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Wir begrüßen unsere neuen Autoren (799+800):
Rotraut Röver-Barth und Reiner Michael Cwienczek

Als Michael Gorbatschow und Ronald Reagan am 8. Dezember 1987 den INF – Vertrag unterzeichneten, wurde es heller auf dieser Welt. Die Hoffnung auf ein sichereres Zeitalter brach an. Die beiden Staatschefs standen erkennbar auch mit ihren Herzen hinter diesem Vertrag. Leider gewährleistet das nicht, dass auch die nächsten oder übernächsten Nachfolger der Unterzeichner „auf einer Wellenlänge“ sind. Was nun mit der Kündigung des Vertrages durch den amerikanischen Präsidenten  stattfindet, ist eine Verfallserscheinung, die auf schwerwiegende Defizite im Internationalen Recht hinweist.

Defizite:

1.)Es ist zeitgleich mit   der Schaffung der Vereinten Nationen und der Charta der Vereinten Nationen kein internationaler Vertrag darüber geschaffen worden, dass alle neu ernannten Regierungschefs der UN – Mitgliedstaaten nach dem Amtseid auf die nationale Verfassung auch einen Amtseid auf die Charta der Vereinten Nationen ablegen müssen. Dadurch ist die UN – Charta von Anfang an „Freiwild“ gewesen, das der nationalen Willkür des Beachtens oder Ignorierens ausgesetzt war und ist. Donald Trump und sein „finsterer Mephistopheles“, sein Sicherheitsberater John Bolton, der erklärte Verächter der UNO und des Internationalen Gerichtshofes, sind fest entschlossen, internationales Recht bei ihrer Politik zu ignorieren.

2.)Es ist zeitgleich mit der Schaffung des Internationalen Gerichtshofes zur Regelung von Streitigkeiten zwischen den Staaten kein internationaler Vertrag darüber geschaffen worden, dass es die bindende Pflicht aller Staaten ist, im Falle von Streitigkeiten mit anderen Staaten zum Internationalen Gerichtshof zu gehen.
                                                                                                                                                                            3.)Es ist verabsäumt worden, zur Regelung von Streitigkeiten  zwischen den ständigen Mitgliedern des Weltsicherheitsrates einen Obersten Mediator einzusetzen, dessen Weisungen zur internen Konfliktlösung zu befolgen ihnen zur Pflicht hätte gemacht werden müssen. Die USA, Russland und China sind eigentlich durchgehend damit beschäftigt, sich zu bedrohen, sich zu belauern und einander Vertragsbrüche vorzuwerfen, ohne Beweise folgen zu lassen. In dieser Lage können sie die Funktion eines Weltsicherheitsrates nicht wahrnehmen.   

Folge:      

1.Streitigkeiten,die nicht zum Internationalen Gerichtshof getragen werden und die nur aus wechselseitigen Vorwürfen, Unterstellungen und Mutmaßungen bestehen, ohne dass Behauptungen durch Beweise gestützt werden und die deshalb eskalieren können, führen die Menschheit ständig an den Rand des Krieges .           

Empfehlung:

Die Internationale Gemeinschaft möge die ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates auffordern, zu erklären, dass sie sich bei ihrer Politik künftig  streng an internationales Recht halten werden und alle ihre Streitigkeiten dem Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen werden, die sie akzeptieren werden. Sollte der Präsident der Vereinigten Staaten sich weigern und darauf bestehen, seine Politik auch künftig außerhalb des Internationalen Rechtes zu machen, so ist es nach Ansicht des Leserbriefschreibers Pflicht der europäischen Regierungen gegenüber ihren Völkern, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika  die Gefolgschaft im nordatlantischen Bündnis aufzukündigen. Es wird Zeit, dass der  einen so lauten „Schuss vor den Bug“ bekommen, dass seine Trommelfelle zittern. Er muss endlich einmal eine „Grenzerfahrung“ machen! Otfried Schrot                                                  

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