Im 20. Jahrhundert hat es nicht nur den Völkermord an den Armeniern gegeben. Wenn der Deutsche Bundestag durch Resolutionen zum Völkermord nach Gerechtigkeit auf Erden streben sollte, so hätte er noch viel zu tun. Ein Auszug aus dem Internet gibt nähere Auskunft dazu: http://hagalil.com/archiv/2001/04/voelkermord.htm: In der Geschichte des 20. Jahrhunderts finden sich mindestens acht Episoden von Völkermord oder völkermordähnlichen Massakern (wobei das Wort "Episoden" sicher nicht das beste ist, da sich die Massaker meist über lange Zeit erstreckt haben). Der chronologischen Reihenfolge nach waren dies: das Massaker an den Armeniern durch die moderne Türkei (1915-1916); die Auslöschung von Millionen ukrainischer Bauern durch Hungertod unter dem stalinistischen Regime (1932-1933); die Vernichtung der Bevölkerung von Nanking und Umgebung durch die japanischen Besatzer (1937-1938); der von den Nazis verübte Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas (1941-1945) sowie an den Sinti und Roma; die Ermordung von Millionen indischer Muslime und Hindus zur Zeit der Teilung Indiens (1947-1948); die Millionen Opfer der chinesischen "Kulturrevolution" in den Jahren 1950 bis 1960; die Ausrottung eines großen Teils der Bevölkerung von Osttimor durch die indonesische Armee und proindonesische Milizen seit 1975; die Liquidierung der Tutsi durch das Hutu-Regime in Ruanda (1994). Ehrenwerte Initiativen machen die Toten nicht wieder lebendig. Hilfreicher wäre es, wenn die Bundesregierung durch eine Initiative in der UNO eine nützliche Weichenstellung für die Zukunft der Menschheit vornehmen würde und einen Beschluss in der UN – Generalversammlung erwirken würde, der besagt, dass es künftig nicht mehr genügt, nationale Regierungschefs mit dem Segen hasserfüllter, aufgehetzter Menschenmengen – auch nicht nationaler Parlamente allein – einzusetzen, sondern zusätzlich a) nur mit der Zustimmung der Völkerversammlung ihr Amt ausüben dürfen b) mit dem Veto der Völkerversammlung abgesetzt werden können. Doch dieses Ziel kann nur langfristig erreicht werden. Es gibt noch kurzfristigere Prioritäten von höherer Dringlichkeit, auf die der Bundestag nicht zu kommen scheint, die wichtiger sind als Kindergeld und Erbschaftssteuer. Eine endgültige Entscheidung des Deutschen Bundestages zu den 20 modernisierten amerikanischen Atombomben auf dem Bundeswehr – Fliegerhorst Büchel ist überfällig.Im Atomwaffensperrvertrag von 1968 verpflichteten sich die Atomwaffenbesitzer (Zitat):„...in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen […] über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“. Was ist daraus geworden? Die Atomwaffen wurden nicht abgeschafft, sondern modernisiert! Seit Sommer 2015 werden im Fliegerhorst Büchel 20 neue Atomwaffen des Typs B 61-12 stationiert.Dieser Bombentyp hat eine maximale Sprengkraft von 340 Kilotonnen TNT, das entspricht etwa dem 26-fachen der Hiroshima-Bombe. (https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegerhorst_B%C3%BCchel). FDP und Union hatten 2009 in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben, dass die Vereinigten Staaten alle Atomwaffen aus Deutschland abziehen müssten. Geschehen war dies auf Initiative des damaligen Außenministers Guido Westerwelle. 2012 änderte die Koalition ihre Haltung. Die Berliner Zeitung berichtete damals, dass die Regierung der Nato zugesichert habe, dass die amerikanischen Atomwaffen im Land bleiben und modernisiert werden. Daraus geht zweifelsfrei hervor, dass Deutschland kein souveräner Staat ist, sondern eine Kolonialnation der USA, die den Willen des amerikanischen Präsidenten auszuführen hat. Der geduldete Zustand kann im Kriege verhängnisvolle Folgen für die deutsche Nation haben. Wladimir Putin wird im Kriegsfalle nicht abwarten, bis deutsche Piloten im Rahmen der nuklearen Teilhabe 20 Atombomben mit der – insgesamt – 520 – fachen Sprengkraft der Atombombe von Hiroshima über Mütterchen Russland abwerfen. Sollte die russische Luftwaffe aber schneller sein als die Luftwaffe der NATO – dann „Gute Nacht Deutschland!“ Wladimir Putin wird sich vermutlich nicht damit begnügen, faule Äpfel über dem Fliegerhorst Büchel abzuwerfen. Es ist die Überzeugung des Leserbriefschreibers, dass der Deutsche Bundestag dem Deutschen Volke mit noch höherer Priorität als eine Erklärung zum Völkermord an den Armeniern drei Erklärungen schuldet: 1.Erklärung des Bundestages zu der Frage, ob Deutschland überhaupt ein souveräner Staat ist mit Blick auf die Tatsache, dass die Bundesregierung den USA jeden Wunsch erfüllt. 2.Erklärung des Bundestages zu der Frage, ob er sich der möglichen Folgen einer Fortsetzung der Stationierung amerikanischer Atombomben auf dem Fliegerhorst Büchel in vollem Umfange bewusst ist. 3. Erklärung des Bundestages zu der Frage, wie die Bundesregierung im Falle eines Atomkrieges zwischen der NATO und Russland den Schutz der deutschen Zivilbevölkerung gewährleisten will. Otfried Schrot