Ich möchte darauf hinweisen, dass das Recht auf Ehe Menschenrecht ist.
Nachzulesen im Art. 16 der Menschenrechtsresolution 217 A (III) vom 10.12.1948.
Das bedeutet, dass der deutsche Staat, durch die Einziehung der Kirchensteuer für die katholische Kirche, tätige Beihilfe zur Menschenrechtsverletzung leistet.
Ich fordere daher den Bundestag auf, den Vatikan vor die Alternative zu stellen: entweder Kirchensteuer oder Zölibat.
Michael Maresch