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Was haben der Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 und der Corona-Lockdown 2.0 ab dem 02. November 2020 im sog. demokratischen Rechtsstaat Deutschland gemeinsam?
 
Der Radikalenerlass von 1972 entstand aus Angst vor dem Kommunismus und vor Rudi Dutschkes (SDS) angekündigtem langen Marsch durch die Institutionen. Die Folgen des Radikalenerlasses waren Berufsverbote für Dutschkes Anhänger und Sympathisanten. So durfte ein Mitglied einer in Deutschland zugelassenen kommunistischen Partei oder Organisation zwar Student, aber z. B. kein beamteter Briefträger mehr werden.
 
Der Corona-Lockdown 2.0 - besser bekannt als sog. Corona-Lockdown light - enstand aus Angst vor einer Corona-Pandemie, die außer Kontrolle geraten könnte. Angst ist aber nie ein guter Ratgeber. Denn, Angst essen Seele auf. Die dramatischen Folgen des "Lockdowns light" sind unter anderem Schließungen von Hotels, Restaurants, Kneipen, Bars, Klubs, Diskotheken, Kinos, Bordellen, Theatern, Opernhäusern, Kultur- und Freizeitveranstaltungen, Messen, Schwimmbädern, Saunen, Massagepraxen, Kosmetikstudios, Wellnesscentern und Fitnessstudios, was faktisch für die Betreiber, Künstler und Arbeitnehmer einem Berufsverbot gleichkommt. Kurios ist dabei besonders die Schließung von Fitnessstudios, obwohl diese nie zu den "Superspreadern" gehörten und dort kein einziger Fall einer Corona-Infektion vorkam. #corona


gez. Roland Klose, Bad Fredeburg

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