Wer in Deutschland ein religiöses Bekenntnis beleidigt, sodass der öffentliche Friede gestört wird, wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft. So etwa heißt es im deutschen Strafgesetzbuch § 166. Darauf weise ich wegen des derzeitigen Prozesses gegen die Hintermänner der Straftaten im Zusammenhang mit „Charlie Hebdo“ hin.
Ich finde es sehr gut, dass Deutschland hier strenger ist als Frankreich. Meinungsfreiheit darf nicht zum Recht auf Religionsbeleidigung werden. Gottlob haben wir in Rechtsstaaten nicht nur Freiheiten, sondern auch Pflichten: Pflicht zum Respekt und damit zur Erhaltung des Frieden.
Wenn wir weiterhin nur Rechte einfordern und nicht auch Pflichten, werden wir den Herausforderungen der Zukunft nicht gerecht. Und meine persönliche Ansicht: Wenn es den Bürgern gleichgültig ist, ob andere eine transzendente Autorität anerkennen, besteht die Gefahr, dass wir Würde, Kultur, Recht verlieren.
Aufklärung hat nichts mit Respektlosigkeit zu tun. Eine Meinung darf man haben, aber man muss die Freiheit des anderen ebenso ernst nehmen wie die eigene. Was denken gläubige Buddhisten, Hindus, Juden, Taoisten, wenn Europäer die Ansicht vertreten, den Glauben Anderer dürfe man lächerlich machen. Dann denken sie: Europäer haben eben keine Kultur.
P. Eberhard Gemmingen SJ
Herzliche Grüße
P. Eberhard Gemmingen SJ
Im Einsatz für Glaube und Gerechtigkeit