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Nicht gekürzt. Unzensiert. Kostenlos.

Wenn Recht zu Willkür wird, dürfen die Bürger nicht schlafen!

  Die Regierungsfraktionen der CDU und SPD wollen Mitte November eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschließen, die die Einschränkungen der Grundrechte (Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung) durch staatliche Corona-Maßnahmen gesetzlich legitimiert und gegen Rechtsklagen absichern soll. Den Gesetzestext finden Sie hier (siehe insbesondere § 28a, S. 10). Legitimiert werden sollen:

 

1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,

3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),

4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,

5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,

6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,

7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,

8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,

9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,

10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,

11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,

12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,

13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,

14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,

15. Reisebeschränkungen.

 

Durch diese Gesetzesänderung werden gerichtliche Klagen gegen einzelne Corona-Maßnahmen kaum noch eine Chance haben.

In Zukunft geht es nicht mehr darum, ob die einzelnen Maßnahmen sinnvoll sind oder nicht, sondern nur noch um Zahlen von PCR-Testergebnissen:

Bei über 50 „Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen“ erlaubt das Gesetz „schwerwiegende“ Maßnahmen , bei 35 bis 50 „stark einschränkende“ Maßnahmen und „unterhalb“ 35 immer noch „einfache“ Maßnahmen.

Diese willkürlich festgelegten Werte sollen die rechtliche Messlatte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sein!

Es wird nicht definiert, was „schwerwiegende“, „stark einschränkende“ und „einfache“ Maßnahmen sind. Auch hier völlige Willkür!

 

Unter „Neuinfektionen“ versteht das Gesetz positive PCR-Test-Ergebnisse. Wie zuverlässig die Tests sind, wird nicht hinterfragt. Dass positive Test-Ergebnisse nicht automatisch eine Krankheit bedeuten, wird unterschlagen. Dass im Verhältnis zu anderen Todesursachen nur wenige und durchschnittlich sehr alte Menschen an Covid-19 sterben, wird verschwiegen. Dass Schweden ohne drakonische Maßnahmen durch die Pandemie kommt, wird ausgeblendet. Dass man nach dieser Logik bei der nächsten Grippewelle wieder einen Lockdown machen müsste, wird ignoriert.

 

Nach Auffassung der Regierung endet die Pandemie erst, „wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht“. Bis dahin kann man die Menschen praktisch ungehindert einschränken und einschüchtern, selbst dann, wenn es – wie im letzten Sommer - kaum Kranke oder Tote mehr geben sollte! Und was geschieht, falls ein Impfstoff „Neuinfektionen“ gar nicht verhindert und nur teilweise vor Erkrankung schützt? Werden die Maßnahmen dann fortgeführt?

  Das darf nicht geschehen!

Mit herzlichen Grüßen

Christa Nelles


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