ich wende mich hoffnungsvoll an Sie in einer Streitsache mit der ADAC-Auslandskrankenversicherung - vielleicht können Sie ja einmal über diesen Verein berichten.
Am Freitag den 13.11.15 bekam meine Frau vormittags auf Arbeit krampfartige Schmerzen im Bauchraum – bei ihr als Frau nicht gerade selten. Da ihre Periode noch nicht fällig war, ist sie aber sicherheitshalber zu ihrer Frauenärztin, da wir 2 Tage später am Sonntag nach Kuba fliegen wollten. Ihre Frauenärztin schickte sie aufgrund der Terminenge und schnelleren Untersuchungsmöglichkeiten in die benachbarte Frauenklinik der UNI Jena. Dort wurde sie intensiv untersucht (Blut, Ultraschall etc) - auch speziell in dem Wissen und vor dem Hintergrund, daß sie 2 Tage später eben für 3 Wochen nach Kuba fliegen möchte. Es wurde definitiv kein medizinischer Grund gefunden, die Reise nicht anzutreten – es wurde ihr gegenüber von der behandelnden Ärztin explizit grünes Licht für den Urlaub gegeben.
Nach einige Tagen auf Kuba traten die Schmerzen erneut stark zunehmend auf und es erfolgte eine Einlieferung in eine Klinik mit Verdacht auf Blinddarmreizung. Bei einer Laparoskopie (Bauchspiegelung) unter Vollnarkose wurde eine großflächige Entzündung der Eileiter und Eierstöcke entdeckt und konnte dann mit starker Antibiotika-Gabe behandelt werden.
genauerer Verlauf: Am Sonntag den 15.11.15 fuhren wir nach Frankfurt in ein Hotel, weil unser Flug am Montag schon vormittags los ging. Am Montag sind wir planmäßig von Frankfurt nach Varadero/Kuba geflogen. Unsere Hotel hieß "Roc Arenas Doradas" in Varadero. Die ersten Tage auf Kuba hatte meine Frau auch kaum Schmerzen - nur hin und wieder einmal - bis zum Donnerstag. Am Donnerstag wurde es so schlimm, daß wir abends eine Ärztin ins Hotel holen mussten - diese nahm uns gleich mit in eine kleine "Klinik" in Varadero. Von dort wurden wir mit Verdacht auf Blinddarm sofort nach Matanzas (ca. 1h entfernt) in eine große Klinik gebracht (Hospital Faustino Perez).
Dort verbrachten wir nun 5 Tage bis zum Dienstag - ich durfte zum Glück mit in dem Zimmer meiner Frau schlafen. Wirklich schlimme Zustände dort... obwohl wir als Touristen noch von Glück reden konnten, daß es für die Urlauber einen separaten Trakt gab, in den sonst keiner Zutritt hatte. Wir hatten ein Einzelzimmer und eine Betreuung, die normale Kubaner nie erleben werden. Hygienisch darf man sich das zwar alles in ansehen, aber die haben wenigstens keine Antibiotika-resistenten Krankenhauskeime wie in Deutschland, aufgrund der zu großen Hygiene hier.
Während unseres Aufenthaltes im Krankenhaus hatten wir auch einigen Kontakt mit dem ADAC in München - so eine "Versicherung" braucht man dann wirklich auch noch: unabhängig ob die nun unsere Rechnung ohnehin ablehen, wurden wir schon auf Kuba mit unseren Problemen alleine gelassen - die Krönung war: wir sollten einen Arztbericht einscannen und nach München schicken... In diesem Land gibt es vielleicht einen Scanner im Vorzimmer von Fidel Castro, aber ansonsten ist das dort die pure Armut! Aber auf solche Ideen kommen die Damen in ihrem bequemen Büro in München - Wahnsinn. Weiterhin wollten die immer einen Arzt sprechen - die Ärzte dort arbeiten 24h-Schichten und sind ständig im OP und dann sollen die sich noch mit einer Versicherung unterhalten... Meiner Frau ging es dort wirklich zeitweise so miserabel, daß ich schon befürchtete, alleine nachhause fliegen zu müssen - das war wirklich der reine Horror. ( Laproskopie unter Vollnarkose, Medikamentenunverträglichkeit usw.) Man muss noch ergänzend sagen, daß meine Frau ohnehin gesundheitlich schwere Jahre hinter sich hat - 2010 eine Herz-OP mit der Rekonstruktion einer Herzklappe, wohl in Folge der OP dann 2012 einen Schlaganfall...und mit diesen Vorerkrankungen musste sie sich dort operieren lassen - immer mit der Angst vor einem erneuten Schlaganfall, durch das sehr sehr lange liegen und die OP. Blutverdünnungsmittel gibt es dort ja scheinbar nicht in solchen Fällen.
Der ADAC lehnt nun die Erstattung der entstanden Kosten in Höhe von ca. 2.500 EUR ab, da meine Frau vor Beginn der Reise bereits einmal Schmerzen hatte und nach Meinung der Versicherung mit einer Behandlung zu rechnen war.
In den Versicherungsbedingungen des ADAC heißt es: „Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie vor Reiseantritt wussten oder es für Sie absehbar war, dass Ihnen vor Reiseantritt bekannte Beschwerden, Erkrankungen oder Verletzungen während des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftig werden“. Kurz gesagt, besteht nur dann kein Versicherungsschutz, wenn entweder ein Arzt Bedenken angemeldet hätte oder bei der Untersuchung objektive Anzeichen für diese oder eine andere Krankheit offenkundig geworden wären. Dies geschah aber in keinster Weise!
Wörtliche Diagnose laut Arztbrief: „Kein Anhalt für EUG, kein Anhalt für Adnexitis“.
Es war also weder „absehbar“ geschweige denn „gewiss“, daß eine Behandlung notwendig wird. Wir fliegen doch nicht sehenden Auges in ein 3.Welt-Land und begeben uns „absehbar“ dort in ein Krankenhaus!
Noch eine Ergänzung: in den Versicherungsbedingungen steht am Ende "Informationen zum Rechtsweg" - falls es einmal Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien gibt. Dort steht als erstes, daß wir uns an den Versicherungsombudsmann e.V. in Berlin wenden sollen. Das habe ich natürlich schon getan mit dem Ergebnis: die ADAC-Schutzbrief Versicherung ist gar kein Mitglied in diesem Verein, daher ist dieser Ombudsmann gar nicht zuständig! In diesem Ombudsmann-Verein muss die Versicherung Mitglied sein - und dieser Ombudsmann schrieb mir, daß meine ADAC-Versicherung zu "eine der wenigen" Versicherungen gehört, die dort nicht Mitglied sind. Das heisst, die Versicherungsbedingungen sind fehlerhaft und ich gehe nicht davon aus, daß beim ADAC "dumme" Menschen sitzen, denen das "aus Versehen" unterlaufen ist - damit würde man diese "Versicherung" unterschätzen.
Wir bitten Sie sehr um Unterstützung in diesem Fall.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich stets zur Verfügung – telefonisch, per email oder per Post.
Frank Schuricht
Isabell Schuricht