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Wir begrüßen unsere neuen Autoren (799+800):
Rotraut Röver-Barth und Reiner Michael Cwienczek

Was Jesus von Nazareth und den beiden großen deutschen Kirchen nicht gelungen ist, das schafft Covid 19? 16 Bundestagsabgeordnete von Union und SPD in Babylon Be(ä)rlin wollen nämlich ernsthaft das älteste Gewerbe der Welt - die Prostitution - in Deutschland abschaffen.

Keine gute Idee, denn das würde die Prostituierten nur unkontrollierbar für den Staat in die Illegalität treiben. In Zeiten von Corona muss die Prostitution stattdessen schärfer reglementiert und überwacht werden. Dazu meine diesbezüglichen Vorschläge:

a.) Die Prostituierten müssen weg von den Straßen und raus aus den Bordellen. Prostitution 2020 darf daher nur noch im Home Office in Eigenregie, ohne Zuhälter und unter strengen Corona-Hygieneauflagen in beim Finanzamt vorab angemeldeten Arbeitszimmern stattfinden.

b.) In den Sex-Arbeitszimmern müssen zwecks Bürokratieabbau sog. Erfassungsprotokolle ausliegen, in denen sich jeder Freier vor dem Geschlechtsakt verbindlich eintragen muss. Folgendes ist dabei auszufüllen und anzugeben, damit es sich nicht um Schwarzarbeit handelt und die Covid-19-Infektionsketten von den Containment-Scouts lückenlos zurückverfolgt werden können: Name, Anschrift, Personalausweis-Nr. und Telefon-Nr. des Freiers bzw. der Tag und die genaue Uhrzeit des Geschlechtsaktes.

c.) Die Prostituierten müssen in ihren Sex-Arbeitszimmern Desinfektionsspender und Eingabegeräte für die Kreditkartenzahlung bereitstellen. Der vollzogene Geschlechtsakt darf aus hygienischen Gründen nur noch per Kreditkarte bezahlt werden.

d.) Die Prostituierte und der Freier müssen grundsätzlich im Sex-Arbeitszimmer eine Corona-Schutzmaske tragen. Das Benutzen von Kondomen ist selbstverständlich zwingend vorgeschrieben. Der Geschlechtsverkehr darf wegen einer möglichen Tröpfcheninfektion nur noch im Doggy Style vollzogen werden. Zuwiderhandlungen werden mit einem Corona-Bußgeld in Höhe von Euro 5.000 geahndet. Das Ordnungsamt darf deshalb auch ohne Durchsuchungsbefehl die beim Finanzamt angemeldeten Sex-Arbeitszimmer zu jeder Zeit betreten und auf die Einhaltung der strengen Corona-Regeln überprüfen.

Warum also die Prostitution gänzlich verbieten, wenn scharfe Corona-Regeln etwas Ähnliches bewirken können? Wer jetzt noch Lust auf einen Besuch bei einer Prostituierten im Home Office hat, der darf dies natürlich in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat gerne tun, oder? #corona


gez. Roland Klose, Bad Fredeburg


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