Katarina Barley will IS-Rückkehrer konsequent überwachen. Das ist der Witz hoch drei, können doch jetzt schon die bereits bei uns im Untergrund fungierenden Islamistischen Quertreiber nicht im Ansatz überwachen und im Zaume halten. Von den enormen Kosten, sowie dem juristischen und polizeilichen Aufwand noch gar nicht gesprochen! Ist unsere SPD denn wirklich nur noch "hirnlos"?
Hat denn unsere jetzige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) keine Familie um die sie im eigenen Land Angst haben muss?
Scheinbar nicht, sonst würde sie die "Heimholung der IS-Straftäter" nicht ernsthaft ins Auge fassen. Gesetz und Anordnung eines Gerichts hin oder her, das darf nicht wahr sein. Will sie als Bundesjustizministerin das verhindern, so wäre es eine einfache Sache, durch entsprechende und neu gefasste Gesetze die Grundlagen dafür zu schaffen. Wenn es um die Abgeordneten-Diäten geht schafft man dies auch im Eilverfahren im Berliner Bundestag!
So wie es hier wieder einmal aussieht, schert sich die heutige SPD einen Pfifferling um die eigenen Bürger, um die Sicherheit in unserem Lande. Jedenfalls schafft sich die SPD so nur selbst in den Abgrund!
Alois Sepp
Nachbemerkungen:
Bei einer angeblich, repräsentativen Umfrage haben laut Angabe ca. 55% der Befragten angegeben, dass deutsche IS-Kämpfer vor deutschen Gerichten abgeurteilt werden sollen, also zurückgeholt werden müssen. Wobei es nicht hervorgeht, welche Befragten, Inländer, Ausländer, Alte, Junge usw., befragt waren. Ein Sprichwort sagt: "Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast"!
Entweder haben alle diese angeblich Befragten nicht bedacht, dass durch die Rückholung der IS-Banditen, auch wenn es sich um Deutsche handelt, garantierte Nachfolgehandlungen der IS-Kämpfer hier zu uns nach Deutschland verlagert werden, oder es handelt sich einfach wieder einmal um Fake-News? Komischerweise hat mich von solchen angeblichen Umfragen noch NIE eine persönlich erreicht, oder ist mir auch nur Kenntnis gelangt. Aus diesem Grunde zweifle ich solche Aussagen vehement an.
Ich bin der Meinung, dass ein Verbrecher, auch wenn er deutsch ist, in dem Lande abgeurteilt werden soll, wo er das Verbrechen oder die Missetat durchgeführt hat. Der jeweilige Staat, in dem das Verbrechen stattfand, hat das alleinige Recht, darüber zu befinden.