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 Dr.-Ing. Ralph Flügel

Ist man zur Zeit und bei schönem Wetter in München auf den Gehsteigen oder Fußgängerzonen unterwegs, so bedarf es leider immer häufiger fast Helm- und Schutzkleidungspflicht für Fußgänger. Wie sollen das aber "Behinderte und Alte" fertig bringen? Man kommt sich als Fußgänger seit langem schon als "Slalomläufer" vor, jetzt aber mit den Elektroflitzern ist es noch schlimmer.
 
Hinzu kommt, dass die laufenden, zusätzlichen, immer mehr werdenden und kostenpflichtigen Genehmigungen der Stadtbehörden gewaltig zunehmen. Auch diese zusätzlichen Sitz- und Benutzungsflächen für Lokale und Gewerbetreibende im Gehsteig-Bereich, nehmen ordentlich Platz weg. Personen mit Gepäckstücken, Rollkoffern, Rollatoren, Kinderwagen usw. werden sehr häufig gezwungen den Gehsteig zu verlassen, dafür den Radlern oder auf den Straßen den anderen Verkehrsteilnehmern den Platz streitig zu machen. Ich erlebte schon so manche Vollbremsung, weil man die vom Fußweg ausweichenden Personen nicht überrollen möchte.
 
Der ominöse Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung zählt beim Staatsanwalt und dem Richter immer zum Nachteil des Kraftfahrers, obwohl dieser im Grunde genommen nichts dafür kann, nur behindert oder genötigt wurde. Wie sieht es dann mit den anderen Behinderungen aus? Die Stadt kassiert fleißig, denen ist es offensichtlich egal, ob der Fußgänger behindert oder beeinträchtigt wird, sonst würden sie diese Genehmigungen nicht so leichtfertig erteilen. Wie angenehm war es in früheren Jahren, Fußgänger zu sein, heute hingegen ist es fast mehr wie gefährlich und leichtsinnig, als Fußgänger unterwegs sein zu müssen.
 
Alois Sepp

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