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In einem Vers des Komikers Otto Waalkes heißt es: "Paulus schrieb an die Philipper: "Kann nicht kommen, hab` nen Tripper." Wir wissen nichts über die sexuelle Orientierung des Apostels Paulus. Aber wir wissen, dass der Apostel Simon Petrus laut Neuem Testament eine Schwiegermutter hatte. Insofern ist der priesterliche Pflichtzölibat keine urkirchliche und auch keine urchristliche Tradition.
 
Dennoch gibt es seit dem 11. Jahrhundert unter Papst Gregor VII. den priesterlichen Pflichtzölibat. Er ist im Wesentlichen dafür mitverantwortlich, dass Priester den sexuellen Druck im Kessel nicht mehr aushalten können und es so überhaupt zu sexuellem Missbrauch und Vergewaltigungen von Kindern und Nonnen durch Priester kommen konnte.
 
Deshalb traf sich jetzt das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZdK), um über die überlebensnotwendige Erneuerung der Kirche und den damit verbundenen Synodalen Weg zu diskutieren. Dieser Weg wird kein leichter sein, denn die katholische Kirche ist alles Andere, aber nicht reformfähig. So sollen die Opfer von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung durch Priester aus den Kirchensteuereinnahmen entschädigt werden. Ein Unding, weil damit alle Kirchensteuerzahler für die Sex-Straftaten der Kleriker gleichermaßen finanziell gesehen büßen müssten.
 
Deshalb mein Vorschlag zur Güte: Alle zölibatären Kleriker der katholischen Kirche zahlen Monat für Monat den zehnten Teil ihres Einkommens in einen sog. "Dornenvögel-Fonds" ein, aus dem die Opfer von Missbrauch und Vergewaltigung dann umgehend entschädigt werden können.

gez. Roland Klose, Bad Fredeburg, Mitglied und Autor von <https://buergerredaktion.de>
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