Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen. Heute wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker allgemein als gewohnheitsrechtlich geltende Norm des Völkerrechtes anerkannt. Sein Rechtscharakter wird außerdem durch Artikel 1 Ziffer 2 der UN-Charta, durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR), beide vom 19. Dezember 1966, völkervertragsrechtlich anerkannt. Damit gilt es als universell gültig. (https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lker) Deutschland hat nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg 45 Jahre lang für die Wiedererlangung des Selbstbestimmungsechtes gekämpft und es schließlich zurückerhalten. Das Volk der Kurden kämpft bereits sehr viel länger für einen eigenen Staat, er wurde ihnen jedoch bis heute verweigert. Das einst selbständige Katalonien wurde 1714 von Spanien einverleibt. Es ist nicht mehr als recht und billig, dass Katalonien und Kurdistan durch Referenden nunmehr ihren Willen zur Eigenstaatlichkeit demonstrieren, welche ihnen jedoch bedauerlicherweise von der ganzen Welt verweigert wird! Der Leserbriefschreiber fragt auf Grund dieses doppelten Unrechts an zwei Völkern die ganze Menschheit: Ist Internationales Recht nicht mehr wert als ein Blatt Toilettenpaper? Otfried Schrot