US-Präsident Donald Trump fordert seine Wähler zur illegalen Doppelwahl auf: per Briefwahl und per Wahl im Wahllokal.
Ein Bürger eine Stimme? Auch in Deutschland wird diesbezüglich gegen das Wahlrecht laut Grundgesetz verstoßen. Warum? Wegen der doppelten Staatsangehörigkeit.
So kann z. B. ein in Deutschland lebender Deutsch-Türke mit zwei Staatsangehörigkeiten gleichzeitig bei der deutschen Bundestagswahl, der türkischen Präsidentschaftswahl und bei den Wahlen zum EU-Parlament in Straßburg seine Stimme abgeben.
Wer sich über Trumps Wahlfälschung aufregt, der sollte erst einmal vor der eigenen Haustür kehren.
PS: Ich bin Halbschlesier. Kann ich daher, weil Schlesien heute zu Polen gehört, auch die polnische Staatsbürgerschaft bekommen und so bei den polnischen Parlamentswahlen die PIS(S)-Partei abwählen?
gez. Roland Klose, Bad Fredeburg
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