In der Frankfurter Rundschau ist zu lesen, dass ab 1. Juli 2020 viele Rentner in Deutschland "steuerpflichtig" werden. Im Westen steigen die Renten um 3,15 und im Osten um 3,92 Prozent.
Eine solche Steigerung bedeutet aber auch, dass mehr Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben müssen. Laut Angaben rechnet das Bundesfinanzministerium durch die Rentenerhöhung mit Mehreinnahmen von 420 Millionen Euro. Es heißt ferner, dass von dem ausgezahlten Rentenerhöhungsbetrag ein kleiner Anteil an den Fiskus zurückgegeben werden muss.
Es darf gelacht werden, werte Leser, von wegen kleiner Teil.
Der theoretische Erhöhungsbetrag von 3,15 % im Westen wird nicht nur durch die Einkommensteuerpflicht, sondern auch um den Kranken- und Pflegekassenanteil geschmälert. Auch diese (restliche) Rentenerhöhung steht in keinem Verhältnis zu den finanziellen Realitäten der Alten in Deutschland. Fest steht nur, dass sich der Staat an unserem Geld, das wir zeitlebens an ihn zinslos zur Verfügung gestellt haben, reichlich und eigentlich gesetzwidrig bedient.
Desweiteren kommt hinzu, dass sich der steuerpflichtige Rentner wegen der komplizierten Einkommensteuerberechnung eines Steuerberaters bedienen muss, der ebenfalls mächtig Geld für seine Arbeit bekommt. Das traurige daran ist, dass man diese Kosten für den Steuerberater nur zu einem BRUCHTEIL steuermindernd ansetzen kann. Somit ist die so mächtig angepriesene "Rentenerhöhung" ein völliger Schuss in den Ofen, die "Altersarmut" steigt wieder einmal mächtiger an. Das will aber niemand hören, weder die Jüngeren, noch unsere angeblichen "Volksvertreter"!
Was aber ist, wenn ein Rentner/Rentnerin wegen Krankheit selbst nicht mehr handeln kann, oder niemanden hat, der für ihn handelt?
Alois Sepp