Zu oft zitierter "Finanzieller Nachhaltigkeit" gehört Good Governance!
Infinus-Wirtschaftsprüfer muss haften!
Am Mittwoch hat das OLG Dresden die Haftung des Wirtschaftsprüfers der Infinus Gruppe bestätigt. So habe dieser leichtfertig die ihn als Experten treffenden Pflichten verletzt, sein Verhalten sei bei der gebotenen Gesamtschau gerade in Bezug auf die arglos zeichnenden Anleger als gewissenlos und sittenwidrig zu beurteilen.
Erstritten wurde das Urteil von Rechtsanwältin Eva-Maria Ueberrück von der Kanzlei MATILL. Die Anwältin freut sich, dass die bereits positive erstinstanzliche Entscheidung nunmehr ihre Bestätigung gefunden hat. Zugleich hofft sie, dass möglichst viele Anleger ihr seinerzeit investiertes Kapital zurückerhalten. (ahu)
H.Federmann
Nachhaltigkeitsökonom