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Münchner Abendzeitung vom 11.10.2019, laut genios.de, Titel: "Dringend Paroli bieten"


Am 9. November 1938 schlug das NS-Regime in Deutschland zu und zeigte seine menschenverachtende und antisemitische Fratze. Die SA (Sturmabteilung) der Nazis zerstörte jüdische Geschäfte und steckte Synagogen ungestraft in Brand. Die SS (Schutz-Staffel), der SD (Sicherheitsdienst) und die Gestapo (Geheime Staatspolizei) misshandelten und verhafteten daraufhin willkürlich deutsche Bürger jüdischen Glauben, enteigneten sie und teilten deren Vermögen unter den verdienten NSDAP-Parteigenossen auf.
Geschichte darf sich in Deutschland niemals wiederholen, weil wir ja aus der Geschichte des sog. Dritten Reiches gelernt haben? Am 9. Oktober 2019 feiert dennoch der Nazi-Terror in Halle ein Comeback, als der bekannte Neonazi Stephan B. nach einem gescheiterten Terrorakt auf die jüdische Synagoge zwei Menschen in der Nähe der Synagoge willkürlich und eiskalt erschießt. Es ist Jom-Kippur-Tag, der höchste Feiertag der Juden, ein Versöhnungsfest, das schon einmal vom 6. - 25.10.1973 mit einem Blutvergießen geschändet wurde. Damals führten Ägypten, Syrien und weitere arabische Staaten nämlich den sog. "Jom-Kippur-Krieg" gegen Israel.
Die Jagd auf Juden in Halle 2019 ist eine deutsche Schande, die den 9. November 1938 wieder lebendig werden lässt. Und was unternimmt die GroKo 4.0 gegen den wachsenden Antisemitismus und die Fremdenfeindlichkeit in Deutschland? Nichts außer Appelle und Aufrufe. Das deutsche Volk müsse nun Farbe bekennen und dagegen auf die Straße gehen. Das ist nicht genug, liebe GroKo 4.0. Deutschland braucht unbedingt schärfere Antiterror-Gesetze. So sollten z. B. Neonazis und Terroristen grundsätzlich mit Sicherungsverwahrung, mit der Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Grundrechte bestraft werden, wenn sie in eklatanter Art und Weise gegen unser Grundgesetz verstoßen. Schließlich sichert Deutschland allen Bürgern im Grundgesetz Religionsfreiheit zu, weshalb niemand unter anderem wegen seiner Rasse und seiner Religionszugehörigkeit benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Roland Klose, Bad Fredeburg, Mitglied und Autor von <buergerredaktion.de>

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