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--- So auszugsweise Meldungen über die Dresdner Messerattacke:
Anfang Oktober werden in Dresden auf offener Straße zwei Menschen Opfer eines Messerangriffs. DNA-Spuren führen zum mutmaßlichen Täter. Der 20-jährige IS-Sympathisant wurde erst kurz zuvor aus der Haft entlassen.
Bei der Attacke auf zwei Touristen war ein 55-Jähriger so schwer verletzt worden, dass er im Krankenhaus starb. Ein 53-Jähriger überlebte mit schweren Blessuren. Die beiden Männer kamen aus Nordrhein-Westfalen und besuchten gemeinsam Dresden. Der Täter stach am Abend gegen 21.30 Uhr an einem Sonntag zu. Passanten hatten die Opfer gefunden und die Rettungskräfte alarmiert.
Laut Meldungen handelt es sich bei dem Mann um einen islamistischen Gefährder. Er ist den sächsischen Sicherheitsbehörden seit geraumer Zeit als gewaltbereiter Extremist bekannt. Unter anderem sei er wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor einiger Zeit zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Beschuldigte sei seit 2015 in Deutschland und habe eine Duldung.
Meine Meinung dazu:
Es hört sich an wie ein Witz mit Hosenträgern. Man ziert sich bei uns einen gewaltbereiten Verbrecher in sein Heimatland Syrien abzuschieben, weil ihm dort angeblich die Todesstrafe droht. Das soll wohl ein Witz sein, Herr Bundesinnenminister?
Dieser Kerl, der nicht einmal eine Aufenthaltserlaubnis, sondern NUR eine DULDUNG hat, darf bei uns Menschen ermorden und kriminelle Gewaltakte gegen unsere Bürger ausüben, ihn will man jedoch vor der Todesstrafe in seinem Heimatland schützen. Welche Rechtssprechung haben wir heute schon in Deutschland?
Warum droht ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe? Diese Frage muss erlaubt sein! Wenn er nichts ausgefressen hat, dürfte ihm auch nichts passieren, meine ich!
Alois Sepp