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Protest gegen die hanebüchene Behandlung des Fall von der Landesregierung Baden-Württemberg seit der Verbrechenstat am 29.04.1997. Unsere Forderung voller Kostenersatz nebst Entschuldigung der Regierung.

Die Fallaufklärung wurde an die Kriminalpolizei Pforzheim vergeben obwohl bekannt war, dass auch zwei Beamte dieser Dienststelle deutlicher tatverdächtig sind als Harry Wörz und durch langjährig Zusammenarbeit mit dem leitenden Ermittler verbunden sind, ( Pol.Pzh.Az.:AG.ERLE v. 02.05.1997) grobe Verletzung des Befangenheitsverbots.
In einem Demokratischen Staat verbietet es sich, dass gegen verdächtige Polizeibeamten in einem Strafverfahren Revierkollegen (langjährigen Freunden) die Ermittlung übertragen wird, die Polizeidirektion Calw hätte man mit unbefangenen Beamten beauftragen müssen.

Deshalb und wie nachstehend wehren wir uns gegen die Behauptung der Landesregierung „„der Skandal ist ausschließlich der unabhängigen Justiz zuzuordnen““.

Ernstlich sind aber nur gegen H .Wörz Ermittlung und Spurensicherung über die Bühne gegangen. In die Anklagedokumente der Ermittler und Spurensicherer ist gleich - auch anfangs- grob gegen die Vorschriften der Spurensicherung und Ermittlung gehandelt worden, eine belegte Zusammenstellung kann (und ist) nachgereicht werden. Dabei sind Manipulationen, Unterschlagung und Verschwinden von wichtigen Akten Az.1584/97-178/D in eine verfälschte Anklage mit eingeflossen.

Es gab keine Überprüfung der schon damaligen fundierten Proteste und auch später keine Disziplinarmaßnahmen seitens der Ermittlungsleitung. Auch die Staatsanwaltschaft hat sich an den Vertuschungen zur Tataufklärung beteiligt indem sie sich wegen inhaltlich nebensächlichen Widersprüchen mit der Klägerseite gegen alle Urteile der Oberlandesgerichte hervorgetan hat.

So haben sich die Strafgerichtsverhandlungen bis zum 10.12.2010 hinausgezögert.

Eine vollständige Entschädigung und die Regelung seiner Versorgung samt Rentenansprüchen (sein Einkommen liegt unter dem Sozialhilfesatz) lehnt die Landesregierung ab Az.16/7506 v. 13.03.2020 , er hat 2015 einen hohen Betrag erhalten, durch Steuerabzug ging jedoch fast die Hälfte wieder an die Staatskasse. So fehlt ihm ein Betrag in sechstelliger Höhe aus der Zeit der unzähligen Termine.

Zudem hat die Regierung eine förmliche Entschuldigung abgelehnt, mit dem Verweis auf die Zuständigkeit der Justiz als Verursacher, aber der Auslöser dieses langjährig fortdauernden, hanebüchenen Verfahrens ist die Polizei,(Drucksache 16/7506 v.13.3.2020) was auch sehr deutlich den Aktenbergen zu entnehmen ist. Ohne Übernahme der vollen Streitkosten ist an eine halbwegs Wiederherstellung der Gesundheit von Harry Wörz nicht zu denken, bei dieser Sturheit der Kretschmann-Regierung muss die Anordnung- -volle Kostenübernahme durch das Land-- im BGH Urteil v.10.12.2010 durch die Öffentlichkeit erstritten werden.

Bitte helfen Sie mit damit der Unschuldige H. W. wieder auf die Beine kommt und ein tragbares Weiterleben erreicht.

Antwort an die Landesregierung zum Schriftstück an den Landtag Az.: 16/7506:

Die spärliche Durchführung der Spurensicherung wurde zugunsten der Verdächtigen T.H. und W.Z. deutlich zeitversetzt durchgeführt, die Restwärmekontrolle der PKWs wurde von der Leitung untersagt.
Die Versiegelung der betroffenen Räume wurde nicht durchgeführt, tagelang hatten Unbefugte Zutritt.
Spurensicherung wurde vorschriftsmäßig nur bei Herrn Wörz durchgeführt.
Vor der Einreichung der Klageschrift beim OLG Karlsruhe sind wichtige Entlastungsakten verschwunden, andere wichtige Akten sind vertauscht der Gegenseite zugeleitet worden.
Während des Zivilprozesses mit 9 Verhandlungstagen( 14.10.1999-06.04.2001) gegen Herrn Wörz konnte viel Verfälschtes aus der Anklageschrift zum Prozess 12.01.-16.01.1998 geklärt werden, die Schadensersatzklage gegen H.Wörz wurde abgelehnt.
Die objektive Beweislage ist dünn, die Haftprüfung steht bevor. (Bericht an LKA v.07.05.1997 Az.1587/97)
Wenn auch nicht in der Anklageschrift, so doch in allen Gerichtsverhandlungen wurde Herr Wörz fälschlich beschuldigt Nutznießer einer hohen Lebensversicherung zu sein.
Die Asservate zu Rauschgiftfunden die Herrn Wörz in der Anklage belasteten, waren bei den Revisionsprozessen nicht mehr vorhanden.
Ein Ermittler war Schichtführer des Verdächtigen T.H.
Weitere beteiligte Beamte des Aufklärungsteams waren befreundet aus langjähriger Dienstzeit in der gleichen Kripo- Dienststelle.

Gruß Adolf Reutter


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