Sollte Frau Merkel vergessen haben an wem es liegt, daß die Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht über ein schon 2001 fertiggestelltes und dringend notwendiges Einwanderungsgesetz verfügt - hier zur Erinnerung:
An einer einzigen fragwürdigen Stimmabgabe eines CDU-Mandatsträgers (Herr Schöhnbohm, seinerzeit CDU-Innenminister in Brandenburg mit national-konservativer Ausrichtung ) scheiterte am 22.März 2002 die Abstimmung im Bundesrat.
Chronologie
- Der Entwurf wird am 3. August 2001 von Bundesinnenminister Otto Schily dem Bundeskabinett vorgelegt.
- Am 7. November 2001 beschließt das Bundeskabinett den Gesetzentwurf.
- Am 1. März 2002 wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet.
- Am 22. März 2002 wird das Gesetz dem Bundesrat vorgelegt: Das Gesetz ist wegen der enthaltenen Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren ein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Der damalige Bundesratspräsident Klaus Wowereit erklärt das Gesetz vom Bundesrat für angenommen; aufgrund des genauen Verlaufs der Abstimmung allerdings war hoch umstritten, ob die Mehrheit für das Gesetz verfassungsgemäß zustande kam. Bei der Unterzeichnung des Gesetzes am 20. Juni 2002 durch Bundespräsident Johannes Rau übt dieser scharfe Kritik an der Vorgehensweise der Parteien.
- Am 18. Dezember 2002 erklärt das Bundesverfassungsgericht auf Antrag CDU/CSU-regierter Bundesländer die Bundesratsabstimmung vom 22. März für ungültig. In seinem Urteil kritisierte das Gericht, dass der damalige SPD-Bundesratsvorsitzende Klaus Wowereit die Stimmen Brandenburgs für gültig erklärt hatte. Alwin Ziel (SPD) hatte mit ja, CDU-Innenminister Jörg Schönbohm aber mit nein abgestimmt. Ein Land muss aber einheitlich abstimmen, damit seine Stimmen mitgenommen werden können. Wowereit hatte wiederholt nachgefragt und schließlich das Votum als Zustimmung interpretiert, als Schönbohm nicht mehr antwortete. In der SPD-CDU-Koalition Brandenburgs war das Gesetz umstritten.
- Im Januar 2003 legt die Bundesregierung das Gesetz ohne inhaltliche Veränderung erneut dem Bundestag vor, der es erneut beschließt.
Ebenfalls im Januar erlässt die Bundesregierung Verordnungen, um diejenigen Teile des Gesetzes umzusetzen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
- Am 20. Juni 2003 lehnt der Bundesrat, in dem aufgrund zwischenzeitlicher Wahlen nun die CDU/CSU-geführten Länder eine deutliche Mehrheit haben, das Gesetz ab.