Als Lebensmittel-Verbraucher fällt man von einem Schrecken in den anderen bei uns in Deutschland. Der nordhessische Wursthersteller Wilke bleibt nach Keimfunden im Fleisch weiter geschlossen. Das Verwaltungsgericht Kassel habe einen entsprechenden Eilantrag des Unternehmens gegen die Schließung abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.
Der Leserbriefschreiber meint dazu:
Wenn es, so nach dem Robert Koch Institut nachgewiesener Maßen, bereits zu 3 Todesfällen durch die Listerien-Keimbelastung kam, ist es noch eklatanter als "nur" bei belasteten Waren. Was ich nicht verstehe ist, dass die Mitarbeiter selbst in dem Gammelfleischbetrieb nicht längst Alarm geschlagen haben. Ist das zurückhaltende Verhalten dem möglichen "Arbeitsplatzverlust" geschuldet, wäre es etwas entschuldbarer. Der Wursthersteller sollte jetzt aber lieber nicht mit dem Verschulden des Verbrauchers sich zu entschuldigen versuchen. Wenn die Wirtschaft selbst immer wieder nach billigeren Produktionsmethoden Ausschau hält und unlautere Gewinnmaximierungen vornimmt, haben wir Verbraucher keine Schuld!
Im Grunde genommen machte sich der Wursthersteller Wilke nicht nur gegenüber dem Lebensmittelgesetz schuldig, sondern auch jetzt der fahrlässigen Tötung in 3 Fällen. Ich bin gespannt, wie sich die Justiz in diesem Falle jetzt verhält?
Alois Sepp
Münchner Merkur Ausgabe Münchner Zeitung vom 17.10.2019 Seite 15 / Leserbriefe,
Titel: "Verbraucher nicht schuld"
Als Lebensmittel-Verbraucher fällt man von einem Schrecken in den anderen bei uns in
Deutschland. Der nordhessische Wursthersteller Wilke bleibt nach Keimfunden im Fleisch weiter
geschlossen. Das Verwaltungsgericht Kassel habe einen Eilantrag des Unternehmens gegen die
Schließung abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher. Der Leserbriefschreiber meint dazu: Wenn
es nachgewiesenermaßen bereits zu drei Todesfällen durch die Listerien-Keimbelastung kam,
ist es noch eklatanter als nur bei belasteten Waren. Was ich nicht verstehe, ist, dass die
Mitarbeiter selbst in dem Gammelfleischbetrieb nicht längst Alarm geschlagen haben. Ist das
zurückhaltende Verhalten dem möglichen Arbeitsplatzverlust geschuldet, wäre es etwas
entschuldbarer. Der Wursthersteller sollte jetzt aber lieber nicht mit dem Verschulden des
Verbrauchers sich zu entschuldigen versuchen. Wenn die Wirtschaft selbst immer wieder nach
billigeren Produktionsmethoden Ausschau hält und unlautere Gewinnmaximierungen vornimmt,
haben wir Verbraucher keine Schuld. Im Grunde genommen machte sich der Wurst-hersteller
nicht nur gegenüber dem Lebensmittelgesetz schuldig, sondern jetzt auch der fahrlässigen
Tötung.
Alois Sepp