Die „legale“ Steuerhinterziehung ist ein perfide ausgebautes System. Es setzt aber auch daran an, wie wir Steuern erheben. Cum Ex u.ä. ist nur möglich, weil es Steuererstattungen gibt. Ähnlich ist es mit dem Mehrwertsteuer-Betrug.
Es gibt alternative Lösung in beiden Fällen:
- Die bisherigen Unternehmenssteuern kann man ersetzen durch eine Quellensteuer, die bei den Ausschüttungen, Zinsen bzw. Abführungen ansetzt: offen ausgewiesene Profite sowie Lizenzgebühren, Verrechnungspreise, überhöhte Gehälter, Mieten und Pachten an Kapital- und Personengesellschaften etc. – die wir schon heute teilweise unter dem Begriff „verdeckte Gewinnausschüttung“ subsummieren. Da gibt es bereits viele Erfahrungen. Bei überhöhten Gehältern könnte zusätzlich zur jetzigen Praxis (Vergleich zur „Üblichkeit“) ein Faktor (z.B. 20) bezogen auf die niedrigste Lohn-/Gehaltsklasse als Bezugsgröße angesetzt werden.
In Deutschland z.B. betrugen 2018 Zinsen, Ausschüttungen und Entnahmen ca. 800 Mrd. €; wenn man davon die Entnahmen von Personengesellschaftern abzieht (die zahlen keine Unternehmergehälter), verbleiben noch etwa 670 Mrd. €. Dabei sind nicht erfasste „verdeckte Gewinnausschüttungen“ sowie an Kapital- und Personengesellschaften gezahlte Mieten und Pachten nicht einbezogen. Wenn man auf diese Geldabflüsse eine Quellensteuer (also an der Einzelbilanz ansetzende Steuer) von 50% (analog zur Lotterie-Steuer) ansetzt, wären das ca. 335 Mrd. € - im Vergleich zu ggw. ca. 80 Mrd. € Unternehmenssteuern (inkl. Gewerbesteuer). Wenn man also die der Unternehmen entzogenen Geldabschöpfungen besteuert, kann man getrost auf alle Unternehmenssteuern verzichten.
Man besteuert dann die Finanzanleger – nicht die Unternehmen. Die Quellensteuer setzt dabei vor jeder Überweisung in irgendwelche Steueroasen an. Außerdem gäbe es keine Erstattungen mehr, wenn diese Ausschüttungs- und Zinssteuer nicht auf die Einkommensteuer angerechnet wird – die Lotteriesteuer kann auch nicht auf die Einkommensteuer angerechnet werden. - Das bisherige Mehrwertsteuersystem mit Umsatzsteuer und Vorsteuer-Rückerstattung kann ersetzt werden durch eine Konsumsteuer, die nur vom Endverbraucher zu zahlen ist. Damit entfällt jede Vorsteuer und damit auch die Möglichkeit für daran geknüpfte Betrügereien. Dabei müssten allerdings auch die länderübergreifenden Außenhandelssteuern angepasst werden. Aber das dafür erforderliche Steuersystem existiert bereits.
- Verbleibt die Einkommensteuer mit den vielen Möglichkeiten der Verlagerung in Steueroasen. Hier muss man sich die Einkommensarten anschauen.
- Die Einkünfte aus Kapitalvermögen würden nach Punkt 1) bereits an der Quelle besteuert; zumindest diese 50% können nur schwer im Vergleich zu heute verschoben werden.
- Bei den Einkünften aus Mieten und Pachten sowie aus Gewerbebetrieb gilt das analog.
- Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden ebenfalls an der Quelle besteuert (Lohnsteuer).
- Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind – sofern sie nicht der Unternehmensteuer unterliegen – ebenfalls schwer zu umgehen.
- Die Einkünfte aus Selbständiger Arbeit sind per sé Quellensteuern.
Es verbleiben alle Betrugsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Bargeld und Schwarzarbeit und nicht über die Buchhaltung laufenden Zahlungen. Kriminelle Handlungen können nie vollständig ausgeschlossen werden. Aber die heute stärksten Betrugsmöglichkeiten könnten schon zumindest stark eingeschränkt werden. Allerdings müsste dazu der politische Wille organisiert werden. Es würde die Finanzwirtschaft an ihrer empfindlichsten Stelle treffen und die Renditemöglichkeiten aus Umverteilung spürbar verringern. Daher höre ich schon jetzt den Aufschrei vieler Ökonomen, dass dadurch die Welt zusammenbrechen würde. Aber die Hälfte der Profite wären ja immer noch auskömmlich.
Ich habe diese Vorschläge in meinem Buch „Das neue Geldbewusstsein“ angesprochen. Bisher werden sie nicht einmal ignoriert. Selbst der Verein „Finanzwende“ hat sie nicht aufgegriffen. Das Brett ist derzeit viel zu dick.
Aber Geduld kann sich vielleicht auszahlen …
Walter Schmidt