H.Federmann
Nachhaltigkeitsökonom
53639 Königswinter
https://independent.academia.edu/HFedermann
Von: "Klare Arno" <
An: LORAX <
Betreff: AW: Kerosinsteuer
um in Luftverkehrsabkommen eine Kerosinsteuer zu verankern, müsste es als Basis in EU-Europa eine Einigung geben. Die meisten neuen Luftverkehrsabkommen werden von der EU mit Drittstaaten ausgehandelt. Eine EU-Einigung gibt es aktuell nicht und insofern ist eine Steuer auch kein Bestandteil von Verhandlungen. Es war schon überaus schwierig das CORSIA-Abkommen international auf ICAO-Ebene zu verabschieden. Der Luftverkehr hat rund 3% an den CO2-Emissionen weltweit, innerdeutsch unter 1%. Es besteht die Möglichkeit, durch synthetisches Kerosin (ee-strombasiertes Synfuel) den Luftverkehr mehr und mehr THG-neutral zu bekommen. Dazu bedarf es großer Investitionen in Raffinerie- und Elektrolysehardware. Eine Drop-in-Quote - ansteigend - könnte die CO2-Last des Luftverkehrs nach und nach verringern. In Deutschland werden pro Jahr rund 10,5 Mrd. Liter Kerosin vertankt, das sind 8,5 Mio. Tonnen. Diese Menge lässt sich in durchaus absehbarer Zeit durch Synkerosin substituieren. Das ist der Weg, den ich und andere vorschlagen.
Kurzstreckenflüge sind ersetzbar, wenn es schnelle und zuverlässige Bahnverbindungen gibt. Auch daran wird mit Nachdruck gearbeitet.
Gruß
Arno Klare
Sehr geehrter Herr KLARE,
Auch mit den relevanten Normen des primären Gemeinschaftsrechts wäre eine auf Nachweispflichten basierende Kerosinbesteuerung vereinbar, da sie nicht zu einer Benachteiligung ausländischer Waren oder Dienstleistungen führt."
H.Federmann
Nachhaltigkeitsökonom
53639 Königswinter
https://independent.academia.edu/HFedermann
Von: "Klare Arno" <
An: "
Cc: "
Betreff: Kerosinsteuer
Kirsten Lühmann hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Ich bin der zuständige Sprecher der Fraktion zum Thema Luftverkehr.
Im Grundlagenvertrag der internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO), eine Unterorganisation der UN, hat man sich im Jahr 1944 drauf geeinigt, Treibstoffe im Luftverkehr nicht zu besteuern. Der Vertrag ist heute noch in Kraft und verbindliches internationales Recht.
In der Tat könnte man eine Steuer gleichwohl erheben, weil der Wortlaut des Vertrages nur die bereits an Bord befindlichen Mengen meinte. Daraus wurde das Gewohnheitsrecht der prinzipiellen Steuerfreiheit. Eine solche Steuer würde ihre CO2-Minderungswirkung allerdings nicht entfalten, würde sie singulär national erhoben. Es würde dann auf deutschen Airports im europäischen Verkehr nicht mehr getankt. Die Flugzeuge würden vollgetankt einfliegen, durch ihr dann höheres Startgewicht mehr Kerosin verbrauchen und damit mehr CO2 emittieren, in Deutschland landen und ohne zu tanken weiterfliegen. Bei internationalen Flügen müsste gleichwohl getankt werden. Dies würde dazu führen, dass Hub-Verkehre sich von Frankfurt oder München nach Paris, London. Amsterdam oder Istanbul verlagerten. Für das Klima wäre nichts gewonnen. Es träte ein klassischer Fall von Carbon Leakage ein. Überdies würden die deutschen Airports Direktverbindungen verlieren und damit unser Land Konnektivität.
Insofern ist eine Steuer auf Kerosin nur auf europäischer Ebene einführbar, besser global. Nur so wird das Level Playing Field gewahrt und ein Carbon-Leakage-Effekt vermieden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Luftverkehr in der EU seit 2012 in den europäischen Zertifikatehandel (EU-ETS) eingebunden ist. In Deutschland ist der Luftverkehr überdies mit der Luftverkehrssteuer belegt, die aktuell bei 1,2 Mrd. liegt und weiter erhöht werden soll.
Für weitere Fragen und Anregungen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Klare
Arno Klare MdB
Bürgerbüro: Auerstr. 13, 45468 Mülheim an der Ruhr
Büro Berlin: Platz der Republik 1, 11011 Berlin