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Vor rund zehn Jahren bewogen mich beunruhigende Berichte über das Sterben von Honigbienen dazu, mich selbst als Imker zu betätigen. Bis zu acht Völker betreue ich seitdem auf meinen weitläufigen Gelände, auf dem auch Kaltblutpferde untergebracht sind. Bei einem Imkerkursus im Freilichtmuseum am Kiekeberg vertiefte ich mein Wissen, zudem trat ich dem Imkerverein Buchholz bei. In meinem Hobby gehe ich völlig auf. Im Winter vermisse ich die Stiche, die ich bei der Pflege meiner Bienenstöcke im Sommer abbekomme.

Dass in der Gesellschaft angekommen zu sein scheint, dass jedermann innerhalb seiner Möglichkeiten dem Bienensterben entgegenwirken kann, begrüße ich ausdrücklich.

 

Der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit in der Bevölkerung liegt oft bei den Honigbienen. Jedoch wissen die Wenigsten das die fleißigen Lieschen und Majas noch gar nicht Sonderlich geschützt sind. Sie stehen weder unter Artenschutz noch unter Naturschutz, dennoch sind sie bedroht und bedürfen eines besonderen Schutzes. Insekten müssen im Allgemeinen geschützt werden, sie sichern unser aller Überleben. Insbesondere aber auch die Honigbiene. Ohne Honigbienen wären wir aufgeschmissen. Sie sind die wichtigsten Bestäuber unserer Nahrungspflanzen und als sog. Hautflügler eine der schnellsten schwindenden Gruppen beim globalen Insektensterben.

 

Das Wildtier Apis mellifera als einheimische Honigbiene ist eindeutig Teil der Apoidea ssp. und Teil aller einheimischen Arten dieser Überfamilie und somit als „Besonders geschützte Art“ einzustufen. Die Aussage, dass die Art Apis mellifera – Honigbiene „als domestizierte Form“ gilt, ist fachlich gesehen falsch. An dieser Stelle wurden das Wildtier Honigbiene und das in Imkerhand gehaltene Nutztier Honigbiene zu Unrecht in eins gesetzt. "Die Biene ist ein 'wilder Wurm' " (entnommen einer mittelalterlichen Rechtsquelle 1220-1235 n. Chr.). Es bedeutet, dass das Bienenvolk juristisch wildlebend ist. (gilt in der Rechtsprechung immer noch.)

 

Für das Sterben der Honigbienen sind unterschiedliche Ursachen ausschlaggebend: Viele Bienenvölker werden von Pilzen, Milben, Bakterien oder Viren befallen. Besonders die Varroa-Milbe, ein Parasit aus Asien, hat in der Vergangenheit einen immensen Schaden bei den heimischen Bienenvölkern angerichtet. Da die Unterart Apis mellifera mellifera in Deutschland heimisch war, müssen Bestandserhebungen vorgenommen werden, um den Gefährdungsgrad bestimmen und Schutzmaßnahmen einleiten zu können. Können keine Völker der Dunklen Biene mehr nachgewiesen werden, muss diese in den Roten Listen des Bundes als „ausgestorben oder verschollen“ geführt werden.

 

Wir unterscheiden, für in Deutschland als ausgerottet geltend und zur Wiederbesiedlung noch vorhandenen, drei Ökotypen (nach heutigem Erkenntnisstand) von Nord nach Süd :

Apis mellifera mellifera lehzeni   =   Heidebiene

Apis mellifera mellifera mellifera =   Deutsche Braune Biene

Apis mellifera mellifera nigra     =   Die Schwarze (Alpenländische) Biene

 

Ausgehend von obigen Erkenntnissen ist es völlig unverständlich, warum die Art Apis mellifera mit der in Deutschland einzigen Unterart nicht als Wildtier behandelt und infolgedessen in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist.

 

Sie verwechseln hier die in Imkerhand gehaltene Honigbiene mit der einheimischen Dunklen Biene. Nur in Nordrhein-Westphalen steht diese als „Ausgestorben oder Verschollen“ auf der Roten Liste.  Ich komme daher zu dem Schluss: „Als Wildpopulation müsste die Dunkle Biene deshalb in den Roten Listen der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten unter der Gefährdungskategorie 0: „Ausgestorben oder verschollen“ geführt werden“

 

Ich rege daher an auch die Honigbienen unter den besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung zu stellen.

 

Es ist höchste Zeit!

https://change.org/p/die-honigbiene-unter-naturschutz-stellen

 

Mit freundlichen Grüßen

Imker Marco Warstat

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