren und nicht enden wollenden Corona-Krisen zum Schaden des deutschen Volkes herauf? Denn, eine von Ihnen angestrebte Corona-Impfquote von 55-60% ist meines Erachtens auch durch politische Aufklärung nicht erreichbar, weil es viel zu viele Impfgegner und Impfmuffel in unserer Gesellschaft gibt. Und diese Impfquote wird doch dringend benötigt, um eine gewisse Corona-Herdenimmunität in Deutschland verwirklichen zu können. Schauen Sie nur auf die Impfquote bei der Grippeschutzimpfung. Haben Sie schon einmal dabei eine Impfquote von 55-60% erzielen können. Natürlich nicht - die liegt höchstens bei ca. 30%.
Was ist also zu tun, damit Sie trotz freiwilliger Corona-Schutzimpfung zu Ihrer gewünschten Corona-Impfquote kommen können? Darüber habe ich mir einmal ein paar Gedanken gemacht, die ich Ihnen hiermit vorstellen möchte. Ich bin aus medizinischen Gründen (hochgradiges Asthma) laut NRW-Coronaschutzverordnung seit Einführung der Maskenpflicht von dieser durch Vorlage eines ärztlichen Attestes bei Verlangen in der Öffentlichkeit sozusagen befreit. Natürlich werde ich mich als chronisch kranker Risikopatient, 64 Jahre alt, 70% Schwerbehinderung und mit diversen Vorerkrankungen selbstverständlich so schnell wie möglich gegen das Coronavirus impfen lassen.
Für mich persönlich ist es daher nur gerecht, wenn jeder Bürger, der sich demnächst innerhalb von drei Wochen zweimal gegen Corona impfen lässt, damit auch endgültig von der Maskenpflicht befreit ist. Allerdings müsste dies jeder zweimal Corona-Geimpfte durch Vorlage seines Impfausweises bei Verlangen in der Öffentlichkeit nachweisen können. Und genau darin sollte ein gewisser Anreiz liegen. Denn, wer die freiwillige Corona-Schutzimpfung nicht in Anspruch nimmt, der unterliegt dann auch weiterhin im Sinne des Infektionsschutzgesetzes selbstverständlich der Maskenpflicht zum Eigen- und Fremdschutz.
Ich will keine Prognose wagen, aber nur so werden Sie in der Praxis eine Impfquote von mind. 55-60% tatsächlich durchsetzen können, weil kein Bürger freiwillig bis an sein Lebensende eine Maske tragen will. Ich halte dies übrigens für rechtlich vertretbar. Warum? Ich gehe einmal davon aus, dass viele Länder der Erde aufgrund der Corona-Pandemie und Corona-Krise demnächst ihre Einreisebestimmungen ohnehin ändern werden und damit nur noch Urlauber oder Geschäftsleute in ihre Länder lassen, die gegen das Coronavirus geimpft sind. Das wäre dann der reale Übergang von der freiwilligen zur verpflichtenden Corona-Schutzimpfung. #corona
gez. Roland Klose, Bad Fredeburg
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