"Die angeschlagene deutsche Fluggesellschaft Lufthansa will in Zeiten von Corona Staatsgeld, aber dennoch keine Mitsprache des Bundes", so ihr Vorstandsvorsitzender Carsten Spohr. Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren? Nein, Herr Spohr, Staatsgeld ist schließlich das Geld der Steuerzahler und darf deshalb nicht verschenkt werden. Und wenn der Staat trotzdem in Krisenzeiten Staatsgeld gewährt, dann nur in Form eines Kredites unter bestimmten Auflagen. Dafür müssen sich meines Erachtens die Lufthansa, VW und Co. erst einmal wie jeder Hartz-IV-Empfänger auch vollkommen nackig und transparent machen.
Wer Staatsgeld will, der darf nicht großzügig wie Krösus Bonus- und Dividendenzahlungen ausschütten, zumal der Staat schon das Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter übernimmt. Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt ja auch kein Staatsgeld, wenn er mehr als das ihm zugestandene Schonvermögen besitzt. Und wer Kredite in Form von Staatsgeld an Unternehmen vergibt, der darf natürlich und selbstverständlich im jeweiligen Unternehmen mitreden und mitentscheiden, Herr Spohr. Das ist doch bereits gängige Praxis in Deutschland. Wenn Banken Kredite an große Konzerne vergeben, dann verlangen sie doch auch gleichzeitig zwecks Kontrolle und Absicherung ihres Kredites einen Sitz im Aufsichtsrat.
Übrigens, Volkswagen (VW) ist noch viel dreister als die Lufthansa. So verlangt VW zusätzlich zum Staatsgeld nach der Corona-Krise noch eine Abwrackprämie für alle Arten von alten Autos obendrauf - sozusagen als Kaufanreiz für Neuwagen bzw. als Wiederaufbauhilfe wie nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-45) die Marshallplanhilfe. Schon ziemlich unverschämt. Warum? Hier will sich nämlich nur wieder die Autoindustrie bereichern. Wer denkt dabei an die vielen Bürger, die krisengebeutelt sind und massive finanzielle Einbußen und Arbeitslosigkeit in der Corona-Krise hinnehmen mussten? Sie müssen meines Erachtens erst wieder in die Lage versetzt werden, damit sie überhaupt die Wirtschaft ankurbeln können. Mein Vorschlag deshalb: Eine staatliche Kaufprämie für alle Bürger in Anlehnung an die Währungsreform vom 20. Juni 1948, als jeder Bürger zusätzlich zum Währungsumtausch noch ein Kopfgeld in Höhe von 40 Deutsche Mark bekam. Dann kann nämlich jeder Bürger selber entscheiden, wofür er diese Kaufprämie tatsächlich ausgibt. #corona
gez. Roland Klose, Bad Fredeburg
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