Mariano Rajoy hatte anscheinend vom Selbstbestimmungsrecht der Völker noch nie etwas gehört, als er der spanischen Polizei den Auftrag erteilte, das katalanische Referendum mit Polizeiknüppeln und Gummigeschossen zu ersticken. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein Urrecht der Menschheit, das bereits existierte, bevor die erste Verfassung geschrieben wurde, denn es schützt den Menschen vor der Sklaverei. Zitat aus dem Netz: Das
Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der
Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein
Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine
Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von
Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine
Nation bzw. einen eigenen
nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen
Staat anzuschließen.
Heute wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker allgemein als
gewohnheitsrechtlich geltende Norm des Völkerrechtes anerkannt. Sein Rechtscharakter wird außerdem durch Artikel 1 Ziffer 2 der
UN-Charta, durch den
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR), beide vom 19. Dezember 1966,
völkervertragsrechtlich anerkannt. Damit gilt es als universell gültig. (Ende des Zitats)Bedauerlicherweise ist unter den zahlreichen Stimmen, die sich zu den Vorgängen in Katalonien zu Wort melden, keine, die auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker Bezug nimmt. Eines ist gewiss: Mariano Rajoy hat die Herzen der Katalanen verloren! Der Scherbenhaufen ist nicht zu reparieren. Die Reaktion der Bundesregierung ist ärmlich und erbärmlich. Auf die Frage der Datenbank ANALOGO, ob die Bundesregierung das Völkerrecht des katalonischen Volkes in Anbetracht der aus Madrid gesteuerten Maßnahmen wie Internetsperren gewahrt sehe, wich Regierungssprecher Pepping aus und machte deutlich, dass sich Deutschland nicht in die innerspanischen Angelegenheiten einmischen wolle.
Deutschland hat von 1945 – 1990 gejammert, geklagt und geschrien, dass es nach dem verlorenen Weltkrieg endlich sein Selbstbestimmungsrecht wiederhaben wollte. Nun findet Deutschland keine Worte, wenn andere dasselbe begehren. Erfreulicherweise und zu Recht hat die UNO den deutschen Standpunkt kritisiert. Es gibt außer den Katalanen noch zahlreiche andere Völker ohne eigenes Staatsgebiet, die früher oder später die Forderung nach Selbstbestimmung erheben werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Machthaber der Welt dann größeren Respekt vor den universalen Menschenrechten haben werden als Mariano Rajoy oder Recep Tayyib Erdogan, der den Freiheitskampf der Kurden schlichtweg als Terror definiert, wobei ihn die EU noch unterstützt. Otfried Schrot
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